Ein Gast hat geschrieben:Hallo Forum,
Ich habe eine gemeinnützige Arbeit abgebrochen, da es für meinen
Arm zu schwer ist. Ich hatte mal einen Unfall, bei dem nicht alles so verheilt ist, wie es sein sollte.
Befunde liegen im Krankenhaus und beim Hausarzt.
Ich habe allerdings dem Soziamt nichts davon erzählt, dass ich aufgehört habe.
Warum legst Du die Nachweise über die gesundheitliche Einschränkung nicht vor? Dann ist doch die Sache sofort vom Tisch.
Ein Gast hat geschrieben:Jetzt hat das Sozialamt die Gelder komplett eingestellt. In einem anderen Forum hieß es, das wäre richtig so?
Ich kann das gar nicht glauben. Ich dachte, es wird erst gekürzt.
In einem anderen Posting heißt es dort, dass die Kürzung
mindestens bedeutet, dass auch mehr gekürzt werden kann als
mindestens. Ich bin verwirrt

Das ist nicht korrekt. Denn der §25 ist kein Sanktionsinstrument, sondern eine Hilfsnorm, welche Dich auf den "richtigen Weg" zurückbringen soll.
Daher hat zuerst eine Androhung von Kürzung zu erfolgen.
Sodann eine Kürzung von mind. 25% aber üblicherweise bis zu maximal 30 bis 50 Prozent. Sowie weitere Kürzungen bis auf Null. Du bist aber durch Deine bisherige Vogel-Strauß-Politik (keine Ansage, daß und warum Du die Arbeit abgebrochen hast) in einer denkbar ungünstigen Verhandlungsposition, d.h. alle Fakten sprechen erstmal gegen Dich. Und im Einzelfall kann es durchaus auch möglich sein, sofort auf Null zu kürzen (Vorgeschichte?).
Evtl. gibt es sogar weitere Gründe, weshalb Dir diese Arbeit gar nicht zuzumuten ist. Häufig liegen Formfehler und Rechtshindernisse vor. Zur genauen Beurteilung müßtest Du aber mehr Informationen geben.
- Inhalt des Heranziehungsbescheid
- Träger der Arbeitsstelle (kirchlich?)
- Art der Tätigkeit
Aber einfach nur nichts zu machen, um dann erschreckt aufzuwachen, wenn daraus Probleme erwachsen, ist ein wenig zu dünn. Doch das dürftest Du inzwischen selbst gemerkt haben.
Cato