Hallo Forum!
gelten diese neuen Vermögensfreigrenzen auch für Sozialhilfeempfänger.
Vor lauter Information blickt man gar nicht mehr durch.
Oder gelten die alten Grenzen 1.279/614/256 ?
Lieben Dank
Stella
Moderator: Moderator
Zurück zu Fragen und Antworten
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |