Steuerklassen Änderung

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Steuerklassen Änderung

Neuer Beitragvon Anni » Samstag 14. August 2004, 19:02

Hallo alle zusammen,

kann mir einer genau erklären, wie das nun mit den Änderungen der Steuerklasse II ist....

Zwar bin ich noch nicht berufstätig (immer auf der Suche), aber was läuft, wenn ich, mit zwei Kindern aus erster Beziehung und einem Kind aus jetziger Beziehung, wieder Arbeit habe???

Habe heute ein Schreiben unserer Stadtverwaltung erhalten, in dem ich aufgefordert werde, meine Steuerklasse zu ändern, falls ich nicht Anspruch auf irgend so ein Freibetrag hätte (nur für wirklich Alleinerziehende) habe...

Lt. Sozi Amt lebe ich in einer eheänlichen Gemeinschaft, obwohl mein Partner micht nicht unterstützt... lt. Angaben vom Steuerbüro der Stadt, haben ja nur Alleinerziehende Anspruch... bin ich das denn jetzt...???

Habe ich dann mit meinen ersten Kindern, obwohl der Vater nicht zahlt, wieder Lohnsteuerklasse I ??? SUPI VATER STAAT... immer auf die Kleinen !!!Bild

total ratlose Grüße

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Neuer Beitragvon Schaf » Samstag 14. August 2004, 19:32

Hallo Anni,

Für Alleinerziehende gibt es seit 1. Januar 2004 einen neu eingeführten steuerlichen Freibetrag. Dieser Entlastungsbetrag für so genannte echte Alleinerziehende beträgt 1.308 € und gilt für Mütter oder Väter, wenn sie mit ihrem Kind oder ihren Kindern allein in einem Haushalt leben.
Alleinerziehende, denen der Entlastungsbetrag gewährt wird, werden in die Steuerklasse II eingeordnet.
Damit soll der haushaltsbedingte Mehraufwand ausgeglichen werden, den echte Alleinerziehende gegenüber Paarfamilien haben, egal ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammen leben.
Die Vorschrift tritt an die Stelle des weggefallenen Haushaltsfreibetrages.

Tut mir leid für dich
Schaf
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auch was aussichtslos scheint.
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