Bewerbungen mit vier Kinder!

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Bewerbungen mit vier Kinder!

Neuer Beitragvon Gudrun » Freitag 20. August 2004, 15:23

Hallo Forum!

Ich habe vier Kinder (3,5,7,10) und bin alleinerziehend.
Mein SB verlangt, dass ich 15 Bewerbungen im Monat vorlegen, sonst will er mir die Hilfe kürzen.
Ich habe ihn gefragt, wie er sich das vorstellt mit 4 Kindern?
Ich finde, dass frau mit 4 Kindern genug zu tun hat - Fulltimejob :shock:

Könnt Ihr mir in paar Tips geben, wie ich der angedrohten Kürzung entgegwentreten kann.

Danke euch jetzt schon mal.

LG

Gudrun
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Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 20. August 2004, 18:24

Hallo Gudrun,

dein Sachbearbeiter scheint hochgradig gestört zu sein. Naja, so kennt man die Typen.

Schön ruhig bleiben, auf Dauer hat er keine Chance.
Ich habe zur Zeit keine Zugriff auf alle Unterlagen, weil ich nicht zu Hause bin. Sonntagabend melde ich mich nochmals.
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Neuer Beitragvon Holger von oben » Dienstag 24. August 2004, 21:31

Hallo Gudrun,

ich hab's geprüft: Dein Sachbearbeiter ist hochgradig gestört. Ganz genau wie Moderator das bereits geschrieben hat.

Im Bundessozialhilfegesetz ist das ganz genau geregelt: Die "besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden" und die Pflichten, die die "Führung eines Haushalts ... auferlegt" sind zu berücksichtigen (§ 18 Abs. 3 BSHG). Sie sind bei Alleinerziehenden stärker als bei Zweielternfamilien. Das hat Dein Sachbearbeiter in keiner Weise berücksichtigt.

Man kann heute nicht mehr davon ausgehen, dass ein Sachbearbeiter des Sozialamtes das Bundessozialhilfegesetz kennen muss. Natürlich, er weiss, dass es das gibt, aber nur entfernt und vom hörensagen, aber ganz sicher ist er sich auch nicht - das macht auch nichts, denn wenn er nicht mehr weiter weiss, kann er in Foren wie diesem nachfragen.

Schade nur, dass er das in Deinem Fall (und vermutlich in vielen anderen Fällen auch) einfach versäumt hat. Sonst hätte er nämlich gewusst, dass die Zumutbarkeit von Arbeit auch von der Anzahl der Kinder abhängt. Eine Arbeitsaufnahme ist bei drei oder mehr Kindern nicht zumutbar (VGH Baden-Württemberg, 18.05.1998, IDAS 2/99, I.2.2; auch Frankfurter Richtlinien 2010, November 1965).

Liebe Grüsse

Holger von oben
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Neuer Beitragvon mem » Dienstag 24. August 2004, 22:22

Hi...

Vielleicht sollte man aber doch mal nachfragen, wo die gute Gudrun wohnt. Im Ostteil dieses Staates (auch "neue Bundesländer" genannt) ist man historisch gesehen Frauenarbeit auch mit mehreren Kindern gegenüber aufgeschlossener. Vor allen Dingen weil die Kinderbetreuung dort auch (noch?) besser geregelt ist.

Grüße, mem
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Neuer Beitragvon Cato » Mittwoch 25. August 2004, 04:53

Derartiges ist mir aber aus Thüringen bekannt. Oder kannst Du noch Erfahrungswerte dazu auch für ein anderes Bundesland bestätigen?

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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 25. August 2004, 08:59

Nun Leute,

auch im Westen kommen Sachbearbeiter auf die tollsten Ideen, wenn auch viele rechtwidrig sind. Doch das stört einen guten Sachbearbeiter nicht. :-P

Danke Holger, habe selten so spontan gelacht. :lol: :lol:


Gudrun, egal wo Du wohnst. Der Kürzung kannst Du gelassen entgegensehen. Naja, fast. So ein Sachbearbeiter schreckt vor nichts zurück. Wenn unser Streetworker wieder zurück ist, dann kann er Dir ein Musterschreiben schicken, welches Du Deinem SB übergibst und Ruh ist. Wirst sehen.
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Neuer Beitragvon Gudrun » Donnerstag 16. September 2004, 16:41

Hallo ihr Lieben!

Ich möchte mich bedanken für die hilfreichen Tips. Leider war mein Online-Zugang irgendwie gestört, so dass ich erst jetzt antworten kann.

Ich habe meinem SB einen Brief geschrieben mit der ungefähren Argumentatoren von euch. Das war am 26.8.04.
Mein Geld kam auch pünktlich und korrekt, obwohl ich keine Bewerbungen abgegeben habe.

@mem, Ich wohne nicht im Osten. Schon seit 2 Jahren nicht mehr. Dort waren die Betreuungsmöglichkeiten zwar besser, aber dafür gab es noch weniger Arbeitsstellen.

Nochmals vielen Dank.
Kennst Du Einen, kennst sie alle.
Gudrun
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