Hallo,
hab mal eine Frage an Euch und hoffe auf Antwort.
Ich wohne auf dem Lande, habe ein eigenes Haus, bin voll berufstätig,
habe 3 erwachsene Kinder (25, 30, 34). Ein Kind arbeitslos, das zweite Kind nach abgeschlossenem Studium zur Zeit auch noch arbeitslos will sich aber selbständig machen, das 3. Kind voll berufstätig, aber noch gemeldet (Bequemlichkeit) bei mir, obwohl vor 3 Monaten in eine eigene Wohnung gezogen.
Stellen wir eine Bedarfsgemeinschaft dar, kann mein Einkommen und das der anderen beiden Kinder mit herangezogen werden. Müssen wir unser Einkommen bekannt geben.
Danke schon mal im Voraus.
Ilona