Rückforderung wegen verschwiegenem Einkommen.

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Rückforderung wegen verschwiegenem Einkommen.

Neuer Beitragvon Ellen » Montag 4. Oktober 2004, 14:21

Hallo nochmal,

danke erstmal für die beruhigende Auskunft. Ich dachte schon, jetzt werde ich "fertiggemacht" :shock:

Also ich komme aus dem Kraichgau. Ich habe bisher 6 Monate geputzt. Keine Fahrtkosten. Habe 2 Kinder (2 und 4 Jahre). Bin allein.
Irgendwie kam es zum Streit wegen der Zeiten und schon hat sie mich verkauf ans Amt. :(

Naja, bin selber Schuld. Hätte ich es gemeldet wäre alles im Lot. :oops:

Liebe Grüße und Danke nochmals.

Ellen
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Ellen
 

Neuer Beitragvon Moderator » Montag 4. Oktober 2004, 15:01

Hallo Ellen,

beim Verschweigen von Einkommen sind die immer gleich so. Aber lass mal, es wird nicht alles so heíß gegessen, wie es gekocht wird.

Also, in Deinem Fall ist das alles nicht so tragisch. Dein SB hat wohl die Lage Deines Nichtwissens ausgenutzt, um Dir Angst zu machen. Stecks weg, unter schlechte Erfahrung.

Dein Hilfeanspruch muß nun 6 Monate zurückgerechnet werden, als ob Du von Anfang an das verschwiegende Einkommen angegeben hättest.

Das Einkommen ist vor der Anrechnung zu bereinigen. Da Du ein Kind unter 3 Jahren hast, müssen bei erhöhte Freibeträge berücksichtig werden.
Zuerst 33% des RS eines HV = 297 * 33% = 99 Euro. Dazu kommen 5,20 € als Arbeitsmittelpauschale. Ergibt zusammen 104,50 €. Dieser Betrag ist bei Dir anrechnungsfrei dazuzuverdienen.

Das bedeutet für Dich, daß Du keinen Schaden angerichtet hast und nichts zugefordert werden kann.

Das Geschrei Deines SBs war mal wieder unnötig.
Und Du weißt, was Du das nächste Mal zu tun hast. Ehrlich währt am Längsten.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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