Bewerbungsnachweise , wer hat was nachzuweisen

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Bewerbungsnachweise , wer hat was nachzuweisen

Neuer Beitragvon wilhelm » Montag 14. Juni 2004, 21:04

Hallo,

oft hört man von überzogenen Forderungen nach Bewerbungsnachweisen (bis zu 30 Bewerbungen pro Monat.. oder sogar noch mehr ?...).

Daß solche Forderungen rechtswidrig sind (was auch diverse Urteile bestätigen), scheint aber die Ämter nicht sonderlich zu interessieren, denn immer wieder hört und liest man erneut von solchen Praktiken, so daß in jedem immer wieder neuen Einzelfall, jeder neu betroffene Arbeitslose mit Rechtsmitteln dagegen angehen muß.
Durch ignorieren bestehender Gesetze (Hilfsnormen) oder Urteile, scheinbar nach dem Motto, "..versuchen wir es immer wieder auf`s Neue, mal sehen, ob der Betroffene sich wehrt...", sorgen Ämter und Justiz damit selbst für immer höher werdende leidige Stapel unerledigter Verfahren.

Jedenfalls stellt sich grundsätzlich die Frage, wer überhaupt beweispflichtig dafür ist, ob solch hohe Anzahl geforderter Bewerbungen überhaupt realisierbar ist.
Nach meiner Logik und meinem Rechtsempfinden muß doch derjenige, der solch hohe Anzahl von Bewerbungsbelegen fordert, auch nachweisen, daß der Arbeitsmarkt mindestens so viele Stellen anbietet (dabei auch noch unter Berücksichtigung der regionalen, wie auch der beruflichen und persönlichen Vorgaben der betreffenden Person).

Es kann doch nicht die Aufgabe des Arbeitslosen sein, nachzuweisen, daß von ihm nicht zu verantwortende Behörden-Forderungen nicht erfüllbar sind. Wie sollte das praktisch überhaupt gehen ? wie soll man etwas nachweisen, das nicht existiert (quasi ein Minus-Nachweis).

In bestimmt nicht wenigen Fällen, bekommen Arbeitslose bedingt durch besondere Umstände (deshalb gibt es ja den Einzelfallgrundsatz...wenn er denn befolgt würde) ja noch nicht einmal eine einzige Bewerbung gebacken, wobei aber so manche Sachbearbeiter oder Richter noch immer nicht begriffen haben, was in unserem Lande auf dem Arbeitsmarkt los ist. Vielleicht sind auch die Sachbearbeiter verwöhnt von Scheinbewerbungsfluten, bzw. geben sich damit zufrieden, wissend, daß es Scheinbewerbungen sind, aber Hauptsache, die Forderungen wurden erfüllt, und es ist Ruhe im Karton (für den Sachbarbeiter wie für den Arbeitslosen).

Besonders was die Scheinbewerbungen betrifft, wäre es doch keine Kunst, variable Serienbriefe zu gestalten (Firma und Berufsbezeichnug variabel) um damit dann per E-Mail die Personalbüros voll zu müllen (Hauptsache man hat genug Belege).
Da aber Zumüllen von E-Mail-Kästen in USA schon strafbar ist, und das bald auch hier strafbar sein wird, bedeutet eigentlich, daß überzogene auf regulärem redlichen Wege unerfüllbare Forderungen nach Bewerbungsbelegen einer Nötigung zu einer strafbaren Handlung gleichkommt.

gruß, wilhelm
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wilhelm
 

Neuer Beitragvon Gast » Montag 14. Juni 2004, 21:16

Hallo wilhelm,

also, wer die geforderten 30 Bewerbungen schreibt, ist selber Schuld. Solche Bewerbungen bringen überhaupt nichts; ganz im Gegenteil. "Richtige" Bewerbungen kosten zusätzlich gutes Geld.
Mit den Gieskannenbewerbungen macht man sich regelrecht unbeliebt in seiner Gegend. Besser ist es, geziehlt vorzugehen und sich erstmal klar werden, was man überhaupt arbeiten will und vor allem kann.

Laut Verhaltensregeln eines Arbeitlosen, muß er aktiv mitarbeiten, um wieder in "Brot und Arbeit" zu kommen. Aber auch das hat seine Grenzen. In der Hauptsache Finanzielle. Wenn die Kosten dafür nicht gesichert sind, dann kann man dies auch nicht verlangen.
Jedenfalls muß man sich um Arbeit bemühen. Eigene Initiative geht grundsätzlich vor.

Daß die Sozialämter bis zu 30 und teilweise auch mehr Bewerbungen fordern, hat viel mit der Einfältigkeit und dem wenig ausgeprägten Rechtsempfinden von Hilfesuchenden zu tun.

Von Seiten der SHT sind diese Bewerbungen ein willkommenes Mittel zum Sparen auf Kosten der Hilfesuchenden.

Mehr Infos findest Du hier

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