Anspruch auf Arbeitslosengeld

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Anspruch auf Arbeitslosengeld

Neuer Beitragvon FanFan » Montag 14. Juni 2004, 20:39

Hallo, weiß nicht ob hier jemand bescheid weiß.

Meine Frau hat 3 jähirge Ausbildung nach 1,5 Jahren abgebrochen, weil wir eine Tochter bekommen haben. Nach drei Jahren Erziehungsurlaub, habe wir ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Da die kleine erst gerade 2 wochen im Kindergarten ist muß sie sie ständig ziemlich früh abholen.

Das Arbeitsamt sagt, wir zahlen nur die 3 Stunden die sie arbeiten könnte!!
Aber in 2 wochen hat sich die kleine daran gewöhnt und sie könnte eigenlich länger schaffen, wird sie dann auch größeres Arbeitslosen geld bekommen??

Und GANZ WICHTIG die ist gerade in 4 Woche wieder Schwanger, gesagt aber im arbeitsamt haben wir noch nix.

die sagen noch, ach ja sie kann ja gar nicht arbeiten, dann bekommt sie nix???


Was sollte mann machen??
wie sollen wir am besten handeln um das best mögliche aus der situation zu machen.


Falls hier nur Sozialhilfe fäller bearbeitet werden biete um ein tipp wo ich sowas fragen könnte
danke sehr
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FanFan
 

Neuer Beitragvon Moderator SHP » Montag 14. Juni 2004, 20:40

Hallo Fanfan,

ich geh mal davon aus, es handelt sich bei Deiner Frau um die Verfügbarkeit für eine Teilzeitbeschäftigung nach § 119 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB III!?
Nichtdestotrotz müßte Deine Frau wenigstens 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Deine Frau kann zwar die Verfügbarkeit hinsichtlich der Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit wegen der Betreuung des Kindes einschränken, aber nur so lange es für die Tätigkeiten faktisch einen Teizeitarbeitsmarkt gibt. Jede Einschränkunf bedeutet natürlich auch eine finanzielle Einbuße.

Sie sollte demnach die erhöhte Verfügbarkeit mit dem AA abklären, damit mehr Geld fließen kann.

Die erneute Schwangerschaft muß nicht sofort gemeldet werden. Allerdings ist zu beachten, daß im Mutterschutz (6 Wochen davor und 8 Wochen danach) die Zahlung durch die KK übernommen wird (Mutterschaftsgeld).

Deine Frau soll sich als voll arbeitsfähig melden und bei eventl. Jobangeboten die Schwangerschaft bei AG anklingen lassen.

MOD SHP
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