von Moderator » Montag 4. Oktober 2004, 08:53
Hallo Gerhard,
SBs auf Deutschen SÄ sind geldgesteuerte Wesen. Hinzu kommt, daß sie von der Rechtsmaterie ihres Arbeitsumfeldes wenig verstehen (wollen). Dies führt dazu, daß sie Ermessen grundsätzlich falsch ausüben, da sie es mit Willkür verwechseln. Man kann es ihnen aber nicht übel nehmen - sie können's halt nicht besser.
Wenn Dir danach ist kannst Du gerne einen Widerspruch schreiben.
"Sie haben mir siebenmal das übersteigende Einkommen von der beantragten Beihilfe abgezogen. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung. Aus Ihrem Bescheid läßt sich jedoch nicht erkennen, welche Gründe sie bewogen haben, die ungünstigste nach dem Gesetz noch möglich Entscheidung zu treffen. Nach § 2 Abs. 2 SGB I ist bei Ausübung von Ermessen sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden. Das ist hier nicht geschehen. Wenn keine ganz besonderen Umstände vorliegen, so kommt eine mittlere Ermessensentscheidung in Betracht. Demnach kommt ein Einsatz des übersteigenden Einkommens von 2 bis 3 Monaten zum Tragen."
Administrator
Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.