Zuzahlung 1%/2% und die liebe AOK

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Zuzahlung 1%/2% und die liebe AOK

Neuer Beitragvon SunDevil » Donnerstag 23. September 2004, 14:50

Hallo zusammen,
ich habe gerade die AOK verklagt 8-) Und zwar geht es hier um Folgendes:Ich besuche meine Ärzte 4-5mal/Quartal und bin chronisch krank.Die AOK verlangt aber trotzdem 2% Zuzahlung von mir :roll: Wie ich Heute erfahren habe bin ich bei Weitem nicht der Einzige dem dass passiert.Die AOK zockt vor allem ältere,chronisch Kranke ab.Deshalb meine Frage ist das auch jemanden von Euch passiert?Denn das was die hier veranstalten hat System und ich beabsichtige eine Flugblattaktion,um die Leute wachzurütteln,frei nach dem Motto verklagt diese''kriminellen''. :twisted:
Grüße
SunDevil
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Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 24. September 2004, 01:55

Hallo SunDevil,

die Definition von chronisch krank ist sehr weich. Deshalb sollte man im Zweifelsfall dieses rechtlich überprüfen lsssen.



Ende Januar hat der Gemeinsame Bundesausschuß festgelegt, wer künftig als chronisch krank gilt und daher nur Zuzahlungen bis zu einem Prozent des Jahreseinkommens leisten muß.

Das Gremium hat entschieden, daß sich diese Patienten in einer Dauerbehandlung befinden und eines der folgenden Kriterien erfüllen müssen: Eine Behinderung von mindestens 60 Prozent, Pflegestufe zwei oder drei oder sie befinden sich in einer kontinuierlichen Behandlung, ohne die "eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität" zu erwarten wäre.

Ein erster Versuch, festzulegen, welche Patienten unter die Definition "chronisch krank" fallen, war Ende 2003 am Bundesgesundheitsministerium gescheitert: Als chronisch krank sollte nur derjenige gelten, der über mindestens zwei Jahre jedes Quartal mindestens zwei Arztkontakte hatte, im Krankenhaus war oder mindestens nach der Pflegestufe 2 gepflegt wurde.

Die neuen Richtlinien des Bundesauschusses sind im Vergleich zu Zeiten vor Inkrafttreten des GMG recht klar definiert. Denn bis Ende 2003 kam eine Befreiung zum Beispiel dann in Betracht, wenn Patienten aufgrund einer chronischen Erkrankung "über Gebühr" Zuzahlungen leisten mußten. Die Zuzahlungspflicht mußte vom Arzt geprüft werden. Diese unklare Definition hatte dazu geführt, daß nach Angaben der Krankenkassen etwa 50 Prozent der Versicherten von Zuzahlungen befreit waren.

Welche Definition inzwischen gilt, weiß niemand so recht :lol:
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Hab mich mal selber ein bisschen im Netz ''schlau'' gemacht

Neuer Beitragvon SunDevil » Donnerstag 30. September 2004, 17:37

Hallo zusammen,
möchte Euch das nicht vorenthalten:
Chronisch krank
Wer chronisch krank ist, dessen Zuzahlungen werden künftig auf 1% seines Bruttojahreseinkommens begrenzt. Wie der Begriff "chronisch krank" zu verstehen ist, wurde in einer Richtlinie geregelt. Nach Angaben des zuständigen Bundesausschusses (Presseinformation vom 22.1.2004) ergibt sich folgende Lage:
"Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:


Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.
Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % nach § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor.
Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist."

Das bedeutet: Lebertransplantierte sind stets schwerwiegend chronisch krank im Sinne der Regelung, weil mindestens der letzte dieser drei Punkte zutrifft, nämlich die Angewiesenheit auf die lebenserhaltenden Immunsuppressiva. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bestätigen, dass Sie mindestens einmal im Quartal zur Blutuntersuchung kommen müssen und lebensnotwendig auf Ihr Immunsuppresivum angewiesen sind. Mit dieser Bestätigung können Sie bei Ihrer Krankenkassse vorstellig werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache,daß die AOK vor allem ältere,chronisch Kranke ''abzockt''
Ich kann nur jedem raten,nach Rücksprache mit seinen Ärzten,verklagt diese''kriminellen'' :twisted:
SunDevil
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Neuer Beitragvon SeniorenStift® » Donnerstag 30. September 2004, 17:42

Wer die als kriminell bezeichnet, spricht immer ein Lob für sie aus! :P

Ich würde sie als asoziales Gesindel bezeichnen, dass dürfte besser passen. :evil:
Folge deinem eigenen Weg und laß die anderen Leute reden.
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