Kaution

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

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Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Dienstag 27. Juli 2004, 18:48

Hallo

man wird hier doch nicht etwa falsch beraten?und blamiert sich dann beim Sozi?


SIEHE KAUTION



Angelika
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 27. Juli 2004, 18:57

Hallo Angelika,

Du solltest solche Unterstellungen tunlichst unterlassen.

Wir werden mal kucken wie unfalsch Du bist.
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Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
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Falsch beraten?

Neuer Beitragvon Angelika » Dienstag 27. Juli 2004, 19:13

hallo

ich möchte niemanden etwas unterstellen, bin aber durch die E-mail von der Bürgerberaterin ziemlich verunsichert,wäre wohl jeder,nehme ich an,


MfG


Angelika
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 27. Juli 2004, 19:19

Hallo Angelika,

Du nimmst absichtlich falsch an!

Denn was Dir Holger von oben geschrieben hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden!

Wenn Du wieder mal einen Brief oder Mail irgendwohin schreibst, in dem Du Dich auf eine Quelle berufst, dann solltest Du vorher der Quelle den Brief/Mail zeigen, damit die Quelle feststellen kann, ob Du alles richtig verstanden hast.

Also, wo ist der Text Deiner Mail?


Zur Einbehaltung des Darlehens von laufender Hilfe:

Aus den allgemeinen Strukturprinzipien der Sozialhilfe folgt, daß eine Aufrechnung (wie bei Dir geschehen) unzulässig ist, soweit dadurch der notwendige Lebensunterhalt beschnitten wird; andernfalls würde der SHT mit der einen Hand nehmen, was er mit der Anderen geben muß (BVerwGE 60,236,240ff.).

Dies hat für alle Rückforderungsansprüche zu gelten, insbesondere auch für Darlehen (merkst was?).

Eine Sonderregelung mit Aufrechnungsmöglichkeit bis auf das zu Lebensunterhalt Unerläßliche ist jedoch nur in ganz bestimmten Fällen möglich. Nämlich für Ansprüche des SHT auf Erstattung oder auf Schadensersatz wegen zu Unrecht erbrachter Leistungen bzw. bei Schuldenübernahme (§15a BSHG) für Verpflichtungen, die bereits durch vorausgegangene Leistungen an den Hilfeempfänger gedeckt waren.
Beides ist bei Dir nicht der Fall, deshalb ist Dein Darlehen rechtswidrig.

Soweit sich Sozialhilfeempfänger mit der Einbehaltung schriftlich einverstanden erklärt haben (hast Du doch, oder?), ist ein solcher Vertrag jederzeit widerrufbar (§ 46 Abs 1 SGB I)

(siehe auch Prof. Dr. Albrecht Brühl - Mein Recht auf Sozialhilfe 18. Auflage)

Die angesprochene Gesetzesänderung war schon 1996!
Zuletzt geändert von Moderator am Dienstag 27. Juli 2004, 19:48, insgesamt 2-mal geändert.
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Neuer Beitragvon Gast » Dienstag 27. Juli 2004, 19:28

Hallo


diese E-mail habe an die Bürgerbeauftragte geschickt

MfG

Angelika


Kautionen sollen nicht mehr, wie das früher übliche Praxis war, als Darlehen vergeben werden. Dadurch würde das Sozialamt unterstützen, dass der Hilfeempfänger Vermögen aufbaut. Den Anspruch auf Rückübertragung der Kaution hätte der Hilfeempfänger gegen den Vermieter, sobald sein Darlehen beim Sozialamt zurückgezahlt ist. Ein solcher Forderungsanspruch gehört dann zum Vermögen und ziemlich rasch wird der Spielraum mit dem Schonvermögen sehr eng und das Sozialamt fordert plötzlich, das bisherige Schonvermögen ganz oder in Teilen für den Lebensunterhalt einzusetzen und kürzt deswegen gleichzeitig die Hilfe bzw. stellt sie ein.

Eine fiese Masche, dem der Gesetzgeber inzwischen einen Riegel vorgeschoben hat. Kautionen sind aus dem § 15 a ABs. 1 Satz 4 BSHG (Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen), wonach sie als Darlehen vergeben werden können, herausgenommen und in die Verordnung zu § 22 BSHG übernommen worden. Dort ist nicht mehr vorgesehen, Kautionen als Darlehen zu vergeben. Das Sozialamt zahlt direkt an den Vermieter, damit bleibt die Kaution in der Verfügungsgewalt des Sozialamtes und wird diesem auch zurückgezahlt.

Eine Ausnahme ist es, wenn der Hilfeempfänger sich nicht beim Vermieter als Sozialhilfebezieher outen will. Die Zahlung an den Vermieter ist nämlich nur mit Zustimmung des Sozialhilfebeziehers möglich. Verweigert er die Zustimmung, kann die Kaution an ihn als Darlehen vergeben werden. Allerdings ist das Darlehen an das Sozialamt erst zurückzuzahlen, wenn die Rückzahlung der Kaution erfolgt ist oder wenn der Hilfeempfänger inzwischen ein den Sozialhilfesatz übersteigendes Einkommen oder ein Vermögen besitzt, aus welchem eine Rückzahlung des Darlehens möglich ist.

Hat das Sozialamt die Kaution an den Hilfeempfänger als Darlehen vergeben, ist es rechtswidrig, Ratenbeträge zur Tilgung des Darlehens mit der laufenden Sozialhilfe aufzurechnen. Aufrechnungen sind nämlich nur unter den Bedingungen des § 25 a BSHG erlaubt (wenn das Sozialamt zuviel Sozialhilfe gezahlt hat, weil der Hilfeempfänger falsche Angaben gemacht und sich damit Leistungen erschlichen hat).

Wer also bemerkt, dass das Sozialamt aus anderen Gründen als aus den im vorstehenden Absatz genannten Gründen Leistungen aufrechnet, der sollte umgehend Widerspruch einlegen
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 27. Juli 2004, 19:56

Hallo Angelika,

Deine Mail ist unvollständig. Es fehlt mindestens der Teil mit dem Hinweis auf die Internetveröffentlichung?
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Neuer Beitragvon Angelika » Dienstag 27. Juli 2004, 20:01

Hallo





und wo steht die?hab ich was übersehen?hatte kopiert,was in der Antwort stand, und los geschickt ,war das falsch?wahrscheinlich

MfG


Angelika






Es fehlt mindestens der Teil mit der Internetveröffentlichung?
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 27. Juli 2004, 20:15

Hallo Angelika,


Nochmals zur Einbehaltung des Darlehens von laufender Hilfe:

Aus den allgemeinen Strukturprinzipien der Sozialhilfe folgt, daß eine Aufrechnung (wie bei Dir geschehen) unzulässig ist, soweit dadurch der notwendige Lebensunterhalt beschnitten wird; andernfalls würde der SHT mit der einen Hand nehmen, was er mit der Anderen geben muß (BVerwGE 60,236,240ff.).

Dies hat für alle Rückforderungsansprüche zu gelten, insbesondere auch für Darlehen (merkst was?).

Eine Sonderregelung mit Aufrechnungsmöglichkeit bis auf das zu Lebensunterhalt Unerläßliche ist jedoch nur in ganz bestimmten Fällen möglich. Nämlich für Ansprüche des SHT auf Erstattung oder auf Schadensersatz wegen zu Unrecht erbrachter Leistungen bzw. bei Schuldenübernahme (§15a BSHG) für Verpflichtungen, die bereits durch vorausgegangene Leistungen an den Hilfeempfänger gedeckt waren.
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Soweit sich Sozialhilfeempfänger mit der Einbehaltung schriftlich einverstanden erklärt haben (hast Du doch, oder?), ist ein solcher Vertrag jederzeit widerrufbar (§ 46 Abs 1 SGB I)

(siehe auch Prof. Dr. Albrecht Brühl - Mein Recht auf Sozialhilfe 18. Auflage)

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Neuer Beitragvon Angelika » Dienstag 27. Juli 2004, 20:26

Hallo

ist das die Internetveröffenlichung?oder wo ist die?ich glaub ich steh irgenwie auf der Leitung?


MfG

Angelika




(siehe auch Prof. Dr. Albrecht Brühl - Mein Recht auf Sozialhilfe 18. Auflage)
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 27. Juli 2004, 20:37

Nun Angelika,

Du stehst anscheinend wirklich auf der Leitung. :-P

Also, in der Antwort auf Deine Mail an die Bürgerbeauftragte steht u.a.:

leider ergibt sich aus Ihrer Email nicht, wer die von Ihnen zitierten Änderungen ins Internet gestellt hat


Demnach mußt Du in Deiner Ausgangsmail auf eine Internetveröffentlichung hingewiesen haben.
Das wiederum kann ich aus Deiner hier eingestellten Mail nicht erkennen. Also, fehlt etwas oder die Bürgerbeauftragte kann hellsehen? 8-)
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Neuer Beitragvon Angelika » Dienstag 27. Juli 2004, 21:04

Hallo

jetzt weiß ich ,was Du meinst,ich hatte der Frau nur geschrieben,das ich mich im Internet schlau gemacht hätte,aber nicht geschrieben,das ich das aus diesem Forum weiß,weil ich damit auch schlechte Erfahrung beim Sozialamt hatte,
da ich denen mal gesagt hatte,ich hätte von dem und dem,
das und das gehört,da bekam ich zur Antwort,ich solle nicht auf andere hören,oder ob ich das Sozi als Lügner bezichtigen wolle,da könnte ich schnell Ärger bekommen,und die die mir das und das gesagt hatte,hat prompt Ärger bekommen,sie möchte doch nicht alles weiter erzählen,

MfG

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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 27. Juli 2004, 21:51

Hallo Angelika,

Du schriebst:

ich hatte der Frau nur geschrieben,das ich mich im Internet schlau gemacht hätte


In Deiner hier eingestellten Mail war aber davon nichts zu lesen! Irgendwie seltsam.

...aber nicht geschrieben,das ich das aus diesem Forum weiß,weil ich damit auch schlechte Erfahrung beim Sozialamt hatte..


Wie das klingt: aus diesem Forum?
Ich verbürge mich für meine Aussagen. Die sind rechtlich völlig in Ordnung. Und Tasache ist, es gibt genug Sachbearbeiter auf Sozialämtern, die raffinierte Lügner und Rassisten sind. Dafür gibt es viele Tonmitschnitte. Hinterher wollen diese Typen von ihren Lügen nichts mehr wissen, weil sie außerdem noch miese kleine Feiglinge sind.

Allerdings ist es immer schlecht nicht für sich selbst einzustehen und sich auf andere berufen. Damit gibst Du ihnen die Möglichkeit der Ausreden.

Besser ist es, sich auf die gesetzlichen Grundlagen zu berufen.
Ich habe Dir die gesetzlichen Grundlagen erläutert. Und diese haben seit 1996 ihr Gültigkeit.
Wichtig ist auch, daß ein Schreiben den Sachverhalt erläutert und nicht Ausdrucksweisen wie miese Masche enthält. Das stachelt doch diese Loser nur unnötig an.
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Neuer Beitragvon Angelika » Mittwoch 28. Juli 2004, 12:45

Hallo

hab mich erstmal registriert,sorry an alle,wenn ich jemandem zu Nahe getreten sein sollte,habe mich vielleicht falsch aus gedrückt,war nicht mein Tag,hab mich darüber geärgert,das das Sozi weiß,das es keine Darlehnsverträge mit Soziempfänger abschließen darf,aber es trotzdem macht,man kennt sich ja nicht mit allen Gesetzen aus,werd jetzt erstmal abwarten,was der Widerspruch bringt,und ob ich den Umzug nach OL bezahlt bekomme,dank Eurer Hilfe bin ich ja schon etwas schlauer geworden,danke an alle


MfG

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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 28. Juli 2004, 17:12

Hallo Angelika,

ich kann Deinen Frust verstehen.

Die Raffinesse und die hinterlistige Verlogenheit, der sich im Internet tummelnden Sachbearbeiter von Sozialämtern, ist hinreichend bekannt.

Wenn Du genauer hinschaust, kannst Du das sehr gut in diversen Foren erkennen. Da wimmelt's gerade zu von solchen Subjekten, die ihren verlogen und hetzerischen Müll verbreiten.
Da werden Hilfesuchende wegen einer Anfrage mit Anspruchsdenken eingeschüchert oder zur Arbeit gebeten.
Ja, sogar selbst Hilfeempfänger machen Anfragende nieder oder zeigen offen ihren Neid. Solange diese Nestbeschmutzer nicht kapieren, daß es morgen sie treffen kann, wird sich da nicht viel ändern und die SB haben weiter Nahrung, um ihre vermeintliche Hilfe an den Mann - die Frau zu bringen.

Du kannst aber auch sicher sein, daß mir (uns) überhaupt nichts daran liegt, die hier Anfragenden auflaufen zulassen.

Du darfst Dich von dem hinterlistigen Gelabere von diesen Typen nicht einschüchtern lassen. Die können Hilfesuchende zwar ärgern, indem sie rechtwidrig gewisse Vorgänge verschleppen, am Ende werden sie verlieren. Ihr momentaner längerer Hebel nützt da wenig.

Wenn mehr Leute das Widerspruchsverfahren durchziehen würden - viele geben nach negativem Widerspruchsbescheid bereits auf - dann würden sich die Sachbearbeiter schon längst anders verhalten. Wir fordern seit Jahren eine Haftung für rechtswidriges Verhalten. Am schlimmsten ist aber die Feigheit dieser Sachbearbeiter. Hinterher heißt es immer wieder: "Da muß der Mann etwas falsch verstanden haben" - miese kleine Feiglinge.


Die werden ggf. auf Grund Deines Widerspruchs mit den Umzugskosten nach OL Schwierigkeiten machen, aber wegen der Familienzusammenführung müssen die bezahlen.
Aber Kopf hoch, wir werden Dich unterstützen. Die nächsten Schriftsätze werden jedoch wir schreiben, ok?
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Neuer Beitragvon Angelika » Mittwoch 28. Juli 2004, 18:23

Hallo

ja,mit Schwierigkeitem bei Übernahme der Umzugskosten rechne ich auch,muß ich dem Sozi eigentlich schriftliches Nachweisen?,das ich nach Ol ziehe? oder reicht die Angabe wegen Familienzusammenführung?bin ja gespannt,was die sich einfallen lassen,um nicht bezahlen zu müssen


MfG

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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 28. Juli 2004, 19:18

Hallo Angelika,

in der Regel reicht der Hinweis auf Familienzusammenführung aus.

Lass Dich nicht anlügen, sie wären nicht zuständig. Sie sind es.


Wir werden sehen. Ich drück' Dir auf jeden Fall die Daumen. :roll:
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