Problem mit dem Sozi-Einkommen ! Richtige Rechnung ???

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Problem mit dem Sozi-Einkommen ! Richtige Rechnung ???

Neuer Beitragvon Daniel » Montag 16. August 2004, 14:48

Hallo,


Ich habe da momentan so ziemliche Geldprobleme...ich schildere euch mal den Fall, mit der Hoffnung, dass mir jemand sagen kann, welche Möglichkeiten ich habe und was ich dafür zu tun habe, da ich mich mit der ganzen Angelegenheit nicht wirklich auskenne.

So lebe ich:
In NRW, zusammen mit meiner geschiedenen Mutter, welche Sozialempfängerin ist (hat seinen Grund). Sie hat kein weiteres Einkommen. Sie bekommt momentan 463 Euro Sozialhilfe auf ihr Konto überwiesen, wovon 199 Euro für die Miete draufgeht (ich muß die andere Hälfte zahlen, obwohl ich natürlich nur mein "Kinderzimmer" habe). Der Betrag ergibt sich, da der Wohngeldantrag momentan erst "bearbeitet" wird (was ja immer sehr lange dauert). Danach gibt es natürlich weniger Sozihilfe, wenn denn mal wieder das Wohngeld kommt. Aber wie gesagt, dass dauert dann auch erstmal...

Ich selbst habe im Juni den Zivildienst beendet. Seit Juli habe ich (bis auf das Kindergeld; 154 Euro) kein Einkommen mehr, da sich mein Vater krumm stellt und der Unterhalt jetzt vor Gericht "eingeklagt" werden muß. Somit fällt das vorerst mal weg, bis dass es da ein Urteil bzw. Gerichtsentscheid gibt. Wie lange das dauert ist vollkommen offen.
Ich möchte im Oktober mit einem Studium beginnen, wofür ich mich aber erst ab dem 13. September einschreiben kann. Somit kann ich auch erst dann Bafög beantragen (spielt jetzt also noch keine Rolle).

Nun waren wir heute beim Sozialamt. Für meinen Fall wollen die zwar Geld hergeben, nur muß ich dafür folgende Sachen erledeigen:

-Nachweis über Vorsprache/Meldung bei der Vorschaltstelle (BFO gGmbH)

-> Weiß zwar nicht wozu, aber werde ich dann wohl machen! Die wissen aber, dass ich studieren möchte....

-Negativbescheinigung vom Arbeitsamt

-> War sowieso logisch.

-Lohnabrechnungen der letzten drei Monate

->Da frage ich mich, wozu ? War eh nur Zivi-Dienst und ich will ja für die Zukunft Geld.

-Nachweis, wann und in welcher Höhe die letzte Lohnzahlung erfolgte.

->Wo ist da der Unterschied zu den Lohnabrechungen ???

-Kontoauszüge der letzten drei Monate

->Dürfen die das überhaupt ?? Wozu ??



Also muß ich dort anscheinend wie ein Glaskäfig hinkommen, oder ? Auf dem "Sozialhilfeanspruchzettel" den ich bei dem BFO zum ausfüllen abgeben muß, steht, dass ich einen Anspruch von 190 Euro habe, wobei das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird und der Gesammtbedarf auf 344 Euro gerechnet wurde.

Gesammtrechnung:

Mutter Einkommen: 464 Euro (ohne Wohngeld, also wird ein wenig mehr vom Sozi überwiesen)

- 199 Euro (Miete)

= 265 Euro

davon geht natürlich noch der Strom und das Telefon ab (braucht man ja wohl !!)

-77 EUR Strom und -55 EUR Telefon (ca. immer)

bleiben 133 Euro übrig. Geht zwar noch was anderes ab, aber das ist natürlich unsere Sache.


Bei mir würde sich dann folgendes ergeben:

154 Euro Kindergeld
190 Euro Sozihilfe

= 344 Euro

Davon gehen dann die 199 für die Miete ab, womit 145 Euro übrig bleiben.


Damit haben wir 278 Euro zum Leben übrig (139 Euro pro Person). Damit haben wir aber noch KEINE Versicherung bezahlt und auch sonst nichts. Und wie ich zukünftig alle Sachen für die UNI usw. zahlen soll, weiß ich auch noch nicht. Nebenjobs kann man momentan auch vergessen...habe leider bis heute nichts gefunden...naja, ist ja auch Ferienzeit.

Ist es wirklich so wenig ? Kann es wirklich sein das ich die halbe Miete zahlen muß ? Ich musste auch schon die Halbe Miete zahlen, als mein Vater noch den Unterhalt gezahlt hatte (das waren ca. 320 Euro monatlich). Kommt mir jedenfalls irgendwie merkwürdig vor.

Ich hoffe, dass mir jemand irgendwas zu meinen (unseren) Fall sagen kann, ob da auch alles richtig abläuft.

Achso, der SB sagte dann noch, dass ich nur Geld für den Monat bekommen würde, in dem ich mich auch beim Sozi gemeldet habe. Doch konnte ich ja nicht vorher wissen, dass mein Vater nicht bezahlen würde (das mit dem Gericht hat sich erst letzte Woche ergeben). Als arbeislos bin ich ja schon seit dem 12.07 gemeldet....und letzten Monat hatte ich, wie gesagt, nur das Kindergeld...sonst nichts. Wir haben letzten Monat ja auch eigentlich täglich mit dem Unterhalt gerechnet, weshalb ich natürlich nicht schon zum Sozi ging.

Naja, was soll man machen...das Studium kann ich ja dann wahrscheinlich, wegen dem zu wenigen Geld, vergessen. So ist das...wenn der Elternteil bei dem man wohnt in der sozialen Falle ist und der andere drauf scheißt, hat man es als "Kind" extrem schwer da raus zu kommen.... Aber übers Studium mache ich mir jetzt erstmal keine Gedanken...es ist erstmal wichtig, dass wir in den nächsten Monaten genügend zu Essen kaufen können.

Vielen Dank im voraus!!!!! Ich hoffe, dass hier jemand den Nichtwissenden hilft...bitte davon ausgehen, dass ich keinen blassen Schimmer habe ;) Danke!!!

Daniel
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Neuer Beitragvon Moderator » Montag 16. August 2004, 23:37

Hallo Daniel,

tja, das mit den Kontoauzügen ist ein weites Feld. Grundsätzlich ist es rechtswidrig die Kontoauszüge pauschal für 3 bis 6 Monate zu verlangen. Es sollte schon begründete Hinweise eben, daß Du ein Leistungserschleicher bist. Oder wird das vielleicht pauschal angenommen ? 8)

Normal reicht der letzte Auszug, um festzustellen, daß man nichts hat. (bedürftig ist). Vielleicht hat man die Gelder beiseite geschafft? Nur um in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen? Wer ist schon so doof?

Die Sachbearbeiter geilen sich teilweise in den Gesprächen mit Kollegen regelrecht auf, was so ein Hilfesuchender alles über sein Konto abwickelt.

Nichtdestotrotz solltest Du überlegen, ob Du den K(r)ampf mit dem Amt wagen willst, oder schnellstens die Gelder bis zum Studium bekommst :?:


Ich habe Euch mal zusammen gerechnet:

Haushaltsvorstand (Mutter) --------------- 296,00 €
Mietanteil ------------------------------------ 199,00 €
Mitbewohner --------------------------------- 237,00 €
Mietanteil ------------------------------------ 199,00 €
Summe --------------------------------- 931,00 €

Einkommen = 464 + 154 = 618 €. Abzüglich FB in Höhe von 10,25 € ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von 607,75 €


Hilfe = Bedarf - Einkommen

Dadurch ergäbe sich eine Sozialhilfe in Höhe von 323,25 €


In Eurer Haushaltskasse sieht es nun so aus:

323,25 € Hilfe
154,00 € Kindergeld
464,00 € Einnahmen Mutter
941,25 € Summe
398,00 € Miete (abzüglich)
643,00 € zum Leben. Ein tolles Leben. :evil: Mehr haben 2 zusammenlebende Sozialhilfeempfänger nun mal nicht. Das wird einem schmerzlich klar, sobald man in diese Situation gerät. :twisted:
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Neuer Beitragvon Daniel » Dienstag 17. August 2004, 13:12

Hi Moderator,

Vielen Dank erstmal für deine Antwort ! Finde ich echt klasse, dass jemand hilft.

Nein, dass mit den Kontoauszügen wurde mir einfach so gesagt, als wenn es die normale Prozedur bei der "Anmeldung" wäre. Wie gesagt, ich bin jetzt, gezwungener Maßen, das erste Mal Sozi-empfänger.
Ich habe nun alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate kopiert und alles "zu meinen Lasten" sowie alle Eingänge unter 55 Euro geschwärzt. Man sieht jetzt nur noch einen Eingang über 55 Euro (ebay) und natürlich den Kindergeldeingang sowie den Zivisold-Eingang. Ich glaube mal, dass es dann keine Probleme gibt. Wenn er welche machen sollte, müsste er mir doch erstmal begründen, weshalb er die eine oder andere Verbuchung sehen möchte, oder ? Die Buchungsbeträge (jeweilige Höhe) habe ich natürlich nie geschwärzt.

Bei deiner Rechnung ist mir ein Fehler aufgefallen. Hier nochmal deine Rechnung:


323,25 € Hilfe
154,00 € Kindergeld
464,00 € Einnahmen Mutter
941,25 € Summe
398,00 € Miete (abzüglich)

643,00 € zum Leben


Das stimmt so nicht. Ich erhalte keine 323,25 € Hilfe, denn das Kindergeld wird von dieser Hilfe abgezogen und nicht oben drauf gerechnet. Die Rechnen das als mein Einkommen, womit unterm Strich ca. 190 Euro ausgezahlt würden (steht dort bei "Anspruch monatlich"). Die Miete kommt aber zur Hälfte im Bedarf vor. Bei "./. bes.MZ" unter Bedarf steht ein Betrag von 92,50 Euro....was ist das ??

Ist das denn überhaupt so richtig von dem SB gerechnet ? Dürfen die überhaupt mein KG als Einkommen anrechnen ?

Müsste jetzt nicht auch der Bedarf meiner Mutter neu berechnet werden, da ja seit Juli der Unterhalt fehlt ??

Wenn wir 643 Euro zum Leben HÄTTEN, würde ich mich hier nicht informieren, denn dass wäre ja Klasse !! Damit könnte man zumindest immer genügend zu Essen einkaufen. :(
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Neuer Beitragvon Daniel » Dienstag 17. August 2004, 13:32

Nochmal ein Nachtrag zur Rechnung:


190 Euro bekomme ich vom Sozi
154 Euro KG
464 Euro bekommt Mutter
808 Euro Summe
398 Euro Miete (abzüglich)

410 Euro zum Leben

und da kommt dann noch alles weitere ab, Strom, Telefon und Versicherungen etc. ab, was ca. 132 Euro in Summe sind (aber ist eh immer mehr)

So komme ich auf die 278 Euro pro Monat für 2 Personen...Maximal!!!!!!!
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Neuer Beitragvon susi1975 » Mittwoch 18. August 2004, 11:38

bei ebay solttest du aufpassen, mir wurde erklärt, es wären einkünfte die ich habe und muss sie angeben als diese .. sonst streicht man mir die sozie.
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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 18. August 2004, 20:52

Hallo Daniel,

Entschuldigung, ich ging von 464 € Einnahmen der Mutter aus. Weiß auch nicht, wie ich drauf komme? :oops: Trotzdem stimmt meine Berechnung vom Prinzip her. Wenn Deine Mutter kein Einkommen hat, dann bekommt sie natürlich mehr vom Amt.

Also, Kindergeld ist shr als Einkommen zu werten. Wird demnach angerechnet.

Nochmals zur Berechnung:

Haushaltsvorstand (Mutter) --------------- 296,00 €
Mietanteil ------------------------------------ 199,00 €
Mitbewohner (Daniel) ---------------------- 237,00 €
Mietanteil ------------------------------------ 199,00 €
Summe -------------------------------------- 931,00 €

Einkommen = 154 €. Abzüglich FB in Höhe von 10,25 € ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von 143,75 €

Wenn ich nun vom shr Bedarf in Höhe von 931,00 € das Einkommen (hier KG) 143,75 € abziehe, dann ergibt sich ein Hilfeanspruch von 787,25 €.

Du schreibst:

190 Euro bekomme ich vom Sozi

Das ist zu wenig. Rechnen wir Euch mal Einzeln.

Dein Regelsatz beträgt 237 Euro. Dazu komt der Mietanteil von 199 Euro. Macht zusammen 436 Euro. Davon wird das Kindergeld abezogen - macht 282 Euro, die Du vom Amt zu kriegen hättest.

Der Regelsatz der Mutter beträgt 296 Euro. Dazu komt der Mietanteil von 199 Euro. Macht zusammen 495 Euro. Da sie kein Einkommen hat, steht ihr der Betrag als Hilfe zu.

Wenn ich jetzt Eure beiden Beträge addiere, ergibt sich 777 Euro. Die kleine Differenz kommt vom FB in Höhe von 10,25 €, welcher Dir noch zusteht.
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Neuer Beitragvon Daniel » Mittwoch 18. August 2004, 23:16

Hallo,

Vielen vielen Dank nochmal für die Antworten...

Morgen steht der nächste Amtstermin an...

Der Unterschied in der Rechnung meines Bedarfs liegt darin, dass bei der Berechnung noch 92,50 Euro, neben dem Kindergeld, von den 464 Euro abgezogen werden. Es steht in der Bedarfsberechnungsspalte unter "./. bes.MZ". Ich habe weder eine Ahnung wie dieser Abzugsbetrag zustande kommt noch weiß ich wofür diese Abkürzungen stehen. Habe dazu auch nichts weiter im Internet gefunden. Aber das werde ich dann morgen herausfinden und ggf. klären.

Das mit ebay habe ich mir schon so gedacht, aber da sich alles in einem Zeitraum vor der Sozi-Hilfe abspielte, dürfte es nicht relevant sein. Dazu gesagt ist das ja hinter dem geschwärztem auch nicht ersichtlich...hat den SB auch nicht zu interessieren. Wie gesagt, ich will ja nur Überbrückungsgeld und nicht Jahrelang dem Amt auf die Tasche rücken. Wenn mein Vater weitergezahlt hätte, wäre diese Situation ja erst gar nicht zustande gekommen. Und deshalb kann ich ja vorher gemacht haben was ich wollte...kann denen ja wohl egal sein! Ich kann ja nicht schon drei Monate im voraus davon ausgehen, dass ich Sozialhilfebedürftig werden würde.

Vielen Dank und beste Grüße,
Daniel
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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 19. August 2004, 08:23

Hallo Daniel,

Dein bes.MZ hat etwas mit dem Wohngeld zu tun und heißt hier besonderer Mietzuschuß. Wieso der abgezogen wird, ist mir noch nicht ganz klar. Frag mal nach.

Bei der Ebay-Anrechnung solltest Du darauf achten, daß die Kosten für Ebay - auch Online-Gebühren - berücksichtigt werden und somit die Einnahmen schmälert - bereinigt werden.

Viel Glück. Und immer ruhig Blut. 8-)

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Kontoauszüge

Neuer Beitragvon Franzi » Donnerstag 19. August 2004, 11:50

Hallo! Was die Kontoauszüge angeht, so erlaubt sich das Sozialamt leider, die der letzten 3 - 6 Monate zu verlangen und hat auch leider Anspruch darauf.

Die wollen halt wirklich sehen, ob Du bedürftig bist und was so durch Dein Konto geht. Ich würde absolut NICHTS ausschwärzen. Das sagt denen gleich, Du hast was zu verbergen und das Sozialamt tut nichts lieber, als Jemanden die Stütze abzulehnen. Mach das bitte nicht!!!

Eins sollte man sich merken: Das Sozialamt ist kein Spielplatz. Die gehen gnadenlos und knallhart mit Menschen um. Wenn die wollen, Du sollst springen, dann wird erwartet, dass Du fragst: Wie hoch. Wer dem entgehen will, muss sich halt den erstbesten Job auf dem freien Markt suchen, sorry, ist aber so.
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Neuer Beitragvon Franzi » Donnerstag 19. August 2004, 11:57

susi1975 hat geschrieben:bei ebay solttest du aufpassen, mir wurde erklärt, es wären einkünfte die ich habe und muss sie angeben als diese .. sonst streicht man mir die sozie.


Absolut. Jedes Einkommen, neben der Sozialhilfe, muss gemeldet werden und wird dann wohl vom Geld des nächsten Monats abgezogen. Da spielt auch keine Rolle, ob eine Mutter zu klein gewordene Kleider für ihr Kind bei ebay verkauft, um dem Kind neue Kleider zu kaufen. Es wird als Einkommen angerechnet und nicht eventuell als "Tausch" angesehen.

Es ist auch egal wie lange zu Sozi bekommen willst. Solange Du es bekommen wirst, musst Du nach den Regeln des Sozialamtes spielen.
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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 19. August 2004, 19:46

Hallo Franzi,

Sachbearbeiter auf Deutschen Sozialämtern sind lediglich Verwalter von Sozialhilfeangelegenheiten und dabei an gesetzliche Vorgaben fest gebunden. (SGB, BSHG, DVO etc.pp.)

Daß sie sich in vielen Fällen nicht daran halten, ist ein anderes Problem.

Und Du solltest rechtliche Falschaussagen unterlassen:

"ob eine Mutter zu klein gewordene Kleider für ihr Kind bei ebay verkauft, um dem Kind neue Kleider zu kaufen. Es wird als Einkommen angerechnet "

Die hiebei erzielten vermeintliche Einnahmen, dürfen nicht als shr Einkommen angerechnet werden. Es handelt sich lediglich um eine Umwandlung von notwendiger Bekleidung.

Außerdem sind Einnahmen, die aus Ebay-Verkäufen erzielt werden, wenn sie denn überhaupt angerechnet werden können, zuerst zu bereinigen.
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BMZ

Neuer Beitragvon mem » Montag 23. August 2004, 18:19

Wieso der abgezogen wird, ist mir noch nicht ganz klar. Frag mal nach.


Nun, Wohngeld ist erstmal eine Einnahme, egal ob als TabWG oder BMZ gezahlt. Und steht bei der Bedarsberechnung erstmal im Minus. Beim Auszahlungsbetrag erscheint die Position aber wieder und wird zusätzlich zur Sozialhilfe ausgezahlt. Würde man es bei der Sozialhilfe nicht abziehen und beim Auszahlungsbetrag nochmal mit gewähren, würde man es doppelt zahlen.

Übrigens: Die 10,25 Euro Familienfreibetrag gibt es nur bei Minderjährigen. Und ich gehe mal davon aus, dass wir hier keinen Minderjährigen vor uns haben.

Grüße, Mem.
mem
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Neuer Beitragvon Moderator » Montag 23. August 2004, 20:06

Hallo mem,


richtig, den Freibetrag gibt es nur bei Minderjährigkeit. Entschuldige.

Beim Wohngeld ging ich davon aus, daß sie das schon bei der Mutter abgezogen haben. Dann kann es natürlich nicht nochmals beim Sohn abgezogen werden.

Der besondere Mietschuß ist ein reiner Durchlaufposten, der zuerst einmal als Bedarf und dann als Mietminderung gerechnet wird.
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