Jung und ohne Wohnung

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

Moderator: Moderator

Jung und ohne Wohnung

Neuer Beitragvon Littlesky » Sonntag 28. November 2004, 15:40

Ich wohne seit einem halben Jahr mit meiner Freundin in einer zwei Zimmerwohnung. Ich bin jetzt 19 Jahre alt und weil es mit uns nicht mehr klappt und sie die alleinige eingetragene Mieterin ist und ich nur bei ihr "einwohne" muss ich mir jetzt eine neue Wohnung suchen. Das Problem ist jetzt das ich nicht glaube das mein Bafög und das Kindergeld (insgesamt 550€) ausreichen. Vor allem wei- ich nicht wie ich die Erstaustattung beyahlen soll. Meine Eltern sind geschieden mein Vater wohnt hunderte Kilometer von mir entfernt ist privatinsolvent und meine Mutter lebt mit meinen beiden Schwestern in einer Dreiraumwohnung die vom Sozi beyahlt wird, da sie arbeitsunf. ist. Habe ich nun anspr. beim Sozialamt auf eine Wohnung, die Mietkaution und Erstaustattung)

Schon mal vielen dank für die Antworten :?:
Benutzeravatar
Littlesky
 

Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 28. November 2004, 20:43

Hallo Littlesky,

Anspruch auf eine Wohnung durch das Sozialamt hast Du nicht. Eine Wohnung mußt Du Dir selbst suchen. Achte dabei auf die Angemessenheit der Kosten. Wie hoch das sein darf, weiß das zuständige Sozial- oder Wohnungsamt.

So grob kannst Du als Alleinstehender - je nach Bundesland - von ca. 550 bis 600 Euro als sozialhilferechtlichen Bedarf ausgehen. Dieser setzt sich aus Regelsatz und den angemessenen Kosten der Unterkunft zusammen.

Schau mal in unserem Infobereich, ob Du was findest.
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

Neuer Beitragvon Littlesky » Samstag 4. Dezember 2004, 21:21

das mir die Wohnung nicht bezahlt wird ist mir klar. was mich interessiert ist ob mir das Sozialamt bei der erstaustattung und der Kaution hilft.
Benutzeravatar
Littlesky
 

Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 5. Dezember 2004, 00:40

Hallo Littlesky,

ich hatte Dich gebeten im Infobereich nachzusehen. Dort steht alles was Du wissen mußt.

1. Miete und Sozialamt

2. Umzug und Kaution


Ob die Wohnung bezahlt wird hängt doch von Deiner Bedürftigkeit ab. Genau wie die Übernahme der Kosten für den Umzug/Einzug/Kaution/Doppelmieten und auch davon, ob die neue Wohnung preislich angemessen ist.
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

Neuer Beitragvon Littlesky » Dienstag 7. Dezember 2004, 16:25

Ich war heute beim ozialamt und mir wurde jegliche Hilfe verweigert mit der Begründung, dass ich noch Schüler bin. Heißt das jetzt also weil ich noch zur Schule gehe bin ich jetzt demnächst obdachlos ? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit Unterstützung zu bekommen.
Benutzeravatar
Littlesky
 

Schüler und Sozialhilfe

Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 7. Dezember 2004, 21:51

Hallo Littlesky,

Code: Alles auswählen
Ich war heute beim ozialamt und mir wurde jegliche Hilfe verweigert mit der Begründung, dass ich noch Schüler bin.


So pauschal läßt sich das nicht sagen:

SchülerInnen haben wie Studierende nur dann Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie „dem Grunde nach“ keinen Anspruch auf BAfög haben.

Nur SchülerInnen, die
* zu Hause wohnen bzw. wohnen könnten,
* nicht verheiratet sind und
* keine Kinder haben, die sie erziehen,

haben Anspruch auf Sozialhilfe.

Nur bei folgenden Schulformen
haben die unter o. g. Schüler(innen) Anspruch:

weiterführende allgemeinbildende Schulen (z.B. Gymnasium) ab Klasse 10;

Klassen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10;

Berufsfachschulen ab Klasse 10 und

Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.

Auch SchülerInnen der allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachklassen der Klassen 1 bis 9 haben Sozialhilfeansprüche. Denn sie haben keinen Anspruch auf BAföG.

Im BSHG heisst es ferner, der Ausschluss von Sozialhilfeansprüchen „findet keine Anwendung auf Auszubildende (also z.B. SchülerInnen) .... deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ... bemisst.“ (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 BSHG)

D.h. SchülerInnen, die einen BAföG-Anspruch von lediglich 192 € haben, haben dennoch einen Sozialhilfeanspruch.
Ansonsten kämen sie nicht über die Runden.

SchülerInnen, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben,
sind umgekehrt

SchülerInnen, die nicht bei ihren Eltern wohnen können oder wohnen könnten,

die verheiratet sind oder

Kinder haben, die sie erziehen und

und die welche Schulformen besuchen, die Anspruch auf BAföG haben.

Ferner haben SchülerInnen von Fach- oder Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, Abendschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs und Berufsakademien Anspruch auf BAföG (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG) und damit keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

Höhe der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe schliesst die Mehrkosten für Ernährung, Kleidung, Lernmittel, Arbeitsmaterial, Fahrtkosten usw. ein. (VGH Hessen, NDV 1991, 34)


Das mal grob.

Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Besonderheiten des Einzelfalles, ob vielleicht doch eine Unterstützung möglich ist.
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

Neuer Beitragvon Gast » Mittwoch 8. Dezember 2004, 15:40

Ich bekomme Bfög in hÖhe von 412 € im Monat und Kindergeld. Ich bes8uche die Fachoberschule welche eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht vorraus setzt. Ich bin 19 Jahre alt und kann nicht bei meinen Eltern wohnen da Vater insolvent ist und Mutter selbst von Sozialhilfe lebt und ihre Wohnung für eine weitere Person nicht angemessen ist. Mein Problem ist gar nicht eine Wohnung und die damit verbundenen laufenden Kosten zu zahlen sondern "nur" Kaution und Erstausstattung. Wenn ich also alles richtig verstanden habe heißt das, dass ich keinen Anspruch habe. Dies hat dann aber zur Folege das ich obdachlos werde was doch eigentlich in Deutschland nicht mehr passieren sollte und von irgendeiner Behörde aufgefangen werden sollte. Was also tun in solch einem Fall ?
Benutzeravatar
Gast
 

Neuer Beitragvon Bertram » Mittwoch 8. Dezember 2004, 23:41

Jetzt hast du mal den schönen Sozialstaat am eigenen Leibe verspürt.
Mit 412 € Bäfog + 154 € Kindergeld liegst Du eh übern Satz.

Jetzt mußt du es halt mit einer Kautionslosen Wohnung probieren und dir die Möbel nach und nach anschaffen. Gibt es auch kostenlos über diverse Zeitungen oder Haushaltsauflösungen.

viel Glück
Benutzeravatar
Bertram
 

Was braucht der Mensch

Neuer Beitragvon janka » Freitag 17. Juni 2005, 14:58

Ja, Möbel und Hausrat bekommt man über den SecondHand-Markt teilweise sogar geschenkt - auch gute / schöne.

Was braucht man denn so unbedingt für Möbel?
1 Matratze - gibt's massenhaft für umsonst. Notfalls eine Luftmatratze.

1 Stuhl, 1 Tisch - mal beim Spermüll nachschauen, sich 1 Brett besorgen und etwas, worauf man das stellen kann, z.B. eine Kiste. Oder 4 Holzstämme zuschneiden.

1 Garderobehaken oder eine Truhe/Kiste für sonstige Klamotten.

Wenn man sich die Bauern- und Dienstbotenzimmer von vor nur 100 Jahren anschaut, dann weiß man wieder, was der Mensch alles (nicht) braucht.

---------------

Statt Kaution akzeptieren manche Vermieter auch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese ist in manchen Fällen sogar angenehmer, da sie im schlimmsten Fall auch höhere Schäden als die Kaution absichern würde. Bei einem Vergleich der versch. Versicherungsangebote kann man eine günstige Versicherung herausfinden.

Viel Glück beim Finden.
Benutzeravatar
janka
 

Neuer Beitragvon Gast » Freitag 17. Juni 2005, 15:03

Sorry,

hatte nicht gesehen, dass der Beitrag schon soo alt war.


Dann würde es mich aber interessieren, was aus der Sache geworden ist?

Wie ist es ausgegangen?
Benutzeravatar
Gast
 


Zurück zu Fragen und Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste

cron


W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette