Im Mai dieses Jahres verlangte mein Vermieter schriftlich, eine Umlagenerhöhung von Euro 76,76, auf Euro 90,00. Ich legte das Schreiben bei meiner SB vor. Die gab mir dann ein Mietbescheinigungsformular, welches mein Vermieter ausfüllen sollte. Mein Vermieter füllte das Formular aus und ich gab es beim SA, für meine SB ab.
Anfang Juli bekam ich ein Schreiben von meinem Vermieters, wo denn die extra Euro 13,24 Umlagen bitte wären. Daraufhin sprach ich am 19. Juli meine SB an, nachdem ich einen Termin wegen gemeinnütziger Arbeit im selben Haus hatte. Sie blätterte durch meine Akte und dort war auch das Formular inklusive der Kopie von der Nebenkostenabrechnung 2003. Sie sagte mir, dass mein Vermieter eine schriftliche offizielle Umlagenerhöhung machen sollte. Also schrieb ich ihm ein Fax und bat ihn auch darum.
Anfang letzter Woche kam das übliche Schreiben meiner Leistung dann vom Sozialamt, inklusive eines neuen Mietbescheinigungsformular und per Handschrift ergänzt die Aufforderung, mein Vermieter sollte das Formular doch bitte noch Einmal ausfüllen, da das vorherige, nicht vollständig ausgefüllt war. Hätte sie mir nicht das Vorherige mitschicken können, so dass nur die fehlenden Punkte ausgefüllt werden können?
Am Mittwoch wurde meinem Vermieter also, das neue Formular zugeschickt. Es wurde ihm auch klar gemacht, es wäre zu seinem Interesse, das Formular korrekt auszufüllen. Den Brief hat er wohl erst gestern erhalten, aber auch ich hatte gestern wieder Post von meiner geliebten SB.
Zitat:
Bitte legen Sie dem Sozialamt die im Sozialhilfebescheid vom 02.08.2004 angeforderte vom Vermieter komplett ausgefüllte und unterschriebene Mietbescheinigung wieder vor. Aus der ersten vorgelegten Mietbescheinigung geht die Höhe der Nebenkosten nicht hervor.
Es liegt in Ihren Interesse d. obengenannten Aufforderung(en) nachzukommen und d. angekreuzten Punkt(e) bis zum unverzüglichen zu erledigen. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtbeachtung unserer o. g. Aufforderung(en) die Sozialhilfe ohne weitere Mitteilung gekürzt, abgelehnt oder eingestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ende Zitat!
Das darf doch nicht wahr sein. Eine Kopie des Mietvertrages hat sie. Die Nebenkostenabrechnung 2003, hat sie. Es geht hier um nicht Mal Euro 14,00 im Monat, was ist hier los? Streicht man einem wirklich die Sozialhilfe, nur weil der Vermieter ein Formular nicht vollständig ausgefüllt hat? Dass mein Vermieter total abgenervt ist, kann ich verstehen. Ob er das Formular aber ausfüllen wird, da habe ich wirklich keine Macht darüber. Ich habe ihm gestern sofort einen Brief gefaxt, mit dem Schreiben meiner SB, damit er den Druck mal selber lesen kann.
Auch nachdem ich mich am 29. Juli, für gemeinnützige Arbeit vorgestellt habe, hat sie mir die Stütze nicht überwiesen. Als ich sie nach 5 Tagen anrief, was denn wäre, wollte sie mir weiß machen, man hätte ihr bis jetzt nicht mitgeteilt, dass ich mich für gemeinnützige Arbeit vorgestellt habe. Als ich die Firma, bei der ich mich vorgestellt hatte anrief, waren die total außer sich und sagten mir, dass sie so eine Teilnahme umgehend melden besonders, wenn es kurz vor Ende des Monats ist.
Als mein alter SB im April in Rente gegangen ist, übernahm sie auch einen Teil seiner Fälle. Ist die Frau so unausgelastet, dass ich Wort wörtlich, alle drei Tage von ihr entweder eine Email, oder einen Brief bekomme muss? Bin ich ihr einziger Fall? Ich soll mich auch um eine neue Wohnung kümmern, doch will sie Beweise für die Bemühung nicht sehen und machte mir auch gleich klar, außer einem Eimer Farbe, würde man mir nichts für die Renovierung bezahlen. Erst wenn sie mir die Kaltmiete um Euro 145,00 kürzt, erst dann soll ich ihr vorlegen, wo ich alles nach einer Wohnung geguckt habe.