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Neuer Beitragvon putenschnitzel » Sonntag 15. August 2004, 20:08

Ein alleinstehender Arbeitsloser bewohnt zur Zeit eine zu große Wohnung, aus der er nächstes Jahr ganz sicher ausziehen muss.
In der ganzen Stadt sind angeblich nur zwei Zwei-Raumwohnungen frei.
Es gilt Mietstufe II
1. Angebot
44 qm 268,- Kaltmiete +80,- Nebenkosten (sanierter Altbau m. Gashzg)
2. Angebot
54 qm 185,- Kaltmiete + 43,99 Nebenkosten (unsanierter Altbau m. Kohleheizung)

Bei zweiter Wohnung befindet sich im Flur eine Art Schwerkraftheizung, die mit Kohle befeuert wird. Die Kosten für Kohle kämen noch dazu.
Der Alleinstehende würde gern wegen der räumlichen Aufteilung die größere, aber billigere Wohnung nehmen. Den schlechten Zustand will er in Eigeninitiative aufwerten.

Wie würde ein SA darauf reagieren?
Kann er die billigere, größere Wohnung nehmen, muss er die kleine, teure nehmen oder darf er keine von beiden nehmen, weil die eine zu groß, und die andere zu teuer ist?
Es wird davon ausgegangen, dass Wohnungsfragen demnächst bei ALG II nach bisherigen SH-Maßstäben entschieden werden.
Momentan gelten 4,60 kalt (ohne Nebenkosten) als Höchstgrenze.
Da es sehr wenig kleine Wohnungen gibt, möchte sich der Alleinstehende beizeiten kümmern, aber dann auch nicht wieder umziehen müssen.

LG
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 15. August 2004, 21:26

Hallo Putenschnitzel,

grundsätzlich gilt für die Angemessenheit einer Unterkunft der Preis derselben. Die Größe spielt ggf. nur wegen den Nebenkosten eine Rolle. Oder zur Berechnung der Höchstmiete.

Bei einem Alleinstehenden geht man von 45 - 50 m² aus. Das macht dann bei 4.60 € kalt 207 bis 230 € aus. Dazu kommen mindestens die Heizkosten, die in der Regel nach qm gerechnet werden.

Gasheizung ist IMHO auch sehr teuer, wenn die Therme älter als 3 Jahre alt ist.

Kohlekosten sind Heizkosten. Gibt es aber meist nur pauschal.
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Neuer Beitragvon putenschnitzel » Sonntag 15. August 2004, 23:46

Wenn man beachtet, dass die Kaltmiete 185,- plus Nebenkosten (einschl. Kaltwasser) 43,99 den bewilligten Kaltmiethöchstpreis nicht mal überschreitet, kann man davon ausgehen, dass diese Wohnung im angemessenen Rahmen liegt.
Ist das richtig so?

Wie wird das mit den Kosten für die Kohle geregelt?
Die Heizkosten erscheinen ja nicht als monatliche Pauschale im Mietvertrag, die auch monatlich vom SA übernommen wird.
Muss vorher beantragt werden, wenn die gesamte Kohle zum Sommerpreis gekauft werden soll?
Mit ALG II kann das keiner auf einen Schlag vorfinanzieren, und in Kleinstmengen, zum Bedarfszeitraum gekauft, ist Kohle auch schweinisch teuer.
Wir haben gerade paar (Sommer)Preise gefunden - 13,50 €/50 kg Brikett lose, 18,50 €/50 kg Eierkohle - und vermuten, dass Kohleheizung noch teurer als Gasheizung ist.

LG
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Neuer Beitragvon Moderator » Montag 16. August 2004, 07:14

Genau so ist es, putenschnitzel.

Wenn die Miete im angemessenen Rahmen ist, dann spielt die Größe keine Rolle.

Ob Kohle teuerer ist als Gas, kann ich nicht beurteilen. Meine Erfahrungen mit Kohleheizungen liegen in den Jahren 76 bis 80 - nach Chr. wohlgemerkt :lol:
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Ja, ja ...

Neuer Beitragvon putenschnitzel » Montag 16. August 2004, 15:03

... das waren heiße Zeiten.
Da hab ich auch öfter mal mit dem Feuer gespielt. :D

LG
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Neuer Beitragvon Oldierocker » Montag 16. August 2004, 19:47

Hey Putenschnitzel
ich kann da nur von mir reden
ich hatte vor 8 Jahren auch nióch eine Wohnung mit kohle bzw. Heizöl
und da gab es jedenfalls in Mannheim so ende Juli glaube ich mit den Geld für August einen pauschalbedrag für Heizkosten
wenn der nicht ausreichen sollte mußte man quitungen über gekauftes Heizmittel vorlegen
und danach wurde entschieden ob man frieren mußte oder weiter heizen konnte 8-)
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Neuer Beitragvon putenschnitzel » Montag 16. August 2004, 23:47

Danke Oldierocker,

das mit der Kostenübernahme wird sicher weiter so gehandelt.

Jetzt ist nur noch die Frage offen, wie hoch der Verbrauch ist, und was davon übernommen wird.
Hab irgendwo mal gelesen, dass nur ein bestimmter Betrag pro Quadratmeter gezahlt wird.
Aber bei Ofenheizung hat man ja den Vorteil, dass man da jeden Mist verfeuern kann.

Na mal sehen, wie es da weiter geht. Es steht noch nicht hundertprozentig fest, ob die Wohnung genommen wird.
Ist auch abhängig vom Sanierungsaufwand. Da ist wohl Einiges zu machen, was sich ja auch rechnen muss.

LG
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Neuer Beitragvon Moderator » Montag 16. August 2004, 23:55

tja, putenschnitzel,

mit dem Feuer spielen ist kein Problem, nur darf man sich halt nicht die Fingerchen verbrennen 8-)

Also, zum Thema:

In den SHR von BW steht:

Haushaltsgröße 1 Person

feste Brennstoffe (Kohle) = 39,37 € / Monat macht 472,44 € im Jahr.

Ölheizung = 30,17 € / Monat macht 362,02 € im Jahr.

Fernheizung = 33,23 € / Monat macht 398,76 € im Jahr.

Gasheizung = 42,44 € / Monat macht 509,28 € im Jahr.


Auch daraus kann man ersehen, daß Gas am Teuersten ist.
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Neuer Beitragvon Schaf » Dienstag 17. August 2004, 12:23

Moderator hat geschrieben:
Haushaltsgröße 1 Person

feste Brennstoffe (Kohle) = 39,37 € / Monat macht 472,44 € im Jahr.

Ölheizung = 30,17 € / Monat macht 362,02 € im Jahr.

Fernheizung = 33,23 € / Monat macht 398,76 € im Jahr.

Gasheizung = 42,44 € / Monat macht 509,28 € im Jahr.


Auch daraus kann man ersehen, daß Gas am Teuersten ist.




Aber im Vergleich zu Kohle 472,44 € zu Gas 509,28 € finde ich den Unterschied doch sehr gering auf das Jahr verteilt.

Ich bin mal in meine Wohnung 1965 eingezogen, da standen noch Kohleöfen. Das Schleppen und Lagern der schmutzigen Kohlen,
das Entfernen der staubigen Asche. Morgens eine kalte Wohnung oder abends geheizt, die Wohnung kalt wenn ich von der Arbeit kam.

Dann habe ich 1970 Ölöfen hingestellt. Die Lagrung war sauberer.
Aber das Öl kann stinken und das verbrannte Öl hinterläßt in der Wohnung eine Schmutzspur (fettig würde ich sie bezeichnen).

Seit 1999 habe ich eine Gasetagenheizung mit Warmwasserbereitung.
Komme auf monatliche Kosten mit Warmwasser bei 60 qm von 50 Euro.
Ich drehe an einem Knöpfchen (Thermostat) und habe nach Minuten eine warme Wohnung, egal ob ich morgens aufstehe oder am Abend nach Hause komme.

Hallo Jens,
wenn ich die Wahl hätte, zwischen Kohleheizung oder Gasheizung würde ich mich jederzeit wieder für Gasheizung entscheiden.

Gruß Schaf
Wer nichts macht kann nichts erreichen,
aber um was zu erreichen muss man alles tun,
auch was aussichtslos scheint.
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besten Dank

Neuer Beitragvon putenschnitzel » Dienstag 17. August 2004, 13:37

Erst mal einen Dank an alle für die Antworten.

Entsprechend den bewilligten Kosten und den Preisen für Kohle könnte man dann etwa 6 Zentner pro Wintermonat verheizen.

Heute war Wohnungsbesichtigung, zu der ich mitgegangen bin.
Die billige Wohnung ist von der Raumaufteilung wirklich OK, aber der Zustand ist eine Katastrophe. Also wenn der Alleinstehende (einer meiner Kumpels) die Wohnung nimmt, haben wir viel zu tun.
Da gehen bestimmt erst mal zwei Monate für den Ausbau drauf, bevor er einziehen kann.
Die teure sanierte Altbauwhng. ist für den A...
Auf kleinstem Grundriss wurde noch Küche und Bad rein gequetscht, die Außenwände sind dünn, nicht isoliert, und der neue Putz fällt stellenweise schon wieder ab.
Der Herr von der Verwaltung brachte aber zum Besichtigungstermin noch ein weiteres Angebot mit.
45 qm bei 267,- € Warmmiete (kalt 160,-).
Die gucken wir uns morgen an. Vielleicht ist es besser, auf ein paar qm zu verzichten, als ein paar Tausend Euro in eine Sanierung zu investieren.
Na mal sehen.

LG
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Neuer Beitragvon Holger von oben » Dienstag 24. August 2004, 21:10

Na, die Fragen von Putenschnitzel lassen sich doch leicht beantworten.

1. Wie würde ein Sozialamt darauf reagieren?
Gar nicht, weil es nicht zuständig wäre. Es würde den Arbeitslosen zur Agentur für Arbeit schicken, damit er dort Arbeitslosengeld bezieht.
2. Kann er die billigere, größere Wohnung nehmen, muss er die kleine, teure nehmen oder darf er keine von beiden nehmen, weil die eine zu groß, und die andere zu teuer ist??
Er kann jede der beiden Wohnungen nehmen, er kann auch beide gleichzeitig nehmen (sofern es die Höhe des Arbeitslosengeldes zulässt) oder dort wohnen bleiben, wo er jetzt wohnt. Ob er aus der jetzigen Wohnung im nächsten Jahr (wegen Hartz VI) ausziehen muss, ist nämlich fraglich. Angesichts der großen Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum bei Umsetzung von Hartz IV dürften die beiden avisierten Wohnungen im nächsten Jahr längst vermietet sein und er hätte keinen passenden Wohnraum mehr in Aussicht (da das ja die einzigen passenden Wohnungen waren).

Ergo: Er braucht sich erstmal gar nicht zu kümmern, alles kann bleiben, wie es ist. Ansonsten gilt bezüglich der sachlichen Informationen das, was Moderator schon geschrieben hat.

Liebe Grüsse

Holger von oben
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