Betreuung wegen "Interessenkollission"

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Betreuung wegen "Interessenkollission"

Neuer Beitragvon Horst » Donnerstag 21. Oktober 2004, 07:29

auf anwaltlichen Rat niedergelegt. Rétourkutsche vom Sozialamt, als wenn diese schon drauf gewartet hätten: Ihr habt keine Vollmacht.
Nun muß ich den neuen inzwischen bestellten Betreuer bitten, Vollmacht zu geben. Werde ich versuchen.
Was kann man noch für die nach wie vor im Heim lebende Mutti tun
( wegen einer Psychose seit 1982 ) ?
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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 21. Oktober 2004, 15:43

Hallo Horst,

natürlich haben die darauf gewartet. Oder glaubst Du der Sozialamtskollege aus der Fliegesendung hat seine "Mitstreiter" nicht darüber informiert, wie Du weiter vorgehen kannst. Die haben mit Sicherheit auch die Sendung gesehen.

In Deiner Sache (sorry) gibt es zwei Vorgänge, die man beachten muß. Den rechlichen und den psychischen Verlauf der Streitsache.

Im rechtlichen Verlauf wirst Du auf Dauer sicher siegen. Ob das auch für den Psychischen gilt, läßt sich schwer beurteilen.
Auf jeden Fall geht sowas ganz schön an die Nieren.
So schwer es Dir - aus nachvollziehbaren Gründen - auch fällt, Du mußt das jetzt durchstehen.
Bedienste von Sozialämtern sind gnadenlos. Das liegt sehr stark an ihrer menschlichen Dummheit und ihrer Geldgier. Ein Skandal ist, daß ihr rechtwidriges Verhalten und der ständige Verstoß gegen die Menschenwürde nicht bestraft werden.
Gäbe es eine Haftung für ihr häufiges rechtwidriges Verhalten, wäre das schon längst ausgestanden, da sie zudem auch noch feige sind.

Auf der anderen Seite müßte es halt mehr Leute wie Dich geben, die sich wehren!
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Amtswillkür

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Donnerstag 21. Oktober 2004, 17:25

gegen eine hilflose, kranke Heimbewohnerin, meine Mutti, gegen deren Sohn, der es wagte, sich zur Wehr zu setzen. Das geht jetzt schon fast neun Jahre so.
Nach der M€X-Sendung am 11.12.2003, bei Fliege am 23.09.2004 hatte ich gehofft, daß es leichter wird, den Kampf durchzustehen.
Ich folgte dem Rat - schweren Herzens -, die Betreuung ( "Vormundschaft" ) für meine Mutti niederzulegen, folgte dem Rat nichts mehr zu zahlen ( natürlich zahle ich meiner Mutti ihr Taschengeld ), höre dann wochenlang nichts vom XXXXXX, bin verzweifelt, unruhig, habe Wut im Bauch, kann nicht schlafen.
Gebe nicht auf , - - - - .
Dann der Hammer: Wir haben ein Problem: Sie sind ja nicht der Betreuer ! Wieder bin ich zum xtem Male der Ohnmacht nahe; muß mich beherrschen, finde keine Ruhe.
Dann: Schicken Sie mir nicht so viele Mails, ich blicke nicht mehr durch.
Der Vdk schweigt, meldet sich nicht einmal ( bisheriger Prozeßbevollmächtigter ).
Die Fernsehsendungen trafen ins Leere.
Sozialamt Kassel: Wir sind örtlich nicht zuständig.
Fulda, katholische "Christen"stadt: Schweigen, Abweisung.
Leute, was ist hier bloß los ! ?

Es ist unglaublich und ich stehe seit Monaten trotz relativ guten Lohnes im SOLL.

Bei M€X bin ich immer wieder dran mit der Bitte, DRANZUBLEIBEN.

Im Namen des Elternunterhaltes, der endlich ohne Wenn und Aber abgeschafft werden muß, geschieht in diesem Lande UNRECHT. Und die Politik: Die duldet dieses kaltblütige Tun gegen ordentliche Menschen.
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Das Amt im Rems-Murr-Kreises muß 25.000 € bezahlen.

Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 22. Oktober 2004, 11:56

Sachbearbeitergerangel hätte beinahe noch mehr Leben gekostet.

Es war ein kleinliches Gerangel um Zuständigkeit zwischen zwei Behörden, welches dem heute 15-jährigen Andreas fast das Leben gekostet hätte.
Nun muß das Jugendamt des Rems-Murr-Kreises 25.000 € Schmerzensgeld bezahlen, weil es die Pflicht der Überprüfung der Pflegefamilie, in der Andreas fast verhungert wäre, verletzte.
So entschied gestern der Bundesgerichtshof und bestätigte damit das Urteil des OLG Stuttgart.
Der Kreis muß außerdem für sämtliche zukünftige Schäden des Jungen einstehen.

Sein fünfjähriger Bruder, der in gleicher Pflegefamilie lebte, starb den Hungertod.

Die Pflegeeltern wurden bereits 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Vollmacht eingeholt

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Dienstag 26. Oktober 2004, 17:17

Ob die Niederlegung der Betreuung zunächst wohl doch ein Fehler war ?
Habe mir nun den notwendigen Handlungsspielraum durch eine ausdrückliche Vollmacht meiner Mutti in allen Heimangelegenheiten und Verteidigung des Heimplatzes zurückgeholt.
An Kassel habe ich eine neue Klage angekündigt.

Kassel bestreitet weiterhin wehement seine örtliche Zustäöndigkeit.

SOLIDARITÄT ERBETEN.
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 26. Oktober 2004, 19:36

Hallo Horst,

mir scheint, Du unterschätzt die Gemein- und Verlogenheit der Sozialämter, bzw. deren Bedienstete. Wenn's um's Geld geht sind die gnadenlos. Sie suchen sich immer ein Schlupfloch, sei es auch noch so eng - rechtlich wie moralisch.

Die Niederlegung der Betreuung war (ist) richtig. Du mußt das jetzt (leider) aushalten. Du kannst getrost davon ausgehen, daß Du es nicht mit Menschen, sondern mit gestörten Subjekten zu tun hast, die sich hinter ihren Gesetzen verstecken, welche sie noch nicht einmal richtig verstanden haben; geschweige denn anwenden können.

Die wissen natürlich auch, daß Du leicht weich gekocht werden kannst und nutzen dies schamlos aus. Leg' Dir, wenn auch nur scheinbar, genau so eine Egalität und Abgekochtheit zu, wie Deine Gegner.

Der Beitrag über die Zuständigkeit wird Donnerstag reingestellt. Ich sage Dir noch wo, da er noch nicht fertig formatiert ist.
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Das Verhalten des Kasseler Sozialamtes

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Mittwoch 27. Oktober 2004, 07:57

stellt in der Tat einen gnadenlosen Racheakt gegen meine Mutti, die im Heim schon seit 1982 - bis 1999 unbehelligt - lebte und gegen mich dar.
Das Ganze, weil ich es gewagt hatte, mich zu wehren, weil ich gegen den
Kasseler Sozialmitarbeiterstab zwei Unterhaltsprozesse gewonnen hatte.
Und bis jetzt haben sich Kasseler Verwaltungsrichter 1. und 2. Instanz auch noch dahintergestellt. Rechtsanwälte hatten abgewunken.
Im Juni 2003 versprach das Hessische Sozialministerium als die zuständige Landesaufsichtsbehörde Abhilfe, dabei blieb es.
Habe viele Niederschläge hinnehmen müssen. Schlaflosigkeit wurde zum Normalzustand.

Ich danke Ihnen, Administrator, sehr für Ihren Zuspruch, tut wirklich gut.

Der Pate hat detaillierte Infos, auch den Widersruchbescheid des Kasseler Sozialamtes vom 6.10.2004.

Darum: jetzt eilt die Zeit , um die Klage beim VG Kassel einzureichen.

Ob mein Beistand das noch schafft. Er war ja wieder ( öfters ) im Fernsehen; nimmt auch wohl doch viel, viel Zeit weg.

Gestern erteilte mir meine Mutti Vollmacht wie folgt:
Auf Grund einer ordnungsgemäßen Heimeinweisung gemäß Bundessozialhilfegesetz ( Sozialamt der Stadt Kassel und Kreisgesundheitsamt Fulda ) befinde ich mich seit 1982 im Haus Emmaus. Es war und ist mein eigener Wille, in diesem Heim betreut und gepflegt zu werden. In dieser hiermit noch einmal bezeichneten Absicht beauftrage und bevollmächtige ich meinen Sohn Horst Lucht, dafür ausdrücklich zu handeln.
Ich erteile meinem Sohn hiermit volle Handlungsfreiheit. Unterschrift
Fulda, 26.10.2004

Kassel hatte bisher immer wieder behauptet, daß meine Mutter nicht heimbetreuungsbedürftig sei, sich anderweitig helfen könne.
DEM steht nun zusätzlich ein drittes Amtsärztliches Attest vom 8.Juli 2004 entgegen, das in seiner Formulierung eindeutig ist ( liegt Pate vor ).
Ganz entschieden bestreitet Kassel seine örtlich Zuständigkeit nach § 97 BSHG. Hilferufe an das hiesige Sozialamt Fulda werden abgewiesen oder erst gar nicht beantwortet. Fulda verweist auf Kassel.
Fulda nimmt in seiner Abwehr auch Bezug neben § 97 auf § 109.
Dieses "Ping-Pong-Spiel" geht im Grunde genommen schon seit 1999, denn da kam nach zunächsz erfolgter Zusage die Absage.

Mit dem neuen Betreuer hatte ich schon kurzen Kontakt, bat um Rückmeldung, nichts. Der wird die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn der das Ganze erst mitbekommt.
Aber als "Fremder" unterliegt dieser natürlich nicht der immensen nervlichen Anspannung. Er alleine wird das jedoch auch nicht richten können, denn die Betreuungsbehörde, das Vermundschaftsgericht tun da gar nichts. Das weiß ich nur zu gut aus eigener Erfahrung.

Ich warte mit viel Spannung auf Ihre Forschung zur örtlichen Zuständigkeit gerade in diesem so komplexen, schwierigen Fall.

Das Ganze könnte menschlicher, so einfach sein, ohne diese Sachbearbeiter.
Da sitzen keine Menschen, keine. Viele Substantive, Adjektive zu dieser schlimmen, bürgerfeindlichen Klientel fallen mir da ganz spontan ein.
Trotz meiner Not; ich will N O C H meine Fassung bewahren.

Ich DANKE Ihnen.
Ihr
H.
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Örtliche Zuständigkeit BSHG ( Sozialamt kassel ODER Fulda )

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Donnerstag 28. Oktober 2004, 15:56

Ihr Statement erwarte ich ehrlich mit einer gewissen Ungeduld.
Habe dies meinem RA vorab mitgeteilt; wird ihm zugeleitet.
Schon VORAB: D A N K E.

Ich warte seit 1999 auf eine "Eingebung", auf Argumentationshilfen, an denen diese Kasseler SB nun endlich nicht mehr vorbeikönnen und auch die Kasseler Verwaltungsrichter nicht. Bisher haben Sie alles ignoriert, gebeugt oder einfach abgewiesen. Es ist wie eine Verschwörung.
Ich wünsche es keinem; keinem !

Ein Beispiel: Die Heimbetreuungsbedürftigkeit wurde mehrfach ärztlich bestätigt, am 11.12.2003 auch im Hessenfernsehen.
Die Gegenseite macht sozusagen blau zu schwarz, unglaublich. Als wenn man es mit Idioten zu tun hat; nein noch verrückter, unfaßbar .
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Neue Panne Lassen Sie mich nicht noch länger warten

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Freitag 29. Oktober 2004, 17:54

?

Nette Grüße
H.
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Weiß nun auch nicht mehr weiter.

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Dienstag 2. November 2004, 17:08

Folgte professionellem Rat.
Schwierig.

ABER. Bisher traten wir auch insgesamt über acht Jahre auf der Stelle.

NICHTS will greifen.

Wünsche es keinem, wirklich nicht.
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Weiß nun auch nicht mehr weiter.

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Dienstag 2. November 2004, 17:09

Folgte professionellem Rat.
Schwierig.

ABER. Bisher traten wir auch insgesamt über acht Jahre auf der Stelle.

NICHTS will greifen.

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Betreuungsverfahren

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Donnerstag 4. November 2004, 18:07

Durch die Änderung des Betreuungsverfahrens, ich schrieb an Pate, ist vom neuen "Betreuer" meiner Mutti irreparabler Schaden herbeigeführt worden.
Der VdK teilte mir heute per Fax vorab folgendes mit:
- VdK kann nun nicht mehr vertreten;
- VG Kassel stellte das Verfahren ein.
Ich handelte auf Anraten.
Konnte nicht wissen im Vorhinein, welche gewaltigen Hürden sich jetzt zusätzlich auftun.
DAS übersteigt alles boshaft Dahewesene.

- - - - - - ?
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Neuer Beitragvon Schaf » Donnerstag 11. November 2004, 21:47

Hallo Horst,
ich hätte die Betreuung nicht abgegeben.
Zählt die Vollmacht deiner Mutti denn überhaupt wenn sie unter Betreuung steht.
Ist der Betreuer eine natürliche Person oder kommt der von einer Behörde? Oder ein RA?

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aber um was zu erreichen muss man alles tun,
auch was aussichtslos scheint.
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Unter Betreuung Stehende

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Freitag 12. November 2004, 14:08

sind nach dem neuen Betreuungsgesetz NICHT ENTMÜNDIGTE. Entmündigung gibt es danach nicht mehr ( BtG ).
Meine Mutti gab also mir und dem benannten Sozialrechtler Vollmacht um beim Sozialamt Kassel ihren berechtigten Sozialhilfeanspruch durchzusetzen.
Ja, ich zahlte fünf lange Jahre "weil" mehrfach mit der Heimplatzkündigung gedroht wurde.Das Sozialamt ließ 1999 vor dem Landgericht Fulda öffentlich erklären, daß es ( aus Rache - so sehe ich es - H. ) den Heimplatz der Mutti kündigen würde, sofern ich nach Gewinnen von zwei Unterhaltsprozessen unter fachanwaltlichen Beistand den Gerichtssaal verlasse. Daß die so kaltblütig amtlich handeln würden, soviel widerwertige Gemeinheit konnte ich mir in der Tat nicht vorstellen, war wohl viel zu naiv.
Der Kampf um die Wiederaufnahme der Sozialhilfezahlungen an meine Mutti, Hilfe zur Pflege im Heim, daert seit dem noch immer an.
Kassel spielt ein makaberes, alten- und krankenfeindliches Spiel. Und es gab, gibt
auch noch einige Männer des "Rechtes" die das stützen. Und die Politiker, die ich um Hilfe bat, die tun gar nichts, gar nichts.
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Re: Unter Betreuung Stehende

Neuer Beitragvon Schaf » Freitag 12. November 2004, 18:57

Horst aus FD hat geschrieben:sind nach dem neuen Betreuungsgesetz NICHT ENTMÜNDIGTE. Entmündigung gibt es danach nicht mehr ( BtG ).


Hallo Horst,
das ist mir selbstverständlich bekannt, da ich selbst Betreuungen führe.

Grundsätzlich bedeutet eine Betreuung nicht, dass die betroffene Person nicht mehr selbst handeln darf. Mit der Einrichtung der Betreuung wird eine Person nicht "automatisch" geschäftsunfähig.

Dieser Grundsatz kann ausnahmsweise durchbrochen werden, wenn es dringend erforderlich ist, die / den Betreuten zu schützen, weil eine erhebliche Gefahr besteht, dass sie / er sich selbst schadet. Zu diesem Zweck kann das Gericht bezüglich eines genau zu bestimmenden Aufgabenkreises einen Einwilligungsvorbehalt anordnen (§_1903 BGB). Ein Einwilligungsvorbehalt bewirkt z. B., dass die / der Betreute zwar noch Kleinigkeiten von ihrem / seinem "Taschengeld" kaufen kann (§§_1903 Abs. 1, 110 BGB), bei umfangreicheren Geschäften aber immer die Zustimmung der Betreuerin / des Betreuers benötigt. Stimmt die Betreuerin / der Betreuer dann nicht zu, so ist der Vertrag unwirksam (§§_1903 Abs. 1 S. 2, 108 bis 113, 131 Abs. 2, 206 BGB).
Zum Schutz der / des Betreuten vor erheblichen Gefahren kann die Betreuerin / der Betreuer außerdem die Befugnis erhalten, die Post der / des Betreuten an sich selbst umzuleiten und - so weit erforderlich - anzuhalten (§_1896 Abs. 4 BGB).

In dem Beschluss zur Einrichtung der Betreuung muss genau bestimmt werden, welchen Aufgabenkreis die Betreuerin / der Betreuer hat (§_1896 Abs. 2 S. 1 BGB). Das können einzelne Angelegenheiten (z.B. Behördengänge, unterbringungsähnliche Maßnahmen) oder auch größere Bereiche (z.B. die Vermögenssorge oder die Gesundheitsfürsorge) sein.
Der Aufgabenkreis Vermögenssorge umfasst z. B. die wirtschaftlich sinnvolle Verwaltung des Vermögens. Dabei soll auf die Wünsche und Bedürfnisse der betreuten Person die größtmögliche Rücksicht genommen werden (§_1901 Abs. 2 BGB). Beträge, die nicht für die laufenden Ausgaben benötigt werden, sollen mündelsicher angelegt werden (§§_1908 i Abs. 1 S. 1, 1806 BGB).

Die Gesundheitsfürsorge beinhaltet z. B. neben der Befreiung von der Schweigepflicht und der Einsichtnahme in Krankenunterlagen vor allem die Zustimmung zu Heilbehandlungen.

Im Rahmen des Aufgabenkreises übernimmt die Betreuerin / der Betreuer die gesetzliche Vertretung der / des Betreuten, sowohl vor Gerichten als auch gegenüber Dritten (§_1902 BGB). Hilfen im Alltag wie Haushaltsführung, Säubern der Wohnung, Transport von Gegenständen, Räumung und Renovierung einer Wohnung, Fahrten zu ärztlichen Untersuchungen usw. soll eine gerichtlich bestellte Betreuerin / ein gerichtlich bestellter Betreuer nur organisieren, nicht aber tatsächlich durchführen (§_1901 Abs. 1 BGB).


Nun stellt sich für mich die Frage, für welche Aufgabenbereiche besteht bei deiner Mutti eine Betreuung.

In einer Vollmacht ausgestellt vor Einrichtung einer Betreuung Vollmacht kann möglichst klar beschrieben sein, welche Handlungen und Entscheidungen der Bevollmächtigte anstelle des Vollmachtgebers übernehmen kann.

Ist aber erst einmal die Betreuung eingerichtet, können ohne Einwilligung des Betreuers bestimmte Handlungen nicht mehr eigenständig vorgenommen werden, sofern der Aufgabenkreis dem Betreuer obliegt.

Hast du mit deiner Mutti alles geregelt vor Einrichtung der Betreuung?

Gruß Schaf
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Betreuung

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Samstag 13. November 2004, 09:11

Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr Interesse.
Wegen seelischer Erkrankung ist der Aufgabenkreis, den ich selbst bis September inne hatte, weit gefaßt ( könnte Ihnen zufaxen ). Eine Selbstgefährdung gibt es für meine Mutti jedoch nicht. Sie regelt ihren Tagesablauf selbst und hat im Heim ein abschließbares Einzelzimmer.
RA Baczko, bekannter Sozialrechtler, hatte mir wegen Interessenkollission
die Niederlegung der Betreuung in der Fliege-Sendung am 23.9. angeraten ( Aufzeichnung ).
Meine Mutter kann und darf aber eine gültige, rechtswirksame Vollmacht geben, damit der RA handeln kann - auch ohne den sich leider verweigernden Betreuer, warum auch immer.
Der will ( wohl im Bunde mit dem Heimleiter ) nur "mir an die Gurgel".
Wie gesagt, die neue Klage beim VG Kassel läuft.
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Re: Betreuung

Neuer Beitragvon Schaf » Samstag 13. November 2004, 13:06

Horst aus FD hat geschrieben:
Meine Mutter kann und darf aber eine gültige, rechtswirksame Vollmacht geben, damit der RA handeln kann - auch ohne den sich leider verweigernden Betreuer, warum auch immer.

Der will ( wohl im Bunde mit dem Heimleiter ) nur "mir an die Gurgel".




oh Horst,
paß gut auf dich auf! Das hört sich fast schon psychotisch an!

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"an die Gurgel"

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Sonntag 14. November 2004, 17:15

Ich meinte die Absicht von Heimleiter und "Betreuer" mich zu verklagen auf Zahlung. Keine Angst.
Aber das Ganze läuft seit Januar 1996 .
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