sozialhilfe und mutterschaftsgeld?

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sozialhilfe und mutterschaftsgeld?

Neuer Beitragvon Gast » Samstag 2. Oktober 2004, 17:01

hallo

ich bin jetzt im mutterschaftsurlaub und habe eine bescheinigung von der hebamme bekommen für die krankenkasse ... stimmt es, das ich kein anspruch auf mutterschaftsgeld habe? bin alleinstehend und habe nur die sozialhilfe

danke für rasche antwort
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 3. Oktober 2004, 21:47

Hallo gast,

Du hast zumindest einen pauschalen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von * 77 Euro, die als Einkommen zu rechnen sind.


* vom Admin geändert
(Ich bitte um Nachsicht!)
Zuletzt geändert von Moderator am Montag 4. Oktober 2004, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Montag 4. Oktober 2004, 16:20

hallo!

wo beantragt man dies, mit welcher begründung?

lieben gruß
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Neuer Beitragvon Moderator » Montag 4. Oktober 2004, 19:51

Hallo Susi,

bei der zuständigen Krankenkasse (dort wo man versichert ist) wird dieses Mutterschaftsgeld (Entbindungsgeld für Nichtberufstätige) beantragt. Es sind allerdings nur 77 Euro und nicht 150 wie ich weiter oben schrieb - Entschuldigung. Ich hatte die Zahlen aus den DM-Zeiten.

Begründung brauchst Du keine - außer Geburt eines Kindes :lol: - einfach mit Geburtsurkunde einreichen.

Unterm Strich bringt das zwar nichts, weil das SA dieses Geld als Einkommen rechnet, aber dennoch sollte man es beantragen. Alles was nicht vom SA kommt ist besser.
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Neuer Beitragvon Cato » Montag 4. Oktober 2004, 20:32

Hi,

wobei hinzuzufügen ist, daß es nach der Gesetzgebung durchaus auch möglich ist, daß das Sozialamt dies nicht als Einkommen anrechnet. Denn diese Leistung ist kein Einkommen in herkömmlichen Sinne (wie z.B. Zinseinkünfte), sondern eine Sonderleistung, welche in enger Verbindung mit der Schwangerschaft und Geburt (und den dabei zusätzlichen Belastungen) steht, so daß ich gute Chancen sehe, dies spätestens auf dem Klageweg (Geduld nötig) auch durchzusetzen. Leider fehlt es den meisten an der dazu nötigen stoischen Ruhe und Geduld, derartiges über üblicherweise 3 bis 5 Jahre gerichtlich durchzusetzen. Obwohl danach man nicht nur selbst, sondern alle werdenden Mütter von so einem Urteil profitieren würde. Einen solchen Rechtsstreit durchzustehen ist also auch ein gewisses Maß an gelebter Solidarität. In unserer Ellenbogengesellschaft mit Wunsch nach schnellen Ergebnissen natürlich etwas altbacken, aber genau darauf bauen die Behörden, welche immer weniger zahlen wollen, als sie eigentlich müßten.

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Neuer Beitragvon susi1975 » Montag 4. Oktober 2004, 20:39

mit der KK habe ich schon gesprochen, sie sagte nichts davon.. sondern das ich beim bundesversicherungsamt nchfragen soll.
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 5. Oktober 2004, 06:59

Hallo Susi,

ich habe jetzt nochmals nachrecherchiert und leider feststellen müssen, daß dieses s.g. Entbindungsgeld mit in Krafttreten der Gesundheitsreform gestrichen wurde.
Und es wurde früher grundsätzlich als Einkommen voll auf die Hilfe verrechnet.



Entbindungsgeld

Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören unter anderem auch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die noch auf die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 zurückgehen. Ein Bestandteil dieser Leistungen war das Entbindungsgeld. Dieses wurde nach der Entbindung an Versicherte gezahlt, die keinen Anspruch auf [ Mutterschaftsgeld ] und generell keinen Anspruch auf Krankengeld hatten, also zum Beispiel an Studentinnen und nicht erwerbstätige, familienversicherte Frauen.

Das Entbindungsgeld betrug einmalig 77 Euro. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Entbindungsgeld mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen.
Zuletzt geändert von Moderator am Dienstag 5. Oktober 2004, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 5. Oktober 2004, 08:25

guten morgen

also bekommen die leute, die erst schon knapp bei kasse sind gar nix...
manchmal muss man das nu wahrlich nicht verstehen....

würde am liebsten alles aufschreiben und als buch verfassen... was mir bis jetzt dieses jahr beim sozie passiert ist...

wie zum beispiel nebenkostenabrechnung... ich habe sie eingereicht, waren ca 50 euro... antwort kam , das ich eine pauschale drin habe und das sie es deswegen nicht übernehmen, aber haben mir eine neue bescheinigung gesendet, das sie mir jeden monat 25 euro weniger an dem regelsatz von den ca 300 euro kürzen....

lg
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Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 5. Oktober 2004, 08:26

also das sie abgezogen werden .. was für deutsch *lach*
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 5. Oktober 2004, 15:45

Hallo Susi,

Sachbearbeiter auf Deutschen Sozialämter machen viel Rechtswidriges. Besonders fatal ist, daß sie dafür nicht bestraft werden. Aber sie werden ihre Strafe dafür bekommen. :twisted:

Es müssen grundsätzlich die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden. Dazu zählt auch eine eventuelle Nachzahlung der Nebenkosten.

Wenn Du ein Guthaben gehabt hättest, dann hätten sie es gleich einkassiert, in dem sie es bei der nächsten Berechnung einfach abgezogen hätten. Ja, so sind die. Ich habe ein Buch über Sachbearbeiter auf Deutschen Sozialämter geschrieben. Kann es aber erst 2010 herausbringen, weil da meine Schweigepflicht endet.

Nochmals zum Entbindungsgeld: Untern Strich ist es für Hilfeempfänger egal, ob sie es bekommen oder nicht, denn dieses Geld wird als Einkommen angerechnet, genau wie das richtige Mutterschaftsgeld.

Treffen tut sowas die, deren Einkommen über der Bereinigungsgrenze des Sozialhilfesatzes liegen. Für solche wäre es zusätzliches Geld. :(
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Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 5. Oktober 2004, 15:54

danke dir für die schnelle und kompetente antwort....
hätte ich dieses forum nicht, wäre ich schon öfters baden gegangen...

so ziehe ich mir viele informationen raus... aber gegen manchen bescheid kann ich grad nichts machen... jede aufregung (und die habe ich ja nu zu genüge, mein name erschien ja schon öfters hier) und ich liege flach... wegen wehen...

eine frage hätte ich noch.. muss ich jeden monat ein bescheid vom sozialamt bekommen? bekomme nur ab und zu einen.... genauer gesagt, habe 2 in 9 monaten bekommen

LG ;-)
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 5. Oktober 2004, 17:14

Hallo Susi,

natürlich hast Du Anspruch auf einen Bescheid und zwar jeden Monat.

Solltest Du aber jeden Monat die gleiche Summe bekommen, halte ich es durchaus für angebracht, nicht jedesmal einen Bescheid zu erstellen.
Schließlich wollen wir die Sachbearbeiter nicht überfordern :-P

Du hast aber Recht. Sich mit Sachbearbeitern auseinanderzusetzen ist nicht einfach und kostet oft viel Nerven und Kraft - manchmal auch Geld 8-)
Ich wünsche Dir alle drei :lol:

Wann hast Du eigentlich Termin?
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Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 5. Oktober 2004, 17:22

theoretisch ende oktober / anfang november, der termin verschiebt sich ja immer, wegen größe usw. aber so wie es aussieht... ;-) kann es jederzeit losgehen....

und dann werden neue fragen von mir kommen... das verspreche ich jetzt schon... ;-)
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 5. Oktober 2004, 17:31

Klar doch Susi,

immer wieder gerne :lol:
Wir sind jetzt schon gespannt 8-)


Alles Gute für Dich und das Kind!
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Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 5. Oktober 2004, 17:39

ich hätte jetzt schon eine *frechgrins*

was passiert mit mein darlehensvertrag, wenn ich ins mutter kind projekt komme ab geburt des kleinen?

im darlehenvertrag steht ja das haus und das auto... aber im mutter kind darf ich das auto behalten...
da ich auf einem dorf wohne und es fast ne halbe stunde in die stadt habe, bin ich grad jetzt dankbar... es zu haben... oder nach der geburt wenn was mit dem kleinen ist....

was ist der unterschied zwischen sozialamt und mutter kind?
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 5. Oktober 2004, 17:57

Hallo Susi,

das war aber mehr als eine Frage :-P

Als Hilfeempfänger darf man auch ein Auto haben, wenn es nicht mehr wert ist, als das Schonvermögen und wenn man es von den 30 % der Regelsätze unterhalten kann. Damit sind nicht Witze erzählen gemeint :P sondern Steuer, Versicherung, Benzin und Wartung.
Wenn ein Auto zur Aufnahme einer Arbeit notwendig ist, dann ist es auch geschützt.

Bei Mutter-Kind ist die Betreuung besser, weil dort meist kompetentere Menschen sind.

Bei uns können Mütter unter folgenden Voraussetzungen am Mutter-Kind-Programm teilnehmen.

    dt. Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedstaates der EU und EFTA

    es muß Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bestehen (nach dem Bundessozialhilfegesetz)

    eingeschränkte Berufstätigkeit (nicht mehr als 19 Wochenstunden)

    die ersten drei Lebensjahre muß allein für die Erziehung und Betreuung des Kindes gesorgt werden

    regelmäßige Teilnahme an den Sozialpädagogischen Angeboten des Mutter-Kind-Programmes

    zum Zeitpunkt der Feststellung der Schwangerschaft muß der alleinerziehende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Stadt- oder Landkreis gehabt haben, in dem es das Mutter-Kind-Programm gibt

    Anmeldung möglichst während der Schwangerschaft und Aufnahme bis max. zum 12. Lebensmonat des Kindes.


Im Einzelnen:

Finanzielle Hilfe: In den ersten 24 Lebensmonaten des Kindes erhält der alleinerziehende Elternteil das Bundeserziehungsgeld. Ab dem 25. Lebensmonat schließt sich ein Erziehungszuschlag von weiterhin 600,-- DM an (hierin ist bereits das Landeserziehungsgeld enthalten).

Sozialpädagogische Betreuung: Es werden Gruppenarbeit und Einzelbetreuung angeboten. Zusätzlich können auch Einzelgespräche stattfinden.
Man erhält beim Mutter-Kind-Programm wichtige Infos über rechtlich-sachliche Themen wie auch Unterstützung in Erziehungsfragen wie Entwicklung des Kindes, Ernährung des Kindes, Sauberkeitserziehung, Unfallverhütung, Spielmaterialien, verschiedene Erziehungsstile, Wahl des richtigen Kindergartens u.v.m

Berufliche Beratung: Das Mutter-Kind-Programm erleichtert durch Beratung und Information den Teilnehmerinnen den (Wieder-) Einstieg in den Beruf.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 5. Oktober 2004, 18:03

also gilt darlehenvertrag weiter? nur das jetzt der kleine noch hinzu kommt?
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 5. Oktober 2004, 18:28

Klar doch Susi,

das Sozialamt wird den Teufel tun und diesen Vertrag aufzulösen. Wir werden den Vertrag nochmals prüfen, wenn Du soweit bist.

Ich hau jetzt ab zu meiner Großen.

Bis heute Abend.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Dienstag 5. Oktober 2004, 19:12

der läuft ja schon und läuft und läuft.... viel wird nicht mehr übrig bleiben
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wieder da

Neuer Beitragvon Gast » Sonntag 28. November 2004, 11:29

sooooooooo... bin weder da ;-) sohnemann gesund zur welt gekommen und nu fängt der stress mit sozie wieder an...

das mit darlehensvertrag ist oki... nur mich interessiert die frage... warum kann ich mein haus nicht verkaufen... sozie sagt, ich darf nicht... sie haben sogar wertgutachter hingeschickt... und wollen noch im dezember in grundbuch eingetragen werden... ich muss es aber verkaufen, weil mir die anderen schulden (dispo und privatkredit) um die ohren geflogen sind und ein titel zweifach steht ins haus... aber sozie juckt dies nicht...


lg susi
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 28. November 2004, 11:44

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Bild

für Dich und das Baby.


Das Ekelteam
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Neuer Beitragvon Gast » Sonntag 28. November 2004, 12:07

danke schön *verneig* :D :D :D
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