von Moderator » Sonntag 5. Dezember 2004, 11:29
Hallo Mario,
mal gob:
Dein Regelsatz läge in Hessen bei 297 €.
Wenn Du bisher mit den Sozialamt nichts zu tun hattest, bzw. man Dir dort nicht mitgeteilt hat, daß Deine Wohnung zu teuer ist, müssen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft erst mal 6 Monate übernommen werden.
Da Du erwerbstätig bist muß Dein Einkommen (680 €) bereingt werden. Ich geh mal von 120 € aus. Also darf man Dir nur 560 € als Einkommen anrechnen.
Dadurch hättest Du Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe in Höhe von 37 €. Auf einmaligen Leistungen sowieso.
Beantragen kanst Du jetzt die Weihnachtsbeihilfe.
Administrator
Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.