Wie einen neuen Sachbearbeiter !??

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

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Wie einen neuen Sachbearbeiter !??

Neuer Beitragvon HiLo » Donnerstag 19. August 2004, 16:53

Hallo nochmal,

kann mir eventuell jemand dabei helfen, wie ich vorgehen muss um einen neuen SB auf dem SA zu bekommen?

Mit meinem bisherigen SB komme ich seit längerer zeit und einlenkversuchen meinerseits absolut nicht mehr klar (gesetzwidriges verhalten).
Nach einer fruchtlosen beschwerde beim sellv. leiter, der sich weigerte unter anderem den befangenheitsantrag entgegenzunehmen war ich nun heute beim SA leiter. Der erklärte mir nur wie gut der SB sei und das er sich das nicht vorstellen kann, ohne sich die vorwürfe auch nur anzuhören. Soll erst einen termin machen und dann könne mann das klären, zumal der SB ja in urlaub seie und das jetzt eh nicht ginge.
Ausserdem machte auch er mir klar, das ein neuer SB nicht zu bekommen sei und der antrag darauf, wie auch eine DA, nicht von ihm angenommen würde (sei er nicht für zuständig ?!!).

Wer oder wie bitte soll mir denn jetzt noch da weiterhelfen können, wenn sich nicht mal die leitung im stande sieht mir weiterzuhelfen?

Danke für eure zeit
HiLo
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SB im Sozialamt haben

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Donnerstag 19. August 2004, 17:12

tuen so als seien sie "Götter". Solche haben tatsächlich l e i d e r einen weitreichenden Ermessensspielraum und sie sind verbeamtet auf Lebenszeit.
Am eigenen Leibe führe ich gegen SB im Kasseler Sozialamt einen schier aussichtslosen Kampf ("Daviat ./. Goliath").
Wir leben in einem Staat der Parteienherrschaft mit ausufernder Behördendiktatur.
Eine DA- beschwerde düfte nach meinen Erfahrungen nichts bringen. Die stecken doch alle unter einer Decke.
Solch eine Beschwerde ist zu richten an den Oberbürgermeister oder an den Landrat.
Man kann die Sache auch öffentlich machen. Aber auch die Medien verweigern sich. BILD kämpft ( garantiert nicht ) für Sie.
Vielleicht können Sie ja einmal im Forum Ihr Problem schildern. Denn die Moderatoren sind ein gutes Team und helfen gern weiter.
Viel Glück.
Horst aus FD
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Neuer Beitragvon Franzi » Donnerstag 19. August 2004, 19:05

Erkundige Dich doch Mal, welches Gericht für solche Fälle zuständig ist. Bei uns hat das Amtsgericht täglich Sprechstunde. Wer zuerst kommt, wird auch zuerst beraten und Sozialhilfeempfänger, mit entsprechendem Nachweiß, werden kostenlos beraten.

Ich kenne das Gefühl, einem ausgeliefert zu sein. Meine Sache hat sich am Montag in einem Gespräch mit meiner SB geregelt, doch mein Hauptproblem ist mein Vermieter, seine Schikanen, seine Lügen und seine Drohungen. Trotz Mieterverein, fühlt man sich manchmal wirklich hilflos.

Viel Glück
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Neuer Beitragvon HiLo » Donnerstag 19. August 2004, 20:13

danke euch,

mit der presse sind wir bisher nicht wirklich weitergekommen, fernsehen schon mal gar nicht obwohl leichte beziehungen in die richtung.
Das die alle unter einer decke stecken merken wir auch leider immer mehr. Wollten es erst gar nicht wahrhaben, aber die wahrheit ist kaum zu fassen. Selbst bisher 2 gespräche mit dem zuständigen OB blieben fruchtlos (liegt auch schon was zurück, die sache geht gesamt schon fast 2 jahre, aber langsam ist die spitze erreicht) Liegt vielleicht auch mit daran, das wir eine kommune (50.000 einwohner) sind?
Das zuständige verfassungs bzw. amtsgericht in der nächsten stadt ein gutes stück entfernt und nur über einen (kosten) "tagesausflug" zu erreichen.
In gesprächen mit dem SB ist leider nichts mehr zu machen. Das geht von mehr als herablassender behandlung über (bewusste?) falschberatungen mit amtsmißbrauch bishin zur erpressung / nötigung. Als beispiel wurde der vor 4 monaten bewilligte heizkostenanteil bis heute! nicht ans RWE gezahlt und morgen soll energie eingestellt werden.
Das ist alles sehr sehr traurig und umso schlimmer das es so schwirig ist daran etwas zu machen. Vielleicht ist ja auch strafrechtlich was zu machen, dann können die sich nicht mehr intern decken. Es wird auch alles sehr geschickt gemacht und sogut wie ALLES vom SB nur mündlich abgehandelt oder von vornherein antragsannahme verweigert. So das sich jetzt erst jetzt so langsam wo wir zumindest etwas schlauer sind die schriftstücke (ohne die gehts ja nicht) fürs gericht sich sammeln.
Es kann doch nicht sein das "amtspersonen" vorsätzlich gegen geltendes recht und vorschriften verstossen und nicht dafür zur verantwortung gezogen werden können, und das auch noch auf eine menschlich so miese art, traurig!!
@ Franzi, weiss ja nicht wie sich das mit deinem vermieter genau verhält, aber wenn die lügen und drohungen "beweisbar" (fürs gesetzt) sind, ist vielleicht auf dem strafrechtlichen wege etwas zu machen?.
Irgendwie wirds schon gehen müssen!

Danke
HiLo
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Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 19. August 2004, 22:12

"Jedermann hat das Recht, sich ... schriftlich mit ... Beschwerden an die zuständigen Stellen ... zu wenden", heisst es im Grundgesetz. (Art. 17) Natürlich auch mündlich. Man nennt dieses Grundrecht auf behördendeutsch "Petitionsrecht".

1.1 Die Dienstaufsichtsbeschwerde
gehört zum Petitionsrecht. Wenn also SachbearbeiterInnen

* Ihnen gegenüber abfällige oder beleidigende Äusserungen ablassen,
* Ihnen unbegründet Leistungen vorenthalten oder
* einfach untätig sind bzw.
* schlampig arbeiten,

können Sie oder z.B. eine Sozialhilfeinitiative über eine Dienstaufsichtsbeschwerde Vorgesetzte des Sachbearbeiters darüber informieren. Vorgesetzte müssen dann das dienstliche Verhalten oder Benehmen des Sachbearbeiters überprüfen und ggf. einschreiten.

Dienstaufsichtsbeschwerden sind keine Widersprüche und ersetzen diese auch nicht. Sie können neben einem Widerspruch betrieben werden. Also vergessen Sie über Ihre Beschwerde nicht, fristgemäß ->Widerspruch einzulegen.
Bei Beschwerden gibt es keine Fristen.

2.1 Fachaufsichtsbeschwerde
Auch die Fachaufsichtsbeschwerde gehört zum Petitionsrecht. Sie richtet sich an die Behörde, der die Aufsicht über das Sozialamt zusteht, also den Regierungspräsidenten.
Die Fachaufsichtsbeschwerde wendet sich gegen den sachlichen Inhalt von Entscheidungen.

3.1 Wie sich beschweren?
Sie sollten für beide Formen von Beschwerden alle Vorkommnisse möglichst genau aufschreiben, immer mit Datum, Gesprächsinhalt und Zeugenangabe (Beistand/Begleitperson).

Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden können mündlich oder schriftlich erhoben werden. Schriftliche werden aber eher ernst genommen. Schließen Sie die schriftliche Beschwerde mit dem Vermerk ab: "Setzen Sie mich bitte unaufgefordert über Ergebnisse der Beschwerde in Kenntnis".

3.2 Anspruch auf Antwort auf eine Beschwerde
Die Behörde muss Beschwerden prüfen und dem Beschwerdeführer in einer angemessenen Frist die Art der Erledigung schriftlich mitteilen. (BVerfGE 2, 225; BVerwG NJW 76, 637) Das könnten Sie sogar einklagen.
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf dienstrechtliche Maßnahmen gegen einen Verwaltungsbediensteten.

4.1 Auch Sozialhilfeinitiativen und Beratungsstellen können Beschwerdeführer sein
Um das Beschwerderecht auszuüben, muss man laut Grundgesetz nicht selbst betroffen sein. Auch juristische Personen sind Grundrechtsträger. (Art. 19 Abs. 3 GG) Wenn Sozialhilfeinitiativen das Beschwerderecht wahrnehmen, fällt das nicht unter unerlaubte Rechtsberatung, sondern unter den Schutz des Grundgesetzes.

5.1 An wen richten Sie die Beschwerde?
Adressaten können sein
* die direkten Vorgesetzen (Abteilungs-leiter, Dienststellenleiter),
* die Amtsleitung,
* der Dezernent/Beigeordnete für Soziales,
* der Oberbürgermeister, Oberstadtdirektor oder Kreisdirektor
* die Fachaufsicht beim Regierungspräsidenten oder
* der Regierungspräsident selbst.

Letzteres ist sehr wirkungsvoll, weil sich der Bearbeiter der Beschwerde und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, nicht kennen und daher genauer geprüft wird.

5.1.1
Erkundigen Sie sich z.B. bei Wohlfahrtsverbänden, Stadtverordneten, Journalisten, Frauenberatungsstellen, Parteien usw., wer der geeignete Ansprechpartner für die Beschwerde ist. Eine richtig plazierte Beschwerde bringt am meisten.

5.1.2
Über die zentrale Telefonvermittlung der Stadt/des Kreises können Sie die Namen der jeweiligen Vorgesetzten erfragen. Andere Quellen können sein: Homepages der Kommunen/Kreise im Internet oder im Buchhandel erhältliche Telefonbücher der Verwaltung.

6.1 Wirkung von Beschwerden
Dass Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden eingeschaltet werden, empfinden die SachbearbeiterInnen, gegen die sich die Beschwerde richtet, in der Regel als unangenehm. Sie verändern häufig das beanstandete Verhalten bzw. werden zumindest vorsichtiger. Beschwerden können amtsinterne Rügen bzw. Vermerke in der Personalakte auslösen.

7.1 Andere Möglichkeiten
Wie Sie sich sonst noch wehren können, ohne den Rechtsweg einzuschlagen, können Sie unter den Stichworten (Sich) Wehren ohne Rechtsweg und Sozialhilfeinitiativen nachlesen.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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Sachbearbeiterwechsel

Neuer Beitragvon Dummkopf » Samstag 21. August 2004, 08:42

Hallo HiLo,
die Frage nach einem Sachbearbeiter-Wechsel kommt in der Praxis immer wieder einmal.
Zunächst mal ist natürlich darüber zu sprechen, wie mit den Entscheidungen des SB umzugehen ist. Ich kann da nur empfehlen, Dir möglichst professionelle Hilfe zu holen. Die kann man z.B. bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (Cariatas, Diakonie usw.) kostenlos bekommen, oder man besorgt sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein, mit dessen Hilfe man dann einen Anwalt beauftragen kann.
So solltest Du jede einzelne Entscheidung Deines SB überprüfen (lassen) und gegen falsche oder auch nur unklare Entscheidungen vorgehen.
Was das Verhalten des SB betrifft, bleibt Dir nur die Dienstaufsichtsbeschwerde, alles Wesentliche dazu hat der Mod ja geschrieben. Die Skepsis von Horst teile ich, was Dienstaufsichtsbeschwerden betrifft nur bedingt. Wenn der SB, gegen den Du Dich wehren willst, 10 Jahre im Sozialamt arbeitet und Du bist die Erste, die sich gegen ihn wehrt, werden Dienstaufsichtsbeschwerden keinen Zweck haben, im Gegenteil: wenn Du mehrere Beschwerden schreibst, wirst Du schnell als Querulantin abgestempelt sein.
Wenn der Kollege aber regelmäßig mit Dienstaufsichtsbeschwerden auch von anderen HE angegangen wird, gilt sicher auch hier der Satz, dass der stete Tropfen den Stein höhlt.
Ein besonderes Problem bei Dienstaufsichtsbeschwerden ist natürlich, dass Dinge wie arrogantes Verhalten, Unfreundlichkeit usw. nur schwer nachweisbar, bzw. bewertbar sind. Deshalb ist es auch für Vorgesetzte nicht immer einfach, solche Dinge korrekt zu bewerten. Und wenn der Chef mit dem SB "gut kann", wird das natürlich noch schwieriger. In diesem Bereich würde ich dazu raten, zukünftig mit dem Kollegen nur noch in Anwesenheit von Dritten zu reden, also z.B. zu jedem Gespräch eine Freundin mitnehmen. Erfahrungsgemäß wird der Gesprächston dann automatisch etwas besser.

Aber wie es auch kommt: einen Anspruch auf einen SB-Wechsel gibt es nicht. Die organisatorischen Fragen innerhalb eines Sozialamtes sind nicht justiziabel. Deshalb gibt es auch kein Gericht, an das man sich wenden könnte. Ein Behördenchef (sei es der Oberbürgermeister oder der Amtsleiter oder wer auch immer) wird einen solchen gewünschten Wechsel auch kaum veranlassen, weil er damit ja praktisch ein Fehlverhalten seines Mitarbeiters zugeben würde - und das wird er (öffentlich) wohl kaum tun.

Helfen kann auch hier eine Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbandes. Die kennen häufig durch ihre Klientel auch die Sachbearbeiter/innen der Sozialämter und können sie einschätzen. Die bekommen auch häufig das Fehlverhalten mit, das nicht zu offiziellen Beschwerden führt, können also ggf. mit der Behördenleitung auf einer ganz anderen Basis von Meinungen und Kenntnissen sprechen, als Du.

In Deinem Fall gibt es aber noch einen ganz anderen Hebel. Du hast geschrieben, dass eine Stromrechnung bereits seit längerem nicht bezahlt ist und die Stromsperre droht. Es geht also auch um ganz konkretes Fehlverhalten des SB, das auch den Behördenchef wecken sollte.
Da das schon 4 Monate her ist, hast Du auch die Möglichkeit, beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage einzureichen. Und das weckt den Behördenchef dann auch wirklich.
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SB Helfershelfer der Politiker, der Wirtschaftsbosse

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Sonntag 22. August 2004, 10:34

- - - - und Herr Hundt läßt grüßen.
SBs haben , allerdings von der Politik zur Abwimmelung vor allem DEUTSCHER Hilfebedürftiger so gewollt, viel zu viele Entscheidungsbefugnisse. ALG - II - Betroffene, deren Angehörige und Mitmenschen werden das noch sehr wesentlich verschärft knallhart zu spüren bekommen. Die bürgerfeindliche Behördendiktatur wird noch viel mehr zunehmen.
"Denk ich an Deutschland in der Nacht,
bin ich um meinen Schlaf gebracht."
Neue Männer und Frauen braucht dieses Land, denn der Fisch stinkt zuerst am Kopf.
Wahlboykott ist nur das harmloseste Mittel des Widerstandes.
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Zur Dienstaufsichstbeschwerde

Neuer Beitragvon Cato » Sonntag 22. August 2004, 22:24

Probieren, aber nicht zuviel davon erwarten. Und die Risiken beachten.

Beispiel (aus der Realität)
1. Sachbearbeiter sagt: "Unter Adolf wären Sie vergast worden"
2. Dienstaufsichtsbeschwerde
3. Sachbearbeiter streitet gemachte Aussage ab
4. Dienstaufsichtsbeschwerde wird zurückgewiesen. Der SB sei über jeden Zweifel erhaben.
5. Sachbearbeiter erstattet Strafanzeige gegen Hilfeempfänger wegen Beleidigung (Er wäre unberechtigt angeschwärzt worden) Formulierung der (handschriftlichen) Strafanzeige so bescheuert, daß sie einem Geständnis (über die Aussage) gleichkommt. Zitat: "Meine Worte wurden aus dem Zusammenhang zitiert". Damit praktisch zugegeben, genau das gesagt zu haben.
6. Weitere Dienstaufsichtsbeschwerde bei nächst höherer Stelle
7. Darstellung "nicht gesagt" war nun nicht mehr haltbar. Jetzt wurde daraus "eine Darstellung der Unterschiede der Rechtsverhältnisse von damals und heute" Also quasi eine kostenlose Rechtsberatung. Aufsichtsbeschwerde daher wieder abgeschmettert.
8. Der Betroffene mußte weiter zum selben Sachbearbeiter und zog daher (unter größten Problemen) in anderen Stadtteil um, weil Umzug sozialhilferechtlich "nicht notwendig".
9. Wegen der Strafanzeige des Sachbearbeiters verhängte ein Gericht einen Strafbefehl über 300 DM gegen den Betroffenen wegen Beleidigung.
10. Hiervon unterrichtete Medien (Presseverteiler mit rund 40 Adressaten) zeigten sich hieran völlig uninteressiert. Weil über das Fax eines Arbeitgebers diese Presseerklärung erfolgte, erfolgte deswegen zusätzlich eine fristlose Kündigung.
11. Realität in der BRD im Jahre 1992

Deswegen heißt es auch zur Dienstaufsichtsbeschwerde: FFF
Formlos, Fristlos, Fruchtlos. Aber es soll auch Fälle geben, in denen es zu etwas geführt hat. Mir ist kein Fall bekannt.

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Horst aus FD

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Montag 23. August 2004, 08:06

Auch ich hatte schon mehrfach schriftlich Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt. Ist zwar eine Form des Widerstandes, bringt jedoch nichts.
Woran liegt DAS. An diesem festgefahrenen, bürokratischen System. Und DAS ist von den etablierten Parteien im Bundestag so gewollt, Unterdrückung des entmündigten Wählervolkes.
Wer gestern Sabine Christiansen mit Merz und Clement gesehen hat, zum - - - - - - - - - - - .
Dort wird die Ausforschung bedürftiger Menschen als "legale Bedürftigkeit-
prüfung" ausdrücklich gewürdigt. Und WER untersucht die Finanzgebahren der Politiker und Manager, führt für diese endlich einen Regelsatz ein !!! ??? Argumente über die Lebenssituation Betroffener wurden von Merz als Populismus und Lügen bezeichnet. So NICHT, Herr Merz, so NICHT !!!!!!!
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Neuer Beitragvon HiLo » Dienstag 31. August 2004, 13:17

Hallo ihr lieben,

echt vielen vielen dank für eure antworten, sind schon sehr hilfreich gewesen, auch der post vom Mod war sehr wertvoll und gut gemacht. Ist ja fast schon beschämend das wir uns hier nicht so melden können wie wir gerne würden (z.Z. auch auf internet anderer angewiesen :( ).
Das mit dem strom hat sich jetzt erst mal "erledigt", wobei mein zuständiger SB in urlaub ist und seine vertretung keine lust hatte sich darum vernünftig zu kümmern. Er hat die RWE rechnung einfach mal als darlehen(ohne bescheidt da verweigert) gezahlt und zieht das DIESEN monat schon mal mit 40 euro ab! Zur klärung der sache wollte er nicht beitragen, selbst von uns eindeutig erklärt und nachgewiesen das es am zahlungsverzug des amtes lag (hat sogar versucht mir das beweismittel zu klauen) meinte er "schauen sie sich mal ihre akte an, glauben sie ich habe jetzt lust die durchzugehen" und verwies auf meinen SB. So oder so wollte er sich mit mir quasi gar nicht unterhalten geschweige denn anträge entgegennehmen. Zu guter letzt kam dann der amtsleiter noch aus dem nicht besetzten nebenraum (zwischentüren sind auf diesem amt IMMER offen) hörte kurz zu und beendete die diskussion nachdem der SB anfing sich zu widersprechen und in der sache nicht mehr weiterkam. Das von mir NICHT unterschriebenen (auf meinen wunsch hin...) "gesprächsprotokoll" unterzeichnete der SB dann selber mit einem vermerk.

Der letzte besuch bei ihm war dann noch schlimmer und er wollte mir wieder nichts aushändigen bzw kopien geben. "in doppelter ausführung ist das so nicht voresehen" Nach mal wieder langer und unnötiger diskussion bekam ich dann zumindest meinen aktuellen bescheid, und OH wunder, auf einmal stehen die heizkosten drin incl. den 40 ? minus fürs darlehen und 10 ? minus für internes?? und so tilge ich mit neuen darlehen die ältern.

Wieder den amtsleiter besucht, mit nachdruck sachlage kurz geschilder, er am klar machen das hat schon alles seine richtigkeit aber er kümmere sich drum. (eigentlich nur noch lachhaft das ganze da)!!
Interne DA´s scheinen hier wirklich keinen sinn zu machen, wie der amtsleiter uns schon sagte "meine beste mitarbeiterin, sie können froh sein das sie die haben" "das kann nicht passiert sein" "wir regeln das dann wenn die SB aus dem urlaub zurück ist" (wers glaubt) usw..

Also alles in allem nur auf widerstand am stossen und noch weiter in den finanziellen abgrund, wo wir ohne besagten SB wohl nicht hingekommen wären (glaubhaft belegbar, hat uns letztes jahr schon erfolgreich die ergänzende hilfe verweiger und familie auseinandergetrieben).
Is jedenfals ein schwerer weg, und auch mit verbänden sieht es hier schlecht aus, da kleinstadt, werde aber weitersuchen.
Das scheint mir dermassen marode dort zu sein das da mit gesprächen oder ähnlichem nicht mehr weiterzukommen ist.

Die geschichte von Cato hat mir jetzt den letzten grund geliefert den SB doch wegen erpressung und nötigung anzuzeigen. Wenn da nichts von durchkommt fall ich hier vollkommen vom glauben ab.
Müssen jetzt erst mal zu vernünftigen berechnung und so weiter kommen also irgenwie gerichtsbarkeit herstellen (haben bisher ja kaum schriftliches) und die beschwerden in ruhe verfassen. Denken dann an den RP und die petitionsstelle NRW zu schreiben.

Es ist mehr als traurig zu sehen, was im "sozialen deutschland" wirklich abgeht, und vor allem unter dem deckmantel des amtes bzw. der politik. Die dann auch noch, wenn man versucht zu seinem gesetzlichen (wozu haben wir sie denn) recht zu kommen, versucht einen richtig platt zu hauen und zum aufgeben zu bringen. Deutschland, ich lache!!

Vielen dank nochmal für eure wertvolle hilfe und tips. Und bitte entschuldigt wenn wir mal etwas länger zum antworten brauchen, geht grade leider nicht anders.

Danke für eure zeit
HiLo
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