mutterschaftsgeld

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mutterschaftsgeld

Neuer Beitragvon Gast » Donnerstag 5. August 2004, 09:29

hallo

ich bin sozialhilfeempfängerin auf darlehensform...

mein sozie liess was verleuten, das sie wärend mutterschafturlaub zahlung einstellen, der kindsvater soll in den 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt für mich aufkommen...

stimmt diese aussage?
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Neuer Beitragvon susi1975 » Donnerstag 5. August 2004, 09:30

ich bin es susi1975 ;-) wollte nicht als gast anfragen ;-)
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Neuer Beitragvon Emmaly44 » Donnerstag 5. August 2004, 14:46

Hallo,
wieso auf Darlehnsbasis?
Der Kindesvater ist für dich Unterhaltspflichtig von 6 Wochen vor bis 3 Jahre nach der Geburt. Wenn er leisten kann sollte er das auch tun.
LG Emmaly

Wer aufgibt hat schon verloren!
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Donnerstag 5. August 2004, 16:23

Hello Susi,

grundsätzlich ist es so wie Emmaly schreibt.

Der Kindsvater ist Dir und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Natürlich nur wenn er leistungsfähig ist.
Das SA kann aber nicht einfach die Zahlung einstellen. Nur wenn tatsächlich Geld fließt und sich bei der Berechnung mit Berücksichtigung des Unterhalts vom Kindsvater kein Hilfeanspruch mehr ergibt.
Dazu muß aber Kindsvater ganz schön verdienen. Sein Selbstbehalt liegt so bei 900 Euro.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Donnerstag 5. August 2004, 21:50

er hat nur 850 euro und zweifelt seit ich ihm dies sagte, die vaterschaft an *grummel*
und sagte schon, das ich kein cent sehe...

und nu sagte mir SA sowas und ich wieder in panik...
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Neuer Beitragvon susi1975 » Donnerstag 5. August 2004, 22:08

Emmaly

schau bitte mal nach was susi1975 schon als beiträge hatte, ich habe sozialhilfe als darlehen wegen haus ;) bin den nur wegen krankenversicherung eingegangen, da ich nu in 8 monat gehe
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Donnerstag 5. August 2004, 22:11

Hello Susi,

iss ja wieder typisch Mann - kaum geht's ans Bezahlen - wird die Vaterschaft angezweifelt. :evil:

Wenn er nur 850 Euro hat, dann ist er nicht leistungsfähig und muß keinen Untehalt leisten.

Du kannst nun Unterhaltsvorschuß beantragen - wenn nicht schon geschehen.

Den restlichen Lebensunterhalt muß nun das SA bezahlen, da wird es nicht drumherum kommen.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Freitag 6. August 2004, 07:24

morgen streeter

das gleiche dachte ich auch .. kaum geht es ans bezahlen, schon dies... aber auf anderer seite wollte er mir mit grosser fresse (sorry für den ausdruck) das sorgerecht entziehen...

ich stehe grad alleine mit meiner sozie + die 20 % da.. du kennst ja die geschichte soweit... und nu ist das ein schöner grund für ihn, auch in der schwangerschaft nicht aufzukommen... weder mir zu helfen beim einkaufen bzw kindersachen...

wo kann ich diesen unterhaltsvorschuss bentragen?
wie schaut das genau aus...

habe über anwalt schon unterhalt 1615L geldent machen wollen, aber da kam dann anzweiflung der vaterschaft...
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Freitag 6. August 2004, 08:08

Hello Susi,

den UHV kannst Du beim Jugendamt beantragen. In manchen Gegenden ist es auch das SA.

Die Klage war richtig! Wenn der sich so blöd anstellt.
Seine Behauptung dient nur der Verzögerung und die Kosten des Vaterschaftstests muß er auch tragen, wenn er positiv ist.
Ist heutzutge überhaupt kein Problem.

Vielleicht solltest Du ihn anzeigen wegen Verleumdung :-P

Wie auch immer, es ist eine sch....öne Situation 8-)


kopf hoch, das wird schon.

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Neuer Beitragvon susi1975 » Freitag 6. August 2004, 08:56

huhuuu streeter

anzeige wegen verleumdung?
ups... das ist hart...
aber er kümmert sich seit fast 4 monaten nicht mehr um das baby... und ich habe noch ein paar wochen vor mir und es wird immer schwieriger für mich das alltägliche leben zu bestreiten...
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Freitag 6. August 2004, 22:51

Hello susi,

ich zitiere mal aus § 187 StGB:

"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Und nu? :-P


Die letzten Wochen sind die Anstrendensten. Ich kann das gut verstehen. Ich habe selbst sieben Kinder. 8-)

kraftgebende Grüße

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Neuer Beitragvon susi1975 » Samstag 7. August 2004, 06:19

guten morgen streeter

du hast 7 kiddis *grins* nicht schlecht ;-)

hmmm... mal sehen... ich werde ihn nochmal auffordern es sich zu überlegen, aber natürlich über RA.

jetzt schaut es so aus, das ich mit RA 1615 L einklage für betreuungsunterhalt für mich und dank deinem tip habe ich mich mit jugendamt in verbindung gesetzt...
das ich in den beistand reinkomme, das dann das kind klagt, ich bleibe als zeugin im hintergrund....
sollte er weich werden, würde ein speicheltest reichen....
weigert er sich weiter,
so wird das JA einen gerichtlichen blutvaterschaftstest einklagen, und den darf er zahlen plus gerichtskosten und den entsprechenden unterhalt für das kind...

verstehe einer die männer, seit dem tag wo ich ihn aufgefordert habe, mir finanzell zu helfen.. streitet er es ab *kopfschüttel*
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