Habe mal eine Frage,
mein Sohn lebt mit seiner Freundin in einer Wohnung, sie haben zwar getrennte Konten, aber er bezeichnet seine Beziehung als eheähnliche Gemeinschaft.
Mein Sohn ist arbeitslos.
Wie ist das im nächsten Jahr bei Hartz IV?
Bekommt er Geld oder bekommt er keins, weil die Freundin ein gutes Einkommen hat?
Schaf