Gericht hat sich bei Klagegegner vertan....

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Gericht hat sich bei Klagegegner vertan....

Neuer Beitragvon Anni » Freitag 3. September 2004, 08:23

Hallo zusammen,

erst mal ein Danke an die, die mir geholfen haben, daß ich die Klage fristgemäß einreichen konnte.Bild

Nun bekam ich gestern die Bestätigung des Gerichts, daß meine Klage eingegangen ist, aber mit dem falschen Gegner. :shock: :shock: :shock:

Ich muß gegen unseren Landrat klagen und das Gericht hat den Bürgermeister angegeben.

Klar, daß ich das jetzt richtig stellen muß, aber muß das auch in zweifacher Ausfertigung stattfinden oder reicht ein einfaches Fax ???Bild

Ich hoffe auf weitere Hilfe von Euch (auch für die Klagebegründung) und freue mich auf Antworten
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Neuer Beitragvon Holger von oben » Freitag 10. September 2004, 17:48

Hallo Anni,

Faxen ist doch viel billiger als per Post. Du kannst das Fax ruhig zweimal durchlaufen lassen. :wink:

Wie schaut es denn überhaupt aus mit der Klagebegründung? Hat sich Streeter schon gemeldet?

Liebe Grüsse

Holger von oben
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Neuer Beitragvon Anni » Freitag 10. September 2004, 18:42

Hallo Holger,

gefaxt habe ich ja schon... hat auch geklappt, da ich montags vom Vorsitzenden einen Anruf erhielt, der das ganze wohl "verbockt" hatte bzw. wohl nicht durchgestiegen ist. Und stell Dir vor... sie machen sich eine Kopie...

Es wird abgeändert...

Leider hat sich Streeter bis jetzt noch nicht gemeldet...

Wie kann ich denn am besten begründen, daß es sich wirklich um meinen Willen handelte, als ich den Widerspruch eingereicht habe ???bringt es was, wenn man sich ein wenig "Dumm" stellt ??? So Marke: ich war in Rage und habe nicht daran gedacht, meine jpg-Datei anzuhängen ??? Denn so werde ja auch Faxe unterschrieben... da kann man ja eigentlich auch nicht genau erkennen, ob nun richtig unterschrieben wurde oder nicht..

denn darum geht es ja erst einmal und nicht um den Widerspruch an sich...

Danke für Deine Hilfe
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Neuer Beitragvon Holger von oben » Freitag 10. September 2004, 19:52

Hallo Anni,

dazu muss ich bei Gelegenheit mal die Kommentare zur VwGO durchsehen. Aber vielleicht meldet sich Streeter ja noch bei Dir. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat er sich doch schon mit der Sache vertraut gemacht. Vielleicht hat er sich auch wegen des eigentlichen Dreh- und Angelpunktes bereits eine Strategie überlegt.

Falls nicht, kann er sich mit mir kurzschließen und wir können etwas gemeinsam überlegen. Und wenn er sich gar nicht meldet, dann melde Du Dich doch noch mal ca. 10 Tage vor Fristablauf.

By the way: Hat das Gericht schon Frist gesetzt zur Klagebegründung?

Liebe Grüsse

Holger von oben

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Neuer Beitragvon Anni » Samstag 11. September 2004, 14:48

Hi Holger,

es wurden vier Wochen zur Begründung veranschlagt... Datum des Schreibens vom Gericht war der 30.08.04 (erhalten am 31.08.04) ... Mitteilung über Fehler, per Fax am 05.09.04. Telefonische Bestätigung am 06.09.04.

Ich hoffe doch sehr, daß sich Streeter noch meldet, um den Schlachtplan zu besprechen, da er meinen Fall wohl am besten kennt und ich ohne ihn, diesen Kampf nie aufgenommen hätte. Er hat immer gesagt, daß ich ja nicht zu verlieren hätte, was auch stimmt, denn ich habe ja gewonnen...

Also Streeter, wenn Du das hier lesen solltest: Bitte melde Dich... (nein ich heiße nicht Jörg Wontorra... freue mich aber trotzdem...)

lieben Gruß
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Schriftsätze an Gerichte

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Samstag 11. September 2004, 15:51

müssen nach selbst gemachten Erfahrungen original unterschrieben im Doppel eingereicht werden. Ich würde also dazu raten.
H.
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