Hallo,
meine Mutter lebt von Sozialhilfe. März 2000 wurde bereits meine Leistungsfähigkeit geprüft. Seit wann und in welcher Höhe meine Mutter Sozialhilfe erhält wurde mir nicht mitgeteilt. Nachdem ich Auskunft erteilt habe, wurde festgestellt, dass ich nicht leistungsfähig in bezug auf meine Mutter sei und das Sozialamt hat sich vorbehalten, die damalige Situation mittelfristig neuerlich zu beleuchten, um dann abzuklären, wie sich die Angelegenheit fortentwickelt hat.
Das Sozialamt teilte weiter mit, dass sie sich aus diesem Grunde etwa zum 01.08.2001 wieder mit mir in Verbindung setzen werden und die Situation prüfen.
Jetzt, 4 Jahre später, kommt diese erneute Prüfung. Ist das normal, darf sich das Sozialamt so lange Zeit lassen? Ich hatte ehrlich gesagt gar nicht mehr damit gerechnet. Ich habe im Intenet etwas von Anspruchsverwirkung gelesen, trifft das auch auf meinen Fall zu? Weiss jemand Rat?
Vielen Dank und Gruss
Heike