Gewinnausschüttung der Wohnungsgenossenschaft

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Gewinnausschüttung der Wohnungsgenossenschaft

Neuer Beitragvon Emmaly » Donnerstag 26. August 2004, 12:04

Hallo,
dass dies Einkommen ist ist mir klar.
Es handelt sich um 140 €. Habe diese erst heute auf mein Konto online gesehen. Gestern war ich im SA und habe die Kontoauszüge abgegeben.
Nun zu meiner Frage: Muss ich gleich wieder hin (meine Kleine ist krank und ich habe ja nix anderes zu tun *fg*)? Und wird alles angerechnet?

Danke schon einmal für die Antworten.

Gruß
Emmaly
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Re: Gewinnausschüttung der Wohnungsgenossenschaft

Neuer Beitragvon Schaf » Freitag 27. August 2004, 08:30

Emmaly hat geschrieben:Hallo,
dass dies Einkommen ist ist mir klar.
Es handelt sich um 140 €. Habe diese erst heute auf mein Konto online gesehen. Gestern war ich im SA und habe die Kontoauszüge abgegeben.
Nun zu meiner Frage: Muss ich gleich wieder hin (meine Kleine ist krank und ich habe ja nix anderes zu tun *fg*)? Und wird alles angerechnet?

Danke schon einmal für die Antworten.

Gruß
Emmaly



Hallo Emmaly,
irgendwann stellt Soz doch sicher mal diese Gewinnausschüttung auf deinem Konto oder irgendwelchen Abrechnungen fest.

Wenn deine Kleine krank ist - gute Besserung für sie -
dann rufe doch einfach mal deine SB an oder schicke ihr einen Brief.

Liebe Grüße
Schaf
Wer nichts macht kann nichts erreichen,
aber um was zu erreichen muss man alles tun,
auch was aussichtslos scheint.
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 29. August 2004, 11:12

Hallo Emmaly,

eins dürfte klar sein. Wenn Du in einer Genossenschaftwohnung lebst, dann weiß dies auch Dein Sozialamt. Folgedessen kann selbst er (sie) sehr leicht draufkommen, daß Du Anteile hast und somit Dividende bekommst. Das sind sozialhilferechtliche Einnahmen, die angegeben werden müssen. Solltest Du durch diese Gewinnanteile Kosten haben, so sind diese vor Anrechnung abzusetzen.

Egal wann Du Deinem SB dies mitteilst, er (sie) kann es frühstens bei der nächsten Berechnung berücksichtigen. Normalerweise kann alles was nach dem 20. eines Monats kommt, erst im übernächsten Monat (bei Dir wäre das die Berechnung der Oktoberhilfe). Sicherheitshalber meldest Du das nachdem das Geld vom Amt (für Septemper) da ist. Dann kannste Dich vier Wochen drauf vorbereiten
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