§44 SGB X ?

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§44 SGB X ?

Neuer Beitragvon Hilo » Donnerstag 12. August 2004, 20:27

Hallo ihr lieben,

da meine Familie seit zwei Jahren vom Sozialamt viele fehlerhafte Berechnungen haben und das sogar des ofteren vorsätzlich (da alle benötigten infos vorgetragen wurden), habe ich selber versucht mich ein wenig schlau zu machen. Wie sieht das aus mit dem §44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes)? Kann mir einer sagen, wie der aufgebaut werden sollte und worauf besonders zu achten ist? Greift derin Sozialamtsfragen überhaupt? Kann man ihn auch auf mündliche absagen (mit bescheidverweigerung) anwenden?

Wäre für Hilfe echt dankbar
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Freitag 13. August 2004, 09:28

Hello Hilo,

hier mal der Text des Paragraphen:

(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

(3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.

(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.



Ich gehe mal davon aus, daß Du vom SA durch falsche Berechnungen betrogen worden bist.
Nun, aus der Vergangenheit vorenthalte Hilfe zurückzuholen ist ein schwieriges Unterfangen, welches man eigentlich nur vor Ort mit einem Fachmann lösen könnte. Aber selbst dann, gestalltet sich der Vorgang äußerst komplex.

Erzähl mal mehr von dem Freundlichkeiten Deines SAs?
There's no business like that social.

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§ 5 BSHG wird höher gestellt

Neuer Beitragvon mem » Samstag 14. August 2004, 14:49

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Neuer Beitragvon HiLo » Dienstag 17. August 2004, 19:59

vielen dank schon mal

sorry, aber kann zur zeit nicht so ins netzt wie ich gerne würde, gebe aber mein bestes ;)
ist sehr viel und auch teilweise auf undurchsichtige art und weise vorgefallen, aber ich versuche es mal mit einer groben übersicht:

vor zwei Jahren wurde einem invalidenrentner (Merkzeigen G - GSig), der von seinen zwei erwachsenen Kindern gepflegt wurde, die aus diesem Grunde zu ihm gezogen sind und einem teilzeitjob nachgingen. Trotz schwerer gesundheitlicher und mentaler Probleme, die einen Umzug damals unmöglich machten, wurden nur zwei drittel der Miete anerkannt (und die auf drei aufgeteilt) und den Kindern mit unter 600 ? keine Hilfe gewährt ("wenn sie mit dem geld nicht zurecht kommen, müssen sie halt [von ihrem Vater weg] ausziehen") . Da das Geld nicht ausreichte, ging das Auto verloren, Kinder mussten ausziehen und sind seit anfang diesen jahres arbeitslos (ohne Auto keine arbeit). Auch nach dem Auszug der Kinder vor gut einem Jahr wurden dem vater nur 2 von 3 Anteile gewährt, wobei fast ein drittel des Regelsatzes für strom draufging, und mehrmals Darlehen vergeben bzw. monatlich einbehalten wurden (insgesammt laufen seit zwei jahren drei bis vier Rückzahlungen gleichzeitig bei meinem vater)

Einem der Kinder wurde im April Mietrückstand als Darlehen sowie die laufende Hilfe (voraussicht laut SB: "jung, dynamisch, flexibel") als Darlehen gegeben. Darlehensverträge, Widerspruchsverzichte und Rückzahlungsvereinbahrungen mussten unterschrieben werden, da ansonsten die Annahme des SHAntrages verweigert würde.. Übernahme vergangener Stromkosten verweigert (auch schriftl. Ablehnungsbescheid verweigert) und Heizkostenanteile (Stromheizung) bis heute nicht genehmigt bzw bearbeitet. Das gezahlte Arbeitslosengeld würde mehrfach vorsätzlich nicht in die Berechnung mit eingebracht (SB hat Antrag ans AA auf ALG gestellt und mir versichert, dass ich das kommende ALG für vergangene Schulden nehmen kann-und in der Vorzeit kam einiges zusammen) obwohl ich ihr meine ALG Beträge genannt habe. Jetzt wird eine Überzahlung der SH festgestellt und die Leistungen verweigert. Auch meine vergangenen Heizungskosten werden so lange nicht ausgezahlt.

Der andere, der im Juni seinen Antrag stellen musste, wurde mehrmals weggeschickt (selber SB ), da nicht alle Unetrlagen (obwohl er alles mitbrachte, was der SB verlangt hatte) vorhanden waren und auch die Anrtagsannahme wurde datiert mit dem Datum, wo alle Unetrlagen endlich da waren. Auch bei ihm wurden Mietrückstände und laufende Hilfe als Darlehen vergeben.

Aktuell: Letzte Woche mit dem anderen "geschädigten" beim stellv. Leiter (gruppenleiter auch anwesend) Antrag auf neuen SB gestellt und über SB versucht zu beschweren." Neuen SB gibt es nicht und die Beschwerde muss vom Hilfeempfänger schriftl. fixiert werden, bin nicht ihre sekretärin!". Zwischenzeitlich besuch vom RWE da zugesicherte heizkostenübernahme bisher noch nicht gezahlt
Vom abgelehnten SB über den RWE Mitarbeiter (hat mit ihr telefoniert) wieder eingeladen um das ganze zu "regeln". Bis freitag noch zeit dann der endgültige RWE termin.


Soviel mal fürs erste, ist auch für mich etwas schwer durchzublicken zur zeit und sher stressig da ich auch so ne menge zu regeln habe. (seit einem monat ohne arbeitslosengeld - wurde bisher ohne begründung eingestellt- und sozialhilfe ohne die fehlende begründung verweigert). Habe ja auch keinen SB zu dem ich gehen könnte und bekomme ja auch keinen neuen!
Zum bisherigen kann ich definitiv nicht mehr denn da liegt eindeutig der vorsatz zur nötigung bis hin zur erpressung von unterschriften usw. Davon will aber keine höhere stelle (bisher stellv. Amtsleiter) scheinbar etwas wissen oder sich vernünftig zuständig fühlen (auch da wird erst mal alles mündlich absgeschmettert und tatsachen verdreht).
Mit am schlimmsten daran ist wohl die Arbeitsweise des SB, der auich noch vorsätzlich, obwohl vom Kunden darauf hingewiesen, Tatsachen NICHT berücksichtigt und einen auf die letzte Art und !freundlichste Weise behandelt!!

Hoffe konnte damit erst mal eine grobe Übersicht darstellen!?

Vielen dank für eure Zeit
HiLo
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