Schonvermögen

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Schonvermögen

Neuer Beitragvon Sybille Edelmann » Montag 14. Juni 2004, 19:41

Hallo Ihrs!

Hätte gerne mal gewußt, wie das mit dem Schonvermögen genau ist.
Wir sind zu sechst. 2 Erw. und 4 Kinder.

Gruß inne Runde

Sybille
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Schonvermögen

Neuer Beitragvon Schleicher » Montag 14. Juni 2004, 19:42

Hai Sybille!

Das Schonvermögen ist das Vermögen, welches verschont bleibt, wenn man Sozialhilfe bezieht, bzw. beantragt.
Euer gesamte Schonvermögen beträgt ca. 2.700 Euro. Es zählt nicht nur Geld, sondern auch sonstiges Vermögen (Auto, LV etc. pp.)

Gute Nacht
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Schonvermögen

Neuer Beitragvon Sybille Edelmann » Montag 14. Juni 2004, 19:43

Hallo Schleicher,

danke für die Info.
Es ist so, wir hatten ergänzende Sozialhilfe beantragt und auf einem Sparbuch sind noch 2350 Euro (unser Notgroschen).
Der Mensch auf dem Amt sagte, daß wir dieses Geld für unseren Lebensunterhalt einsetzen müssen. Als ich ihm dann erklärte, dann haben wir ja gar nichts mehr, meinte er nur, Sozialhilfe sei kein Zuckerschlecken.
Das ganze hat fast vier Wochen gedauert, bis die sich gemeldet haben - naja, habe auch genervt

Kann ich dem jetzt widersprechen?

dankende Grüße

Sybille
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Schonvermögen

Neuer Beitragvon Dummkopf » Montag 14. Juni 2004, 19:44

Hallo Sybille,
das Schonvermögen für Euch liegt nach § 88 Abs. 2 Ziff. 8 BSHG in Verbindung mit der dazu ergangenen Rechtsverordnung bei 2.917,00 Euro (1.279,-- Euro für den HV, 614,-- Euro für den Ehepartner und 256,-- Euro für jedes Kind) (Hab' ich richtig gerechnet?? :P )
Die Aussage des SB bei Deinem Sozialamt ist also falsch. Wenn außer dem von Dir genannten Sparbuch kein weiteres Vermögen vorhenden ist (z.B. ein PKW oder eine Lebensversicherung mit einem entsprechend hohen Rückkaufswert), dann darf die Gewährung von Sozialhilfe nicht von dem Vermögen abhängig gemacht werden.
Will sagen: Ihr habt - was das Vermögen betrifft - einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe.
Du solltest unbedingt auf einem schriftlichen Bescheid bestehen und im Ablehnungsfall dagegen Widerspruch einlegen.
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Schonvermögen

Neuer Beitragvon Schleicher » Montag 14. Juni 2004, 19:47

Hallo Dummkopf,

ja, Du hast richtig gerechnet. Ich hatte ein Kind vergessen :roll:

Ja, Sybille du solltest Widerspruch einlegen und auch gleich zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen und eine EA beantragen. Der dortige Rechtspfleger hilft dir bei der Formulierung.

und auf gehts - wieder kriegt ein Amt auf die Nuss :P

Schleicher
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