angemessene Wohnung heute und nächstes Jahr

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angemessene Wohnung heute und nächstes Jahr

Neuer Beitragvon putenschnitzel » Dienstag 7. September 2004, 07:49

Hallo an die Experten

Mein alleinstehender Bekannter hat nun eine Wohnung als sozialhilferechtlich angemessen bewilligt bekommen.
Darüber war er überglücklich, da sie besser ist, als die ersten Angebote, und auch etwas größer.
Nun macht er sich aber trotzdem Sorgen, und schiebt den Mietvertrag vor sich her.
Soll er da einziehen oder nicht?
Die Wohnung hat mehr als 45 qm, und er weiß nicht, wie das bei ALG II bewertet wird, weil überall von eben diesen 45 qm geschrieben wird.
Wie sieht es aus?
Ist eine Wohnung, die heute vom SA schriftlich mit Stempel und Unterschrift als angemessen genehmigt wurde, weiterhin im sozialrechtlichen Rahmen, oder kann es ihm passieren, dass er nächstes Jahr gleich wieder da ausziehen muss?
Irgendwie traut er dem Frieden nicht, und hat Angst, dass nächstes Jahr nur ein Teil der Miete (45 qm) übernommen wird, und der Rest aus dem Regelsatz kommen muss.

LG
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Neuer Beitragvon Cato » Dienstag 7. September 2004, 13:55

Hallo,

was das Sozialamt jetzt als sozialhilferechtlich angemessen genehmigt, muß es natürlich auch zukünftig als zulässig akzeptieren.

Ausgeschlossen natürlich der Möglichkeiten, daß sich an Bundes- oder Ländergesetzen etwas ändert und plötzlich nur noch 12qm mit 1 Euro je qm als zulässig gelten. Dann muß er natürlich, so wie alle anderen, wieder raus. Das kommt aber erst mit Hartz X, bzw. Stoiber III.

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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 7. September 2004, 14:29

Hallo Ihr Beiden,

das sehe ich genau so.

Entweder ist eine Wohnung angemessen oder nicht.

Überhaupt sollte diesen übertriebenen Ängsten wegen Hartz IV keine Nahrung geben. Es bleibt nachwievor der Rechtsweg - auch bei Hartz IV oder Stoiber III.
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danke

Neuer Beitragvon putenschnitzel » Mittwoch 8. September 2004, 11:14

... für die Antworten.
So habe ich das aus dem Bauch heraus eigentlich auch gesehen, und meinem Kumpelchen gesagt, dass er nicht warten soll, bis die Wohnung wieder weg ist.
Er ist dann gestern doch endlich bei der Wohnungsverwaltung gewesen.
(Nun brauchen wir nur noch beim Packen helfen, und nicht mehr die andere Schrottbude ausbauen. Obwohl - Spass gemacht hätte so was doch mal wieder.)

LG
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