Erst mal hallo Alle hier
Ich habe da eine Frage
also ich bekomme sozialhilfe
und nun habe ich eine Beihilfe zur beschafung einer Brille beantragt(meine ist zu bruch gegangen)
nun wurde der Antrag Abgeleht
mit dieser begründung
Der Beantragte Gegenstand stellt keinen Bedarf im sinne des BSHG dar,
bzw die anschafungskosten sind schon in dem Regelsatz enthalten
nun habe ich schon im internet herum gesucht aber leider nichts zu diesem thema gefunden
vieleicht weis ja hier einer etwas darüber
vielen dank erst mal