Sozialhilfe für Tochter

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Sozialhilfe für Tochter

Neuer Beitragvon Kerstin » Montag 14. Juni 2004, 20:52

Kann ich für meine Tochter Sozialhilfe beantragen?
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Neuer Beitragvon water » Montag 14. Juni 2004, 20:52

Ja.
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water
 

Neuer Beitragvon Kerstin » Montag 14. Juni 2004, 20:53

Kannst Du mir ein paar Tips geben?
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Kerstin
 

Neuer Beitragvon Moderator SHP » Montag 14. Juni 2004, 20:53

Hallo Kerstin,

lebt Dein Tochter bei Dir? Und wie alt ist sie?

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Sozialhilfe

Neuer Beitragvon Kerstin » Montag 14. Juni 2004, 20:54

Sie lebt bei mir und sie ist 2 Jahre alt.
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Kerstin
 

Neuer Beitragvon Moderator SHP » Montag 14. Juni 2004, 20:56

Hallo Kerstin,

jeder Bürger hat einen eigenen Anspruch auf Sozialhilfe. Dieser muß durch Berechnung festgestellt werden. Bei dieser Berechnung werden sozialhilferechtlicher Bedarf und Einkommen der betreffenden Person gegenübergerstellt. Reicht dieses Einkommen nicht aus, um den shr Bedarf zu decken, dann entsteht ein Sozialhilfeanpruch.
Da Du gegenüber Deiner Tochter zum Unterhalt verpflichtet bist, wird Dein Einkommen, falls nach Deckung Deines shr Bearfes noch etwas davon übrig ist, zur Bedarfsdeckung Deiner Tochter verrechnet.
Eine Einzelberechnung macht bei Dir jedoch nur dann Sinn, wenn Dein Kind mehr Einnahmen hätte als ihr shr Bedarf.

Ein Beispiel wäre:
Bundesland = Hessen

Regelsatz Haushaltsvorstand (DU) 297,00 Euro
Zuschlag für Alleinerziehung (40%) 118,80 Euro
Regelsatz Mitbewohner (Kind) 163,00 Euro
angemessene Miete 365,00 Euro
Gesamtregelbedarf 943,80 Euro

Davon gehen die Einnahmen (ALG/ALH/KG/UH) ab.
Kindergeld 154,00 Euro
Unterhalt (Vater) 200,00 Euro

Somit ergeben sich o.g. Fall 589,80 Euro Sozialhilfe.
Zusätzlich gibt es noch einmaligen Beihilfe, wie zum Bleistift: Kleidergeld, Weihnachtsbeihilfe.
Überhaupt gilt das Bedarfsdeckungsprinzip. Das heißt, wenn Du einen Bedarf hast und dieser ist shr angemessen, dann muß er bewilligt werden.
Der Bedarfsdeckungsgrundsatz ist verfassungsrrechtlich vorgeschrieben, wird jedoch oft von den zuständigen Sozialämtern nicht genügend beachtet.

Wenn Du SH beantragen willst, dann solltest Du es schnell tun. Denn es wird erst ab dem Tag gezahlt, an dem Du dem SA dies beakannt gibst.

Viel Glück

MOD SHP
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Neuer Beitragvon Kerstin » Montag 14. Juni 2004, 20:57

Vielen Dank MOD SHP.

Das hilft mir schon sehr viel weiter. Und ich werde es versuchen. Denn im gegensatz zu anderen bin ich nicht zu Hause weil ich zu faul bin um zu arbeiten, sondern ich bin im Erziehungsurlaub der jeder Mutter zusteht.
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Kerstin
 

Neuer Beitragvon Moderator SHP » Montag 14. Juni 2004, 20:58

Hallo Kerstin,

die Wenigsten sind zu Hause, weil sie zu faul sind.
Es gibt einfach nicht genügend Arbeitsplätze. Zu Zeiten von Vollbeschäftigung, die es übrigens nie wieder geben wird, war das Alles kein Problem.

MOD SHP
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Moderator SHP
 

Neuer Beitragvon Kerstin » Montag 14. Juni 2004, 20:59

Wenn im nächsten Jahr mein Erziehungsurlaub zu Ende ist werde ich wieder in meinen Beruf zurückkehren.
Nur es gibt viele Leute die nur lesen sie hat ein Kind und will auch noch Unterstützung. Nebenbei mache ich auch noch ein Heimstudium um in Zukunft mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Also von Faulheit kann da doch wirklich keine Rede sein
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Kerstin
 

Neuer Beitragvon Moderator SHP » Montag 14. Juni 2004, 20:59

Hallo Kerstin,

das Wort Faulheit hast Du doch ins Spiel gebracht.


MOD SHP
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Moderator SHP
 

Neuer Beitragvon Kerstin » Montag 14. Juni 2004, 21:00

Sorry, war nicht auf Dich bezogen. Doch leider mußte ich es schon des Öfteren hören.
Wollte nur meine Situation verdeutlichen.
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Kerstin
 

Neuer Beitragvon Moderator SHP » Montag 14. Juni 2004, 21:01

Hallo Kerstin,

eine Mutter, die Ihren (vollen) Eziehungsurlaub in Anspruch nimmt, braucht sich nicht zu rechtfertigen.
Ich würde es begrüßen, wenn dies viel mehr Mütter täten.

Alles Gute für Dich und das Kind

MOD SHP
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Moderator SHP
 

Neuer Beitragvon Kerstin » Montag 14. Juni 2004, 21:02

Vielen Dank MOD SHP. Das hört man viel zu selten. Aber es tut gut.
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