Einkommen des Partners

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Einkommen des Partners

Neuer Beitragvon Tiefflieger » Montag 14. Juni 2004, 19:49

Guten Morgen!

Weiß jemand wie das Einkommen des Partners bei Bezug von Arbeitslosenhilfe eingerechnet wird?

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Neuer Beitragvon Klaus » Montag 14. Juni 2004, 19:50

Hi Tiefflieger,
gar nicht wenn es clever anstellt. Clever heißt nicht einfach verschweigen, sondern Fakten zu schaffen damit nichts abgegriffen werden kann.

Viel Glück
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Klaus
 

Neuer Beitragvon Moderator » Montag 14. Juni 2004, 19:51

Hallo Tiefflieger,

wenn Du während des ALH-Bezuges mit einer weiblichen Person in einer s.g. eäG zusammenwohnst, werdet Ihr sr (fast) wie ein Ehepaar behandelt.
Das bedeutet ihr Einkommen wird bei der Berechnung Deines ALH-Anspruchs berücksichtigt.
Dies geschieht in vier Schritten. Da der ganze Vorgang aber sehr komplex ist, hier nur mal stichpunktartig:
zuerst wird das gesamte Einkommen ermittelt. (handelt es sich dabi um verschiedene Einkommen - Netto- und Bruttobeträge - so sind zuerst die Freibeträge zu ermitteln und nicht einfach die Einkommen zusammenzuzählen)

Dann wird das Einkommen bereinigt (Werbungskosten, Versicherungprämien, etc. pp.)

Nun wird der Freibetrag in Höhe der hypothetischen ALH ermittelt.

Eventuell gibt es dann auch noch einen zusätzlichen Freibetrag bei Unterhaltspflichten (wenn der Partner Unterhaltspflichten gegenüber Dritten hat)

Sollen wir mal ein Beispiel machen?

Alla gut, weil Du so schön gefragt hast

Ich nenne den Partner mal Überflieger

Tiefflieger hat ein Einkommen von

2.500,00 €
..573,00 € Steuern und Sozialabgaben
..171,00 € Fahrtkosten (30 km)
...67,50 € Versicherungen
..962,34 € hypothetische ALH
..241,00 € Unterhaltspflicht gegenüber Kind
..235,16 € werden bei der ALH des Überfliegers berücksichtigt.

Der Unterhaltsfreibetrag gilt auch, wenn es ein gemeinsames Kind ist, welches im Haushalt lebt.

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Zuletzt geändert von Moderator am Montag 14. Juni 2004, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Neuer Beitragvon Moderator » Montag 14. Juni 2004, 19:52

Hallo Klaus,

ich halte Deinen Hinweis für wenig hilfreich. Wenn Du schon gackerst, dann solltest Du auch legen.
Ich halte es für völlig in Ordnung, wenn 2 füreinander einstehen wollen und sich gegenseitig unterstützen. Nur wenn der Sozialstaat sie abzocken will, sollte man sich wehren.
Der Staat könnte in diesem Bereich sehr viel Geld einsparen, wenn die Sachbearbeiter auf dem Amt nicht so blöd und gierig wären. - Für sich das Meiste, für ihre Klientel nur die Kruste - Letztendlich sind die Tulpen vom Amt nichts besseres als Hilfeempfänger; werden sie doch von den gleichen Geldern bezahlt.

Der Staat greift sowieso nur bei dem ab, der es mit sich machen läßt.

MOD SHP
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Neuer Beitragvon Klaus » Montag 14. Juni 2004, 20:33

Hi MOD,
recht haste, ein Link wird Tiefflieger sicher ein Stück weiter helfen.

http://www.soziales-koeln.de/sozialhilf ... ichnis.htm
http://www.burhoff.de/nichtehe/start/nichtehe.htm

....der zweite nur weil man auf einem Bein schlecht stehen kann.

Sorry, für mein Versäumnis.

Grüße in die Runde
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Neuer Beitragvon Tiefflieger » Montag 14. Juni 2004, 20:35

Hallo MOD und Klaus,

danke für die tollen Infos. Macht weiter so. Und helft den Leuten. Laßt euch bloss nicht einschüchtern von den [BAD]n vom Sozialamt.

Es ist immer gut, wenn man informiert ist und die Typen vom Amt einem nichts vormachen können. Danke. Bis denne mal.

Georg
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Neuer Beitragvon Guest » Montag 14. Juni 2004, 20:35

Bei mir gäbe es da nur ein Problem. Ich weiss nicht was mein derzeitiger Freund verdient, noch hab ich Einsicht in seine evtl. vorhandenen Sparkonten. Wir haben jeder unser eigenes Konto und alle Kosten werden penibel geteilt. Wie könnte ich ihn nun im Falle des Falles auf Herausgabe der Daten drängen? Freiwillig würde er die nie herausrücken und mir auch kein Geld geben.
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Guest
 

Neuer Beitragvon Moderator SHP » Montag 14. Juni 2004, 20:37

Hallo Guest,

Dein Problem ist gar kein Problem :P

Der Partner ist rechtlich nicht verpflichtet, Dir Geld zu geben, sondern im schlechten Falle erhälst Du keine ALH.

Bei Euch ist zudem davon auszugehen, daß keine eäG vorliegt, da Ihr nicht Füreinandereinsteht.
Ihr müßtest ggf. den Rechtsweg bestreiten, um zu Eurem Recht zu kommen.

MOD SHP
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