ab wann gilt ALG II für mich ?

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ab wann gilt ALG II für mich ?

Neuer Beitragvon sweetshy » Dienstag 10. August 2004, 13:43

Hallo !
kurz zu meiner Person.
Ich bin alleinerziehend mit 4 minderjährigen Kindern im Alter von 4 J, 7J, 9J und 11 J, .
Anfangs wollte meine zuständige SB das ich mich auf Arbeitssuche mache obwohl die Betreuung für meine 2 mittleren Kids nicht gewährleistet war. Mittlerweile hab ich etwas ruhe, allerdings nur noch bis die Schule wieder losgeht. ( NRW Sep. ) Das wurde mir schon mitgeteilt.

Ich habe keinen Antrag für das ALG II bekommen, was daran liegen kann, das ich im Moment ja nicht verpflichtet bin arbeiten zu gehen, da ich noch keine Betreuung habe. Das erfahre ich ja erst wenn die Schule wieder losgeht.

Falle ich überhaupt unter das ALG II oder wie sieht es aus ?

vielen Dank

sweetshy
Was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu !
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Dienstag 10. August 2004, 14:40

Hello sweetshy,

mit 4 mindj. Kindern ist es nicht zumutbar überhaupt arbeiten zu gehen. Da müssen schon sämtliche günstige Faktoren zusammenkommen, damit man überhaupt stundenweise arbeiten gehen kann.

ALG II erhalten:

    Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die

    erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen

    bedürftig sind

    und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben

Sozialgeld erhalten:

    nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

    Partner in Ehe, eheähnlicher Gemeinschaft und Lebenspartnerschaft

    minderjährige, unverheiratete Kinder im Haushalt, soweit sie bedürftig sind

    die im Haushalt lebenden Eltern (-teile) von unverheirateten, minderjährigen LB
There's no business like that social.

Streeter
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Korrektur

Neuer Beitragvon mem » Samstag 14. August 2004, 14:57

erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen


§ 8 SGB II: (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.


Hat überhaupt nichts mit der Verfügbarkeit zu tun. Auch wer nicht verfügbar ist, kann ALG II bekommen. Man muß nur (theoretisch, also vom Gesundheitszustand) mehr als 3 h/Tag arbeiten können.

Ist die Betreuung eines Kindes (mehrer Kinder) gefährdet, darf keine Arbeitsaufnahme verlangt werden (§ 10, Abs. 1 Nr. 3 SGB II).

Die Antwort auf die Frage "Besteht ALG 2-Anspruch?" heißt also klar und einfach: JA.

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