Brutto/Netto Alleinerziehend

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Brutto/Netto Alleinerziehend

Neuer Beitragvon petra271 » Donnerstag 30. September 2004, 07:46

Frage

Hallo,ich bekomme seid 2001 Sozialhilfe,habe 2 Kinder,geschieden.Nun habe ich ab 15.10. endlich eine Arbeit gefunden,bei der ich 1147 € brutto verdiene.Habe Steuerklasse 2 und 2 halbe kinder mit auf der Steuerkarte.Meine Frage ist nun :werde ich noch weiter ergänzende Sozialhilfe bekommen?Und wie ist es mit Wohngeld?
Danke schon mal für die Antworten
Gruß Petra
petra271
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Neuer Beitragvon Cato » Donnerstag 30. September 2004, 12:41

Hallo Petra,

Die Berechnung der Sozialhilfe ist komplex und von vielen Faktoren abhängig (z.B. Miete). Du müßtest jedoch einen Bescheid vom Sozialamt haben, in dem drin steht, was Du (für alles) bisher bekommst. Nur auf Basis dieser Zahl ist es möglich, zu berechnen, ob Dir weiterhin Sozialhilfe zusteht. Dann ist noch wichtig, wieviel Stunden pro Woche Du arbeitest. Daneben können wir hier mit dem Brutto-Verdienst gar nichts anfangen, sondern benötigen zur exakten Berechnung den Netto-Lohn.

Folgende Daten brauchen wir also:
1. Was bekamst Du bisher
2. Wieviel Stunden je Woche arbeitest Du
3. Was verdienst Du netto

Cato
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Neuer Beitragvon Dummkopf » Freitag 1. Oktober 2004, 10:59

Außerdem sollte man noch wissen, nach welchem Modus das örtliche Sozialamt den Freibetrag nach § 76 II a BSHG berechnet (BVerwG Köln-Urteil oder Berechnung nach Deutschem Verein), wie hoch ggf. die angemessenen Kosten der Unterkunft sind.
Für eine evtl. Wohngeldberechnung benötigt man die Mietenstufe, die für den Wohnort gilt, damit man den Höchstbetrag nach dem WoGG kennt.

Mein Rat: Beim Sozialamt (ggf. Wohngeldstelle) Berechnungen machen lassen und die hier "zur Kontrolle" einstellen lassen.

Bei der Berechnung des Freibetrages (egal nach welchem Modus) solltest Du auf jeden Fall darauf achten, dass Dir (wenn die beiden Kinder bei Dir leben, Du also alleinerziehend bist) die sog. "besondere Tatkraft" zugebilligt wird, dann ist der Freibetrag nämlich höher. Außerdem sind natürlich Fahrtkosten und Arbeitsmittel (als Pauschale 5,20 E, bei Nachweisen mehr) abzusetzen. Hast Du sonstige Kosten, die mit der Arbeit verbunden sind? Z.B. Betreuungskosten für die Kinder? Dann wären auch die abzusetzen.
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