Schikane einer Sachbearbeiterin

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Schikane einer Sachbearbeiterin

Neuer Beitragvon Franzi » Sonntag 15. August 2004, 12:28

Im Mai dieses Jahres verlangte mein Vermieter schriftlich, eine Umlagenerhöhung von Euro 76,76, auf Euro 90,00. Ich legte das Schreiben bei meiner SB vor. Die gab mir dann ein Mietbescheinigungsformular, welches mein Vermieter ausfüllen sollte. Mein Vermieter füllte das Formular aus und ich gab es beim SA, für meine SB ab.

Anfang Juli bekam ich ein Schreiben von meinem Vermieters, wo denn die extra Euro 13,24 Umlagen bitte wären. Daraufhin sprach ich am 19. Juli meine SB an, nachdem ich einen Termin wegen gemeinnütziger Arbeit im selben Haus hatte. Sie blätterte durch meine Akte und dort war auch das Formular inklusive der Kopie von der Nebenkostenabrechnung 2003. Sie sagte mir, dass mein Vermieter eine schriftliche offizielle Umlagenerhöhung machen sollte. Also schrieb ich ihm ein Fax und bat ihn auch darum.

Anfang letzter Woche kam das übliche Schreiben meiner Leistung dann vom Sozialamt, inklusive eines neuen Mietbescheinigungsformular und per Handschrift ergänzt die Aufforderung, mein Vermieter sollte das Formular doch bitte noch Einmal ausfüllen, da das vorherige, nicht vollständig ausgefüllt war. Hätte sie mir nicht das Vorherige mitschicken können, so dass nur die fehlenden Punkte ausgefüllt werden können?

Am Mittwoch wurde meinem Vermieter also, das neue Formular zugeschickt. Es wurde ihm auch klar gemacht, es wäre zu seinem Interesse, das Formular korrekt auszufüllen. Den Brief hat er wohl erst gestern erhalten, aber auch ich hatte gestern wieder Post von meiner geliebten SB.

Zitat:

Bitte legen Sie dem Sozialamt die im Sozialhilfebescheid vom 02.08.2004 angeforderte vom Vermieter komplett ausgefüllte und unterschriebene Mietbescheinigung wieder vor. Aus der ersten vorgelegten Mietbescheinigung geht die Höhe der Nebenkosten nicht hervor.

Es liegt in Ihren Interesse d. obengenannten Aufforderung(en) nachzukommen und d. angekreuzten Punkt(e) bis zum unverzüglichen zu erledigen. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtbeachtung unserer o. g. Aufforderung(en) die Sozialhilfe ohne weitere Mitteilung gekürzt, abgelehnt oder eingestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ende Zitat!

Das darf doch nicht wahr sein. Eine Kopie des Mietvertrages hat sie. Die Nebenkostenabrechnung 2003, hat sie. Es geht hier um nicht Mal Euro 14,00 im Monat, was ist hier los? Streicht man einem wirklich die Sozialhilfe, nur weil der Vermieter ein Formular nicht vollständig ausgefüllt hat? Dass mein Vermieter total abgenervt ist, kann ich verstehen. Ob er das Formular aber ausfüllen wird, da habe ich wirklich keine Macht darüber. Ich habe ihm gestern sofort einen Brief gefaxt, mit dem Schreiben meiner SB, damit er den Druck mal selber lesen kann.

Auch nachdem ich mich am 29. Juli, für gemeinnützige Arbeit vorgestellt habe, hat sie mir die Stütze nicht überwiesen. Als ich sie nach 5 Tagen anrief, was denn wäre, wollte sie mir weiß machen, man hätte ihr bis jetzt nicht mitgeteilt, dass ich mich für gemeinnützige Arbeit vorgestellt habe. Als ich die Firma, bei der ich mich vorgestellt hatte anrief, waren die total außer sich und sagten mir, dass sie so eine Teilnahme umgehend melden besonders, wenn es kurz vor Ende des Monats ist.

Als mein alter SB im April in Rente gegangen ist, übernahm sie auch einen Teil seiner Fälle. Ist die Frau so unausgelastet, dass ich Wort wörtlich, alle drei Tage von ihr entweder eine Email, oder einen Brief bekomme muss? Bin ich ihr einziger Fall? Ich soll mich auch um eine neue Wohnung kümmern, doch will sie Beweise für die Bemühung nicht sehen und machte mir auch gleich klar, außer einem Eimer Farbe, würde man mir nichts für die Renovierung bezahlen. Erst wenn sie mir die Kaltmiete um Euro 145,00 kürzt, erst dann soll ich ihr vorlegen, wo ich alles nach einer Wohnung geguckt habe.
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 15. August 2004, 13:53

Hallo Franzi,

das ist wohl die typische Verschleppungstaktik. Streng nach dem Motto: Vieles erledigt sich von selbst oder wenn man den Hilfesuchenden lange genug beschäftigt macht er bestimmt einen Fehler

Viele SBs haben leider ein gestörtes Verhältnis zu sich selbst. Neid und persönliche Einstellung gegen die Leistungsbezieher spielen da eine große Rolle. Sie vergessen gerne, daß sie auch Leistungsbezieher sind - sozusagen die gleichen Gelder abkassieren, wie ihre unverschämten Kunden.
Das wirkt sich natürlich dann auch auf ihre Klientel aus. Sie sind die Leidtragenden. In diesem Falle Du.

Man kann Dir wegen der Mietbescheinigung die Hilfe nicht einfach einstellen. Frage mal nach der Rechtsgrundlage.

Wenn Du Dich ordnungsgemäß zur gzA gemeldet hast, was die Firma auch bestätigt hat, ist erst mal Essig mit Kürzung der Hilfe.


Wie lange wohnst Du schon in der teuren Wohnung, bzw. seit wann bezahlt das Sozialamt diese Wohnung?
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Neuer Beitragvon Franzi » Sonntag 15. August 2004, 14:50

:evil:

Die Miete bezahlt mir das Sozialamt, seit März 2003. Damals bekam ich von meinem damaligen Sachbearbeiter ein Schreiben, dass die Miete zu hoch ist und ich innerhalb von sechs Monaten was Günstigeres suchen müsste. Ich legte Wiederspruch ein und daraufhin schrieb er mir, dass das Sozialamt mir die volle Miete, bis mein Sachbearbeiter in Rente geht (April 2004), bezahlen wird.

Seit Mail 2004, habe ich also einen neuen Sachbearbeiter, eine Frau. Von ihr bekam ich Ende Mai wieder so ein Schreiben, dass ich mir bis zum 22. Oktober, 2004, eine günstigere und kleinere Wohnung suchen sollte. Bis dahin würde das SA die volle Miete übernehmen, ab Ende Oktober 2004, nur die angemessene Miete.

Die Miete ist Euro 501,00 kalt + Euro 76,76 Umlagen. Die Wohnung ist 56 qm, als 6 qm zu groß.

Am selben Tag, wo sie das Schreiben an mich geschrieben hatte, dass sie mir mit einer Sozialhilfestreichung oder -kürzung droht, bekam ich früh morgens auch eine Email von ihr:

Zitat:

Sehr geehrte Frau .....,
Sie wurden im Bescheidszusatztext Ihres Sozialhilfebescheides vom 02.08.2004 aufgefordert die Mietbescheinigung komplett ausgefüllt, das heißt mit Beträgen für die in der Miete enthaltenen Nebenkosten versehen, dem Sozialamt wieder vorzulegen. Die von Ihnen erwähnte Mietbescheinigung war nicht vollständig ausgefüllt. Die Frage der Nebenkosten steht auch im Zusammenhang mit der überteuerten Miete. Mit Schreiben vom 22.04.2004 hatten wir Sie mit Fristsetzung 22.10.2004 gebeten, sich kostengünstigeren Wohnraum zu suchen, hier nachzuweisen, daß Sie sich beim Amt für Wohnungswesen als
wohnungssuchend haben registrieren lassen usw. Nach dem genannten Datum werden wir nur noch die Miete gemäß geltendem Mietspiegel anerkennen und bezahlen.


Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Ende Zitat:

Aus dieser Email geht ja auch vor, dass ich mir bis Ende Oktober eine günstigere Bleibe suchen soll (was fast unmöglich ist, da man entweder mit Maklergebühren, höheren Mieten, Abstandzahlungen, oder mit Vermietern rechnen muss, die keine Sozialhilfeempfänger als Mieter wollen), sonst kürzen die mir die Zahlung der Kaltmiete, von Euro 501,00 auf nur Euro 355,00. Wieso dann am selben Tag, ein paar Stunden später, diese Drohung? Dann schickt das SA ihre Briefe noch schön an den Freitagen weg, damit die ahnungslosen Empfänger ein super Wochenende haben, wenn der Brief am Samstag im Briefkasten ist.

Ich weiß echt nicht mehr, was ich machen soll!
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Franzi
 

Neuer Beitragvon Franzi » Sonntag 15. August 2004, 14:51

Achso, in der Wohnung wohne ich, seit 1. Juni 1999.
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Franzi
 

Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 15. August 2004, 19:07

Hallo Franzi,

es ist in der Tat so, daß die Mietkosten nur dann komplett übernommen werden, wenn diese shr angemessen sind. Was angemessen ist, bestimmt der SHT - die Gemeinde, in der Du wohnst.

Normalerweise werden unangemessene Kosten der Wohnung auf jeden Fall für 6 Monate übernommen (was das bei Dir mit der Rente Deines SBs zu tun hatte, ist mir schleierhaft). Darüber hinaus nur, wenn Du nach weisen kannst, daß Du keine günstiger Wohnung finden kannst.
Du solltest zusätzlich zu Deiner Wohnungsamtanmeldung die Mietanzeigen in den gängigen Zeitungen studieren und sammeln.

Wenn Du dem Amt nachweisen kannst, keine günstigere Wohnung (nach deren Vorgabe) zu finden, dann müssen sie auch weiterhin die vollen Kosten tragen. Solltest Du den Klageweg bestreiten, ist es gut, wenn der Richter diese Nachweise gut nachvollziehen kann.
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