DRINGEND! Wer kann mir dazu was sagen???

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DRINGEND! Wer kann mir dazu was sagen???

Neuer Beitragvon mami2000 » Freitag 20. August 2004, 17:26

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hallo zusammen,

ich bin 23, nicht berufstätig und seit kurzem alleinerziehend. mein sohn ist 3 jahre alt und wir kommen aus bochum. wir wohnen z.zt. noch in der gemeinsamen wohnung von mir und meinem expartner. er zahlt auch noch die miete usw. ich bin beim sozialamt schon vorstellig geworden weil ich mit meinem sohn ausziehen möchte und diese wohnung eh viel zu groß und zu teuer für uns ist. dort wurde mir eine mietbescheinigung mitgegeben und gesagt sobald ich eine wohnung habe soll ich mit dieser wiederkommen. hier ist es so da uns eine wohnung von max. 60 qm, bis 292,29 euro kaltmiete zusteht. jetzt habe ich eine wohnung gefunden die 63 qm groß ist und 297 euro kostet. mietbescheinigung konnte der vermieter noch nicht ausfüllen, da die jetztige mieterin noch nicht genau weiß wann sie auszieht. meine frage ist; wird das SA seine zustimmung zu dieser wohnung geben? kann ich das was die wohnung zu viel kostet selbst bezahlen bzw. jemand anders für mich (dh. mein vater bzw. meine mutter)? oder ist das aussichtslos?

ich sollte vielleicht noch dazu sagen das ich den wohnung aus folgenden gründen sehr gerne anmieten möchte:

1. es muss in der wohnung bis auf das streichen der wände nichts renoviert werden. ich müßte also nur einen antrag auf übernahme der kosten für die farbe und die des kinderzimmerteppiches beantragen. ich habe ansonsten alles an mobilar.

2. da mein sohn vor ein paar tagen in den kiga gekommen ist, ist es mir wichtig diesen gut erreichen zu können. von dieser wohnung aus gibt es eine sehr gute busverbindung und im notfall könnte ich den kiga auch zu fuss erreichen. in der nähe des kiga ist keine wohnung zu finden, die sind einfach viel zu teuer.

ich danke euch schonmal
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mami2000
 

Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 20. August 2004, 18:13

Hallo mami2000,

die Kosten, der von Dir gefundenen Wohnung liegen nur wenig über dem vom Sozialamt vorgegebenen angemesenen Kosten. Es sollte normalerweise kein Problem darstellen - aber - Sachbearbeiter auf Sozialämtern sind derart gestört, und suchen immer Gründe, nicht zahlen zu müssen. In Deinem Fall geht's um die Umzugskosten. Hält der Sachbearbeiter die neue Wohnung für unangemessen teuer, kannst Du zwar trotzdem dort hinziehen, aber es werden keine Umzugsfolgekosten bezahlt (z.B. Umzug, Renovierung).

Wenn Dein Sachbearbeiter Zicken macht, dann bleibst Du einfach in der jetzigen teueren Wohnung und hast nun mindestens 6 Monate Zeit, um Dir eine angemessene Wohnung zu suchen. Und sie müssen die diese teure Wohnung voll bezahlen.
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wie sieht es denn aus,

Neuer Beitragvon mami2000 » Samstag 21. August 2004, 17:35

wenn ich keine anträge bezüglich der umzugs- und renovierungskosten stelle? es ist so das mein vater mir das bezahlen würde. ich würde also nur einen antrag auf übernahme der mietkosten stellen und dann auf hilfe zum lebensunterhalt. das steht mir doch dann zu oder? ich habe leider diesbezüglich überhaupt keine ahnung weil ich mit dem sozialamt noch nie in kontakt gekommen bin. ich bekommen für meinen sohn unterhalt der zwischen 250 und 300 euro liegen wird. ansonsten habe ich noch 154 euro kindergeld. da ich freiwillig versichert bin muss ich jeden monat 114 euro an meine krankenkasse zahlen. wie sieht es denn damit aus, bleibt das weiterhin so? was kann ich denn überhaupt beantragen worauf ich ein recht habe?? vielen dank
mami2000
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 22. August 2004, 21:42

Hello mami2000,

natürlich kannst Du in die Wohmumg ziehen und dann müssen die angemessenen Kosten der Wohnung, die entspechenden Regelsätze und Deine Krankenkasse berücksichtigt werden.
Allerdings würde ich nichts von der Unterstützung durch den Vater erwähnen - Das schafft auf Grund der Struktur eines Sachbearbeiters ggf. unnötige Probleme. Du kannst diesen kleinen Unterschied der Miete aus dem Alleinerziehendenzuschlag (20% vom Regelsatz) selbst finanzieren.
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