Örtliche Zuständigkeit nach § 97 BSHG?

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

Moderator: Moderator

Aktueller Stand Örtliche Zuständigkeit

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Samstag 9. Oktober 2004, 09:23

Kassel als 1982 einweisende Gemeinde oder die Stadt Fulda !
Fliege nahm sich ja öffentlich der Sache an. Michael Baczko übernahm meine Vertretung.
Bis jetzt sieht es wie folgt aus: Mit Widerspruchsbescheid vom 06.10.2004
bestreitet Kassel erneut seine örtliche Unzuständigkeit und verweist auf Fulda.
Kassel beruft sich auf die Unterhaltsurteile, auf die Beschlüsse ( keine Endurteile ) Verwaltungsgericht Kassel, Hessischer Verwaltungsgerichtshof.
Seit 1999 habe ich mehrere ärztliche Gutachten zur Heimbetreuungsbedürftigkeit meiner Mutti vorgelegt. Die Ärzte wurden nicht einmal gehört.
Auch eine Rentengutachterin unterstreicht die Heimbetreuungsbedürftigkeit, wurde ALLES ignoriert.
Nach neuem Pflege"recht" ist meine Mutter plötzlich seit 1996 kein Heimpflegefall mehr. Darauf beruft sich Kassel erneut.
Den Tatbestand einer nach § 68 BSHG weitergehenden Pflegebedürftigkeit ignoriert man; auf die aktuellesten Bescheinigungen des MdK, wonach trotz Fehlens von Pflegebedürftigkeit SGB XII dennoch die Heimbetreuungsbedürftigkeit gegeben war und ist, auf das neue Amtsärztliche Attest vom 16.August 2004, wonach der Heimaufenthalt lebensnotwendig ist, wird überhaupt nicht erst einegangen; ebenso NICHT
auf das Juni - Schreiben aus Magdeburg vom Paten.

Es gibt offizielle Verlautbarungen, wonach Altfälle im Heim verbleiben dürfen; dieser Alt-Fall seit 1.April 1982 ! DAS wird völlig ignoriert.
Auch Fulda bestreitet ununterbrochen seine nicht bestehende örtliche Zuständigkeit. Fulda hatte Kassel aufgefordert zu entscheiden.

DAS alles ist ein unglaublcher alten- und krankenfeindlicher Vorgang ohne Skrupel.

Auf anwaltliches Anraten hatte ich noch am 29.07.2004 die Betreuung niedergelegt und alle Zahlungen an das Heim eingestellt.
Das Taschengeld für meine Mutti leiste ich noch weiter.

Nach Baczko liegt hier ein unglaublicher Behördenfehler vor, wurde ich erpreßt.

Hilferufe an die Hessische Landesregierung, "christlich" regiert, blieben, bleiben ungehört. DAS ist makabere Methode. Der Mann muß doch kleinzukriegen sein.

Ohne Betreuung ist mein Rücken freier. Gut so.
Werde am Ball bleiben.

Nach B.: Vor Gericht bekommen Sie ein Urteil, aber kein Recht.
"Der blaue Himmel über mir " ( den Richter ).
Horst aus FD
Worker
Worker
 
Beiträge: 104
Registriert: Mittwoch 16. Juni 2004, 12:16
Wohnort: Fulda

Örtliche Zuständigkeit BSHG ( Sozialamt kassel ODER Fulda )

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Donnerstag 18. November 2004, 12:19

- D A S bleibt auf der Tagesordnung.
Ich hoffe, daß es Mr.S. wieder deutlich besser geht.
Wegen der Wichtigkeit erbitte ich auch weiterhin Ihr deutliches Statement.
Insbesondere darf Kassel nicht durchkommen.
Nur schade, daß die Medien immer noch so zurückhaltend sind.
Ist das "Thema" nicht "reißerisch" genug ! ?
Horst aus FD
Worker
Worker
 
Beiträge: 104
Registriert: Mittwoch 16. Juni 2004, 12:16
Wohnort: Fulda

Verarscht

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Montag 22. November 2004, 17:06

JETZT komme ich mir doch verarscht vor, w e i l s e i t
M o n a t e n die Beantwortung angekündigt wurde, wird.
Nun GUT, Sie trifft es NICHT - - - - - . !
Horst aus FD
Worker
Worker
 
Beiträge: 104
Registriert: Mittwoch 16. Juni 2004, 12:16
Wohnort: Fulda

Neuer Beitragvon Moderator » Montag 22. November 2004, 23:03

Hallo Horst!

JETZT komme ich mir doch verarscht vor, w e i l s e i t
M o n a t e n die Beantwortung angekündigt wurde, wird.
Nun GUT, Sie trifft es NICHT - - - - - . !


Sowas halte ich für unnötiges Rumgelabere. Zeigt aber hervoragend, daß Du den K(r)ampf mit dem Amt nicht gewinnen kannst. Dir fehlen ein paar grundlegende charakterliche Eigenschaften.

Sei's drum.

Ich habe mal den Anfang der Antwort dieses inzwischen unnötig aufgeblähten Themas hier reingestellt:

1. Bedeutung der Regelung

§ 97 regelt die örtliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe. Sozialhilfe muß, wenn sie wirksam und nachhaltig helfen will, rasch und ohne Kompetenzschwierigkeiten unter den Trägern der Sozialhilfe einsetzen können (vgl. auch § 5 BSHG). Der Hilfesuchende soll sich daher nach § 97 Abs. 1 an den Träger der Sozialhilfe wenden können, in dessen Bereich er sich gerade aufhält, ohne Rücksicht darauf, aus welchem Grund er sich dort befindet und wer für die Kosten der Hilfe schließlich aufzukommen hat. § 97 ist mehr als nur eine Ordnungsvorschrift für die Träger der Sozialhilfe; er ist eine Schutznorm für den Hilfesuchenden.
Bei Betreuung in einer Einrichtung muß grundsätzlich die Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe erhalten bleiben, in dessen Bereich der Hilfeempfänger zuletzt vor dem Eintritt in die Einrichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch diese Anbindung an die Aufenthaltsverhältnisse vor dem Eintritt in die Einrichtung wird zugleich die örtliche Zuständigkeit mit der Kostentragungspflicht verknüpft, so daß sich eine Vielzahl komplizierter Kostenerstattungsverfahren zwischen den Sozialhilfeträgern, wie sie nach dem bis 1994 geltenden Recht häufig anfielen, vermeiden läßt. Dies war auch das zentrale Anliegen der Neufassung des § 97 durch das FKPG.


Den Rest oder wie Du den gesamten Text (25 DIN A4 Seiten in Word) kommst erfährst Du hier --->

Gilt allerdings nur für Dich.
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

DANKE

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Dienstag 23. November 2004, 16:19

hier - klappt jedoch leider nicht.

Über Charakter via Internet BITTE HIER NICHT - - - - - .
Wer wie ich über acht Jahre als unmittelbar Betroffener streiten muß mit Behörden, Gerichten, ein schlimmes Los.

Seit Sommer warte ich hier auf eine hilfreiche Nachricht - - - - .

Als selbst BETROFFENER, es ist sehr, sehr hart.

S O R R Y.
Horst aus FD
Worker
Worker
 
Beiträge: 104
Registriert: Mittwoch 16. Juni 2004, 12:16
Wohnort: Fulda

Örtliche Zuständigkeit ABSCHLUSS

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Dienstag 23. November 2004, 17:36

Ihnen, Moderator, Ihrem Team,
Respekt, Dank, Anerkennung für Ihre Bemühungen, die sehr substantiiert
und aussagefähig sind. HERZLICHEN DANK.
Habe die 25 Seiten schon mal durchgearbeitet und an unseren Rechtsbeistand soeben weitergeleitet.

Mag sein, daß vielleicht die eine oder andere Formulierung meinerseits "anders" ankam.
Ich wünsche niemandem mein Los ( seit Januar 1996 ! ).

Ihnen gute Wünsche.
Mr.Streeter auch alles Gute.

Ihr H.
Horst aus FD
Worker
Worker
 
Beiträge: 104
Registriert: Mittwoch 16. Juni 2004, 12:16
Wohnort: Fulda

Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 23. November 2004, 20:35

Hallo Horst,

Du bist sehr dünnhäutig. Das hat aber weniger mit dem jahrelangen K(r)ampf mit dem Amt (Ämtern) zu tun, sondern liegt in der Natur der Sache.
Mir ist es wichtig auch bis an die Grenzen zu gehen. Das zeigt, ob man sich in schwierigen Situationen auf jemand verlassen kann. Auf Sachbearbeiter ist dabeí auch kein Verlass.

Was auch Du - wahrscheinlich zu Recht - nicht begreifen kannst, ist die Verlogenheit, das menschenfeindliche Handeln von Sachbearbeitern und deren Bigotterie und deren schlechte Kenntnis der Rechtsmaterie. Das Schlimmste für den Betroffenen ist jedoch, daß diese Subjekte solche Spielchen ungestraft machen können.

Wenn man nicht kaputt gehen will, muß man sich - koste was es wolle - unbedingt ein dickes Fell zulegen.

Solange es Hilfesuchende gibt, die das rechtswidrige Handeln von Sachbearbeitern hinnehmen, wird sich da nichts ändern. Im Gegenteil, diese Gauner werden immer dreister. Siehe ALG II.

Kopf hoch. Es ist alles in Ordnung. Solange man miteinander redet, sowieso.
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

Tut soooooooooooo gut

Neuer Beitragvon Horst aus FD » Mittwoch 24. November 2004, 16:38

und
Danke.
Horst
Horst aus FD
Worker
Worker
 
Beiträge: 104
Registriert: Mittwoch 16. Juni 2004, 12:16
Wohnort: Fulda

Hilfe

Neuer Beitragvon Horst » Mittwoch 1. Dezember 2004, 16:47

Sehr geehrtes Moderatoren - Team,
wie mir mein RA Michael Baczko mitteilt, erleichtert Ihr Aufsatz zur örtlichen Zuständigkeit dessen Arbeit erheblich.
Dafür dankt Ihnen Ihre "Nervensäge" Horst sehr, sehr herzlich.

Inzwischen hat mir dieser Betreuer mitgeteilt, daß er gegen mich gerichtliche Schritte einleiten wird, weil das Sozialamt Kassel zwar örtlich zuständig sei aber nicht zahlen müsse auf Grund meiner "Vermögensverhältnisse".
Ich verdiene als Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer ( ohne Abitur,
ohne Studium ) nicht so schlecht. "Vermögen" habe ich jedoch nicht.
Nach Prof.Dr. Uwe Diederichsen "Der BGH und der Elternunterhalt" müßte ich mtl. über 8.000, -- € verdienen für den Rückgriff des Sozialamtes
( Heimes ). DAS verdiene ich jedoch bei weitem nicht.

Dieser "Betreuer" Zeun setzte mir eine Frist bis zum 13.12.2004.
Ich werde abwarten, ihm nicht antworten.
RA Baczko und Userin habe ich informiert.
Benutzeravatar
Horst
 

Vorherige

Zurück zu Fragen und Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste

cron


W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette