Verehrter Dummkopf,
da Du der einzige Sachbearbeiter bist, der ungehindert bei uns schreiben kann, trifft Dich die Schelte insofern überhaupt nicht.
Dennoch solltest Du unterscheiden lernen, was den tatsächlichen Gegebenheiten (Handlungen durch Sachbearbeiter auf Deutschen Sozialämtern) entspricht und dem was irgendwo in irgendwelchen Kommentaren geschrieben steht. Die Wenigsten Deiner Gilde machen sich doch die Mühe, das BSHG zu sehen was es ist: ein
Hilfegesetz.
Außerdem sind Sachbearbeiter nicht auf den neusten Stand. Schau mal ins Urteil vom 23.07.2003 (4 LB 71/03) OVG Nds
Mal ganz abgesehen davon, daß man (die Sachbearbeiter der Sozialämter) die eheähnliche Gemeinschaft
untehaltstechnisch der Ehe gleichstellt und bei solchen Fahrten eben nicht. Das ist hinterhältig. Deswegen ist die Behördenschelte noch untertrieben.
Die von Dir erwähnte Rechtslage gibt es so nicht. Aber das weißt Du besser als ich. Ganz abgesehen von dem o.g. Urteil.
Die Hoffnung, dass sich durch ein positives Urteil auch allgemein etwas ändern lässt, ist ja im Hinblick auf das SGB-II leider Vergangenheit.
Jetzt bin ich aber enttäuscht. Glaubst Du wirklich, die jetzt noch erstrittenen Urteile hätten keinen Einfluß auf zukünftige Ereignisse?
Na, da merkt man doch wie wenig von rechtlicher Subsumtion verstanden wird.