Schleichende Härtefallregelung?

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Schleichende Härtefallregelung?

Neuer Beitragvon SunDevil » Dienstag 12. Oktober 2004, 19:14

Hi Leute,
brauch dringend Zahersatz.Kostet 4000€ und ich habe nur ca.1000€ Eikommen wovon ich alles bestreiten muß,Versicherungen,Heitzöl etc.Die AOK will nur die 50% zuzahhlen,spricht aber davon das es eine schleichende Härtefallregelung gäbe,was ist darunter zu verstehen und stehen mir mehr als 50% zu. :roll:
wäre für eine Anwort dankbar.
Grüsse
SunDevil
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Neuer Beitragvon Cato » Dienstag 12. Oktober 2004, 21:45

Hallo,

es sind derzeit Gespräche im Gange hinsichtlich Zahnersatz und Seh- und Hörhilfen, daß Bedürftige doch wieder gar keine Zuzahlung zu leisten haben.

Aber nur auf Besis des unbedingt Erforderlichen. Sowohl beim Optiker als auch beim Zahnarzt wird Dir aber i.a.R. mehr angedient oder aufgedrängt.

Daher erstmal abwarten und dem Zahnarzt hinsichtlich Deiner Zahlungsfähigkeit reinen Wein einschenken. Könnte darauf hinauslaufen, daß Dein Zahnarzt sein Angebot reduziert und Du gar nichts hinzuzahlen mußt.

Aber, wie gesagt, es ist derzeit im Gesundheitsbereich vieles in der Schwebe und im Einzelfall sind erheblich mehr Daten zur Beurteilung des Einzelfalls notwendig, als Du hier angibst.

Cato
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