Vermögensfreigrenzen

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

Moderator: Moderator

Vermögensfreigrenzen

Neuer Beitragvon Stella » Samstag 2. Oktober 2004, 09:44

Hallo Forum!

gelten diese neuen Vermögensfreigrenzen auch für Sozialhilfeempfänger.
Vor lauter Information blickt man gar nicht mehr durch.

Oder gelten die alten Grenzen 1.279/614/256 ?

Lieben Dank

Stella
Benutzeravatar
Stella
 

Neuer Beitragvon Cato » Samstag 2. Oktober 2004, 11:54

Hallo Stella,

bis 31.12.04 gilt alles so wie bisher.

Ab 01.01.05 gilt Hartz IV (wenn wir es nicht noch stoppen) und dann gelten neue (wesentlich höhere) Freigrenzen.

Cato
Ceterum censeo cartaginem delendam esse
Benutzeravatar
Cato
vertraut
vertraut
 
Beiträge: 319
Registriert: Sonntag 13. Juni 2004, 01:05
Wohnort: Rom, Via Apia


Zurück zu Fragen und Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 37 Gäste



W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette