Brille und sozialhilfe

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Brille und sozialhilfe

Neuer Beitragvon Oldierocker » Dienstag 3. August 2004, 10:21

Erst mal hallo Alle hier

Ich habe da eine Frage
also ich bekomme sozialhilfe
und nun habe ich eine Beihilfe zur beschafung einer Brille beantragt(meine ist zu bruch gegangen)
nun wurde der Antrag Abgeleht

mit dieser begründung
Der Beantragte Gegenstand stellt keinen Bedarf im sinne des BSHG dar,
bzw die anschafungskosten sind schon in dem Regelsatz enthalten

nun habe ich schon im internet herum gesucht aber leider nichts zu diesem thema gefunden
vieleicht weis ja hier einer etwas darüber
vielen dank erst mal
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Neuer Beitragvon Cato » Dienstag 3. August 2004, 11:20

Hallo,

leider ist die Sachlage von Deinem Sachbearbeiter korrekt geschildert.

Kosten für Sehhilfen (Brille) werden von der Krankenkasse (und damit auch Sozialamt) nur dann übernommen, wenn die Sehleistung mit Sehhilfe unter 30% liegt. Was Du ohne Sehhilfe nicht sehen kannst, interessiert die gar nicht mehr.

Einerseits sehe ich aber gute Chancen, eine Brille (einfachster Ausführung) finanziert zu bekommen, wenn ausschließlich hiervon ein konkretes Arbeitsangebot (oder überhaupt Bewerbungsfähigkeit) abhängt. Andererseits hat hier noch keine einen grundsätzlichen Rechtsweg durch alle Instanzen beschritten, um das mal ordentlich prüfen zu lassen. Es könnte nämlich gut sein, daß ein OVG oder das BVG ganz andere Ein- und Ansichten dazu vertritt.

Daneben gibt es in vielen Supermärken Fertigbrillen mit Dioptronangabe, welche extrem billig sind (bis 5 Euro). Bei stark voneinander abweichenden Augenstärken dann eben zwei gleich große Brillen (in den entsprechenden Stärken) kaufen und beim Optiker die Gläser umsetzen lassen.

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Neuer Beitragvon Emmaly44 » Dienstag 3. August 2004, 22:04

Das Umsetzen der Gläser ist dann teuer als beide Brillen zusammen: 20 € für das Einschleifen. Und dann noch einen Optiker finden, der dies macht.

Ich hatte mir bei mehren Optikern für meine Brille die Kosten berechnen lassen. Die Gläser kosten unterschiedlich bei den Anbietern.

@ Oldierocker
Ich würde mir einmal eine Liste geben lassen vom SA, was alles im Regelsatz enthalten ist. Aber bitte mit Preisen versehen.
Die kommen bestimmt ins Schwitzen!
:twisted:
LG Emmaly

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klasse idee

Neuer Beitragvon Oldierocker » Mittwoch 4. August 2004, 15:02

hallo Emmaly44
klasse idee und schon in die tat umgesetzt
mal sehen was die mir zu rückschreiben
und auch gleich wiedersptuch eingelegt
wenn es sein muss gehe ich durch alle instanzen


bin echt auf die reaktion gespannt 8-)
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Re: klasse idee

Neuer Beitragvon Schaf » Mittwoch 4. August 2004, 17:56

Oldierocker hat geschrieben:klasse idee und schon in die tat umgesetzt
mal sehen was die mir zu rückschreiben
und auch gleich wiedersptuch eingelegt
wenn es sein muss gehe ich durch alle instanzen
bin echt auf die reaktion gespannt 8-)



Hallo Oldirocker,

du kannst zwar in Widerspruch gehen (sowohl bei der Krankenkasse als auch SozA), aber rechne dir nicht viel Erfolg aus.
Seit dem 01.01.2004 wurde der
Par. 38 BSHG geändert und besagt jetzt, dass Leistungen nach
Unterabschnitt 4 des BSHG (gemeinhin Hilfe bei Krankheit) nur noch in
Höhe der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen.
Wenn die Krankenkasse bei dir ablehnt, dann kann es das SozA
auch nur ablehnen.

Vielleicht kannst du mit dem Optiker Ratenzahlung vereinbaren.

Schaf
Wer nichts macht kann nichts erreichen,
aber um was zu erreichen muss man alles tun,
auch was aussichtslos scheint.
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