Berufliche Ausgleichleistung

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Berufliche Ausgleichleistung

Neuer Beitragvon Schaf » Donnerstag 29. Juli 2004, 18:19

@ll

Ich bekomme als ehmaliger Politischer eine Berufliche Ausgleichsleistung nach § 8 BerRehaG, ausgezahlt durch das Sozialamt. Früher waren das 300 DM, mit der Euroumstellung wurden es 153,39 €. Diesen Betrag erhalte ich monatlich auf mein Konto.

Durch Zufall habe ich heute im web gelesen, dass § 8 BerRehaG, geändert wurde durch Art. 28 G vom 27.12.2003 I 3022.
Lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 ausgegeben zu Bonn am 27.12.2003 betragen die Ausgleichsleistungen 184 € monatlich.

Ist was im Bundesgesetzblatt steht auch von den Ämtern so auszuführen, sprich zu zahlen und
kann ich für die rückliegende Zeit eine Nachzahlung fordern?

Gruß Schaf
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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 29. Juli 2004, 18:24

Hallo Schaf,

rückwirkend ist bei Sozialämtern immer schlecht.

Was die erwähnten §§ angeht, muß ich erst nachlesen.

Ich melde mich wieder.



Weisheit findet man nicht in Büchern

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Neuer Beitragvon Schaf » Freitag 30. Juli 2004, 14:11

Moderator hat geschrieben:
rückwirkend ist bei Sozialämtern immer schlecht.


Moderator[/i]



Hallo Moderator,

wenn es aber nun wirklich so sein sollte, dass die Beträge schon im vorigen Jahr erhöht wurden und das Sozialamt diesen erhöhten Betrag nicht gezahlt hat :?:

Schaf
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Neuer Beitragvon Schaf » Freitag 30. Juli 2004, 15:03

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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Freitag 30. Juli 2004, 16:42

Hello Schaf,

die Ämter gehen davon aus: Gelebt ist gelebt. Kein Sozialhilfe für die Vergangenheit; auch wenn's deren Verschulden ist.

Ist ein komplexer Vorgang, aber warten wir mal ab, was der Chef meint :-P
There's no business like that social.

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Neuer Beitragvon Schaf » Sonntag 1. August 2004, 10:07

Mr.Streeter hat geschrieben:
die Ämter gehen davon aus: Gelebt ist gelebt. Kein Sozialhilfe für die Vergangenheit; auch wenn's deren Verschulden ist.



Ich bekomme nur diese Ausgleichsleistung vom Sozialamt und keine weiteren Leistungen.

Streeter ich glaube dir gerne, das es so ist, aber ich finde das unerhört.

Hätte ich das nicht zufällig im Internet gefunden, wäre mir eine Erhöhung sicher bis an das Ende meiner Tage vom Sozialamt vorenthalten worden.
Das ist doch eigentlich Betrug von Seiten des Amtes?

Schaf
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Neuer Beitragvon Moderator » Sonntag 1. August 2004, 10:46

Nun Schaf,

betrogen wird die Klientel der Sozialämter sehr oft - zu oft - Die Hauptursachen sind der Sparzwang und die Unwissenheit von Sachbearbeitern.
Wer das nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen.

Nichtsdestotrotz solltest Du Dich dagegen wehren. Schreibe denen, daß sich die Beträge erhöht haben und bitte um Nachzahlung ab xxxxx

Danach sieht man weiter.
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Neuer Beitragvon Schaf » Freitag 27. August 2004, 09:21

Moderator hat geschrieben:Hallo Schaf,

rückwirkend ist bei Sozialämtern immer schlecht.

Was die erwähnten §§ angeht, muß ich erst nachlesen.

Ich melde mich wieder.



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