Sozialamt prüft Leistungsfähigkeit

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Sozialamt prüft Leistungsfähigkeit

Neuer Beitragvon Gast » Dienstag 24. August 2004, 13:36

Hallo,
meine Mutter lebt von Sozialhilfe. März 2000 wurde bereits meine Leistungsfähigkeit geprüft. Seit wann und in welcher Höhe meine Mutter Sozialhilfe erhält wurde mir nicht mitgeteilt. Nachdem ich Auskunft erteilt habe, wurde festgestellt, dass ich nicht leistungsfähig in bezug auf meine Mutter sei und das Sozialamt hat sich vorbehalten, die damalige Situation mittelfristig neuerlich zu beleuchten, um dann abzuklären, wie sich die Angelegenheit fortentwickelt hat.
Das Sozialamt teilte weiter mit, dass sie sich aus diesem Grunde etwa zum 01.08.2001 wieder mit mir in Verbindung setzen werden und die Situation prüfen.
Jetzt, 4 Jahre später, kommt diese erneute Prüfung. Ist das normal, darf sich das Sozialamt so lange Zeit lassen? Ich hatte ehrlich gesagt gar nicht mehr damit gerechnet. Ich habe im Intenet etwas von Anspruchsverwirkung gelesen, trifft das auch auf meinen Fall zu? Weiss jemand Rat?

Vielen Dank und Gruss
Heike
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Sozialamt - - -

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Dienstag 24. August 2004, 17:12

Schauen Sie auch nach unter http://www.rechtforum.de ( Sozialrecht ),
http://www.elternunterhalt.de.vu - Karl Heiliger sowie eigene Homepage RA Michael Baczko. Sollten Sie dann noch Fragen haben, bitte hier melden.
Viel Erfolg. Horst
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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 25. August 2004, 08:08

Hallo Heike,

lass sie doch prüfen. :-P

Rückwirkend gibt's auf jeden Fall kein Geld, falls Du diesmal zahlungsfähig wärst.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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