von Moderator » Sonntag 29. August 2004, 11:12
Hallo Emmaly,
eins dürfte klar sein. Wenn Du in einer Genossenschaftwohnung lebst, dann weiß dies auch Dein Sozialamt. Folgedessen kann selbst er (sie) sehr leicht draufkommen, daß Du Anteile hast und somit Dividende bekommst. Das sind sozialhilferechtliche Einnahmen, die angegeben werden müssen. Solltest Du durch diese Gewinnanteile Kosten haben, so sind diese vor Anrechnung abzusetzen.
Egal wann Du Deinem SB dies mitteilst, er (sie) kann es frühstens bei der nächsten Berechnung berücksichtigen. Normalerweise kann alles was nach dem 20. eines Monats kommt, erst im übernächsten Monat (bei Dir wäre das die Berechnung der Oktoberhilfe). Sicherheitshalber meldest Du das nachdem das Geld vom Amt (für Septemper) da ist. Dann kannste Dich vier Wochen drauf vorbereiten
Administrator
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