Kaution

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Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Dienstag 27. Juli 2004, 14:59

Hallo

hier eine Mail von der Bürgerbeauftragten,der ich mal eine Mail geschickt hatte ,wegen der angeblichen rechtswidrigkeit,wegen Darlehnsvertrag bei Mietkautionen,danach sind die Angaben,die hier gemacht worden falsch?

jetzt weiß ich garnicht mehr,was richtig oder falsch ist,bitte um Antwort,denn ich habe Widerspruch gegen den Darlehnsvertrag eingelegt,und möchte nicht als Blödi dastehn

MfG

Angelika




Sehr geehrte Frau Lorenz,

leider ergibt sich aus Ihrer Email nicht, wer die von Ihnen zitierten Änderungen ins Internet gestellt hat. Eine solche aktuelle Gesetzesänderung gibt es nicht. Da es sich bei dem BSHG um ein Bundesgesetz handelt, können Sie darauf vertrauen, dass jede Änderung Medienwirksam bekannt gegeben wird ( schon alleine aufgrund der Vielzahl der Gremien, die zu beteiligen sind und aufgrund der finanziellen Auswirkungen für die Bundesrepublik). Das Internet ist leider auch eine Möglichkeit für "jedermann" Schriftsätze abzusetzen, ohne dafür eine Legitimation zu benötigen.
Selbstverständlich steht Ihnen jederzeit der Rechtsweg gegen alle Entscheidungen / Verfügungen des RTK offen. Unsere Praxis der darlehensweise gewährten Kaution wurde jedoch schon öfters überprüft; Grund für Beanstandungen oder Änderungen haben sich bislang nicht ergeben. Sie können natürlich Ihren persönlichen Fall überprüfen lassen. Sie sollten sich aber - je nachdem wer der Autor des von Ihnen übersandten Artikels war - keine allzu grossen Hoffnungen nur aufgrund dieses Artikels machen.

Wenn Sie Angaben über den Autor / Fundstelle machen können, lasse ich diese gerne überprüfen. Ohne diese Angaben besteht jedoch kein Anlass, da eine Gesetzesänderung nicht vorliegt.


Mit freundlichen Grüssen


Bürgerbeauftragte
Kreisauschuß des Rheingau-Taunus-Kreises
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Angelika
 

Neuer Beitragvon Holger von oben » Freitag 13. August 2004, 15:55

Hallo Angelika,

die Bürgerbeauftragte hat Recht, wenn sie schreibt, dass es eine solche aktuelle Gesetzesänderung nicht gibt. Die Gesetzesänderung ist nämlich schon älter - aber bis zu den Sozialämtern scheint sich die immer noch nicht herumgesprochen zu haben.

In der aktuellen Fassung des BSHG findest Du das, was Dir hier an Informationen gegeben worden ist.

Wenn die Bürgerbeauftragte behauptet, dass die dortige Praxis der darlehensweise gewährten Kaution schon öfter überprüft wurde: Warum teilt sie nicht mit, wann und von wem das geschah und wo die Ergebnisse der Prüfung zu finden sind? Hast Du schonmal nachgefragt, wo Du die Prüfungsergebnisse nachlesen kannst? Wenn nicht, solltest Du das tun. Kann Dir in Deinem Fall nur helfen.

Liebe Grüsse

Holger von oben
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Ermessen

Neuer Beitragvon mem » Samstag 14. August 2004, 14:46

Hi Holger!

Par. 3 der DVO zu Par. 22 BSHG läßt Ermessen zu. Ein Ermessen kann auch insoweit ausgübt werden, als das die gewünschte Hilfe darlehensweise erbracht wird.

Es gibt durchaus Rechtsprechungen, die dies so sehen:
http://www.sozialhilfe-online.de/Downlo ... 000202.pdf

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Neuer Beitragvon Holger von oben » Freitag 10. September 2004, 21:14

Hallo Memory,

§ 3 VO zu § 76 BSHG lässt Ermessen nur zu, wenn ein Umzug erfolgte, der nicht notwendig war. In diesem Fall muss der Sozialhilfeträger die Wohnungsbeschaffungskosten und Mietkaution nicht übernehmen, kann sie aber übernehmen (Ermessensentscheidung).

Im vorliegenden Fall stand dem Sozialleistungsträger keine Ermessensentscheidung zu. Der Umzug war notwendig, wie sich aus dem Schreiben des Sozialleistungsträgers ergibt (Trennung vom Lebensgefährten). Bei einem notwendigen Umzug handelt es sich nicht mehr um eine Kann-Bestimmung, sondern um eine Soll-Bestimmung (= MUSS). Der Sozialleistungsträger muss also die Mietkaution übernehmen.

Dieser Auffassung schließt sich auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht an (OVG Lüneburg), siehe der von Dir gesetzte Link. Das von Dir verlinkte Urteil setzt sich allerdings entgegen Deiner Schilderung nicht mit der darlehensweisen Gewährung der Mietkaution auseinander, sondern nur mit der Grundsätzlichkeit der Gewährung.

Liebe Grüsse

Holger von oben



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Holger von oben
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