Kaution

Hier soll zumindest versucht werden, den Fragestellern bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Ausgangsbeiträge kann jeder ohne Registrierung oder Namensangabe - am Besten natürlich eine Frage oder ein Problem - eröffnen. Wer auf Fragen (Ausgangsbeiträge) antworten will, muß sich z.Z. nicht registrieren.

Moderator: Moderator

Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Freitag 23. Juli 2004, 00:19

Hallo

das Sozi hat die Mietkaution als Darlehen gegeben,ist das richtig?dafür werden mir im Monat 30 Euro von der Sh abgezogen,und ich muß daher 30 Euro mehr Miete selber zahlen,irgendwie fehlt mir aber das Geld


MfG

Angelika
Benutzeravatar
Angelika
 

Neuer Beitragvon Holger von oben » Freitag 23. Juli 2004, 19:33

Hallo Angelika,

Kautionen sollen nicht mehr, wie das früher übliche Praxis war, als Darlehen vergeben werden. Dadurch würde das Sozialamt unterstützen, dass der Hilfeempfänger Vermögen aufbaut. Den Anspruch auf Rückübertragung der Kaution hätte der Hilfeempfänger gegen den Vermieter, sobald sein Darlehen beim Sozialamt zurückgezahlt ist. Ein solcher Forderungsanspruch gehört dann zum Vermögen und ziemlich rasch wird der Spielraum mit dem Schonvermögen sehr eng und das Sozialamt fordert plötzlich, das bisherige Schonvermögen ganz oder in Teilen für den Lebensunterhalt einzusetzen und kürzt deswegen gleichzeitig die Hilfe bzw. stellt sie ein.

Eine fiese Masche, dem der Gesetzgeber inzwischen einen Riegel vorgeschoben hat. Kautionen sind aus dem § 15 a ABs. 1 Satz 4 BSHG (Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen), wonach sie als Darlehen vergeben werden können, herausgenommen und in die Verordnung zu § 22 BSHG übernommen worden. Dort ist nicht mehr vorgesehen, Kautionen als Darlehen zu vergeben. Das Sozialamt zahlt direkt an den Vermieter, damit bleibt die Kaution in der Verfügungsgewalt des Sozialamtes und wird diesem auch zurückgezahlt.

Eine Ausnahme ist es, wenn der Hilfeempfänger sich nicht beim Vermieter als Sozialhilfebezieher outen will. Die Zahlung an den Vermieter ist nämlich nur mit Zustimmung des Sozialhilfebeziehers möglich. Verweigert er die Zustimmung, kann die Kaution an ihn als Darlehen vergeben werden. Allerdings ist das Darlehen an das Sozialamt erst zurückzuzahlen, wenn die Rückzahlung der Kaution erfolgt ist oder wenn der Hilfeempfänger inzwischen ein den Sozialhilfesatz übersteigendes Einkommen oder ein Vermögen besitzt, aus welchem eine Rückzahlung des Darlehens möglich ist.

Hat das Sozialamt die Kaution an den Hilfeempfänger als Darlehen vergeben, ist es rechtswidrig, Ratenbeträge zur Tilgung des Darlehens mit der laufenden Sozialhilfe aufzurechnen. Aufrechnungen sind nämlich nur unter den Bedingungen des § 25 a BSHG erlaubt (wenn das Sozialamt zuviel Sozialhilfe gezahlt hat, weil der Hilfeempfänger falsche Angaben gemacht und sich damit Leistungen erschlichen hat).

Wer also bemerkt, dass das Sozialamt aus anderen Gründen als aus den im vorstehenden Absatz genannten Gründen Leistungen aufrechnet, der sollte umgehend Widerspruch einlegen.

Liebe Grüsse

Holger von oben
Holger von oben
vertraut
vertraut
 
Beiträge: 22
Registriert: Samstag 17. Juli 2004, 18:23
Wohnort: Hamburg

Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Freitag 23. Juli 2004, 19:43

Hallo

danke,für die Antwort,da werde ich gleich Widerspruch gegen einlegen,bekomme ich das Geld,was man mir ab gezogen hat zurück?


MfG

Angelika
Benutzeravatar
Angelika
 

Neuer Beitragvon Moderator » Freitag 23. Juli 2004, 20:32

Hallo Angelika,

bereits abgezogenes Geld wirst Du nicht zurückbekommen.


Wer hat denn seinerzeit die Kaution an wen bezahlt?
Administrator

Fortschritt ist eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte. Entscheidend ist die Richtung des ersten Schrittes.
Benutzeravatar
Moderator
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 438
Registriert: Samstag 12. Juni 2004, 12:04
Wohnort: Kurpfalz

Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Freitag 23. Juli 2004, 21:14

Hallo

das Sozialamt hat die Kaution an den Vermieter bezahlt,und mir einen Darlehnsvertrag vorgelegt,den ich natürlich unterschrieben habe,da ich ja nicht wußte,das es nicht richtig ist,das Sozi zieht mir jetzt jeden Monat 30 Euro dafür ab,dafür muß ich30 Euro mehr Miete zuzahlen,aber vielleicht haben die mich da auch falsch informiert?ich bekomme 420 Euro Ahlhi und 154 Euro Kindergeld,bevor ich die Wohnung gemietet habe,habe ich mich erkundigt,wie hoch und wie teuer die Wohnung sein darf,habe der Sachbearbeiterin auch im voraus gesagt,was ich an Einkommenn habe,damit ich nicht Miete selber zahlen muß,die hat dann gesagt,die Miete und Größe der Wohnung sei angemessen,ich bin dann davon ausgegangen,das das Sozi die ganze Miete übernimmt,aber da lag ich falsch,ich muß 70 Euro selber zahlen,hätte man mir das vorher gesagt,hätte ich eine Wohnung genommen,die billiger gewesen wäre,auch die 70 Euro fehlen mir,das sind mit der Rate 100 Euro,die im Monat weg sind,nur weil man die Gesetze nicht im Kopf hat,und die mit einem machen,was sie wollen,ich finde das unfair,wir werden bestraft,wenn wir nicht haarklein alles angeben,und die kommen ungestraft davon,ich bin froh,wenn ich wieder in Oldenburg bin,die sind zwar auch nicht besser,aber ich werde versuchen,irgendwie wieder Arbeit zu kriegen,damit ich nicht mehr hinter jeden Euro her betteln muß,denn sobald man vom Sozi leben muß könnte man sich auch gleich auf hängen,denn die behandeln einen da,wie den letzten Dreck

MfG

Angelika
Benutzeravatar
Angelika
 

Neuer Beitragvon Holger von oben » Freitag 13. August 2004, 15:48

Hallo Angelika,

und bei Auszug muss der Vermieter die Kaution an denjenigen zurückzahlen, der sie geleistet hat - also ans Sozialamt? Dann haben die ja doppelt kassiert: einmal vom Vermieter und zum zweiten von Dir, weil sie Dir die Kaution in monatlichen Raten abgezogen haben.

Liebe Grüsse

Holger von oben
Holger von oben
vertraut
vertraut
 
Beiträge: 22
Registriert: Samstag 17. Juli 2004, 18:23
Wohnort: Hamburg

Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Freitag 13. August 2004, 16:57

Hallo Holger von oben

danke für die Antwort,Du hast Recht,das Sozi kassiert 2X,das kann ja wohl nicht richtig sein,was mach ich jetzt?das,was mir das Sozi schon abgezogen hat,bekomme ich ja nicht wieder,ich habe ja ein Schreiben vom Sozi,wegen meinem Widerspruch gegen die Ratenzahlung bekommen,wollte den hier einfügen,aber das geht nicht,ich kann den Text nur als Bild scannen,aber nicht als Text,



Gruß

Angelika
Angelika
Hechler
Hechler
 
Beiträge: 36
Registriert: Mittwoch 28. Juli 2004, 12:04

Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Freitag 13. August 2004, 21:29

Hallo

wie bekomme ich denn den Brief vom Sozi hier rein kopiert?irgendwie geht das nicht

Gruß


Angelika[/code]
Angelika
Hechler
Hechler
 
Beiträge: 36
Registriert: Mittwoch 28. Juli 2004, 12:04

Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Freitag 13. August 2004, 23:23

Hallo

das ist der Brief vom Sozi,den ich als Antwort meines Widerspruches erhalten habe,soll ich da nochmal Widerspruch gegen einlegen?

Gruß

Angelika


Nach der Trennung von Ihrem Lebensgefährten im Febr. 2004 haben Sie sich eine neue Wohnung in Niedernhausen gesucht und im Rahmen der Hilfegewährung die Übernahme der Kaution begehrt.
Die Kaution wurde gem. § 15 a Abs. 1 Satz 4 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Darlehen gewährt. Der Natur der Sache nach können Mietkautionen, die bei Beendi­gung des Mietverhältnisses vom Vermieter zu erstatten sind, grundsätzlich nur in Form eines Darlehens gewährt werden. Bei einer Darlehensvergabe nach § 15 a BSHG besteht für den Träger der Sozialhilfe unter den Voraussetzungen des § 25 a Abs. 2 die Möglichkeit, den Rückzahlungsanspruch gegen den Hilfeempfänger mit der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt bis auf das unerläßliche Existenzminimum aufzurechnen. Die Aufrechnung von mtl. 30,00 EURO auf das Kautionsdarlehen von 898,00 EURO erfolgt demgemäß zu Recht.
Wir bitten um Mitteilung, ob der Widerspruch aufgrund der klaren Sach- und Rechtslage weiterhin aufrecht erhalten wird.
Bezüglich des geplanten Umzuges nach Oldenburg bitten wir um Mitteilung, wann dieser erfolgen soll. Ziehen Sie in die Wohnung Ihres geschiedenen Ehemannes oder werden Sie eine eigene Wohnung anmieten:
Zur Prüfung der Beihilfegewährung bitten wir um Vorlage von 3 Angeboten für die Kosten den Umzuges. Ein Angebot wollen Sie bei der GBW (Gesellschaft für Qualifi­zierung, Aus- und Fortbildung im Rheingau-Taunus-Kreis mbH) in Taunusstein, Tel.06128/9147-28 (Herrn Zoz) einholen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider­spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzu-legen bei der oben angegebenen Behörde.

freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Schwank) Oberamtsrat
Angelika
Hechler
Hechler
 
Beiträge: 36
Registriert: Mittwoch 28. Juli 2004, 12:04

Neuer Beitragvon Schaf » Samstag 14. August 2004, 08:36

Hallo Angelika,
du musst auf alle Fälle Widerspruch einlegen und denke an die Widerspruchsfrist.
Schreibe, dass es dir nicht möglich ist, nach Abzug der Raten noch ein Leben, das
der Würde des Menschen entspreche, zu führen.
Verweise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Mietkaution das Geld vom Vermieter auf ein gesondertes Konto eingezahlt werden muss und bei Auszug der Einzahler
- hier das Sozialamt – das Geld zurückerstattet bekommt.

Noch einmal darauf hinweisen, würdest du für die Raten aufkommen, die Kaution bei Auszug dir zusteht, du aber diese lieber an den Sozialhilfeträger abtreten möchtest, weil du auf die volle monatliche Sozialhilfe angewiesen bist.


Hier mal ein sehr interessanter Link vom Ratgeber Recht:

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/lei ... 01733.html

Gruß Schaf
Wer nichts macht kann nichts erreichen,
aber um was zu erreichen muss man alles tun,
auch was aussichtslos scheint.
Benutzeravatar
Schaf
Worker
Worker
 
Beiträge: 63
Registriert: Montag 26. Juli 2004, 17:12

Interessant...

Neuer Beitragvon mem » Samstag 14. August 2004, 14:40

ist das Urteil hier wohl besonders, weil eine

darlehensweise Vergabe befürwortet wurde.

http://www.sozialhilfe-online.de/Downlo ... 000202.pdf

Memory
mem
Streuner
Streuner
 
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 17. Juni 2004, 00:18

Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Samstag 14. August 2004, 15:11

Hallo,


was heißt das jetzt?nochmal Widerspruch einlegen oder nicht?



(darlehensweise Vergabe befürwortet wurde)




Gruß

Angelika
Angelika
Hechler
Hechler
 
Beiträge: 36
Registriert: Mittwoch 28. Juli 2004, 12:04

Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Dienstag 17. August 2004, 10:18

Hallo

kann ich so den Widerspruch beim Sozi einreichen?


Angelika



Sehr geehrtes Sozialamt




zu Ihrem Schreiben vom 28.07.2004,habe ich eine Frage zum Darlehnsvertrag wegen der Mietkaution,die mir monatlich mit 30 Euro von der laufenden Hilfe abgezogen werden

die Kaution wird an den Vermieter gezahlt,und bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder an den Mieter zurückerstattet?
wenn ich jetzt die Kaution als Darlehen an Sie zurückerstatte,steht mir die Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses zu?
denn sonst würden Sie ja 2 X die Kaution erstattet bekommen,
1x vom Vermieter und 1 X von mir,das kann irgendwie nicht richtig sein,
bis das geklärt ist,halte ich den Widerspruch aufrecht
Angelika
Hechler
Hechler
 
Beiträge: 36
Registriert: Mittwoch 28. Juli 2004, 12:04

Re: Kaution

Neuer Beitragvon Schaf » Dienstag 17. August 2004, 12:14

[quote="Angelika"]Hallo

kann ich so den Widerspruch beim Sozi einreichen?

Angelika

/quote]

Hallo Angelika,
ich würde so schreiben!
Gruß Schaf



Sehr geehrter Herr Schwank,

gegen Ihren Bescheid vom 28.7.04
lege ich hiermit W i d e r s p r u c h ein.

Begründung:
Die von mir beantragte Kaution für meine Wohnung wurde von Ihnen als Darlehen übernommen. Das bedeutet für mich einen Abzug von meiner Hilfe zum Lebensunterhalt von monatlichen 30 Euro.
Mit der mir dann noch verbleibenden Hilfe ist es mir nicht mehr möglich,
ein Leben, das der Würde des Menschen entspricht, zu führen.

Bei einer Mietkaution wird das Geld vom Vermieter auf ein gesondertes Konto eingezahlt und bei Auszug erhält der Einzahler – in meinem Falle das Sozialamt – die Kaution zurückerstattet. Wenn ich jetzt die von Ihnen geleistete Kaution in monatlichen Raten an Sie abbezahle, stände die Kaution bei Auszug rechtlich mir zu.

Ich möchte jedoch aus oben genannten Gründen am Ende der Mietzeit auf das angesparte Geld verzichten und an den Sozialhilfeträger abtreten, damit von mir keine monatlichen Raten gezahlt werden müssen.

Ich bitte um eine Bescheiderteilung zu meinen Gunsten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wer nichts macht kann nichts erreichen,
aber um was zu erreichen muss man alles tun,
auch was aussichtslos scheint.
Benutzeravatar
Schaf
Worker
Worker
 
Beiträge: 63
Registriert: Montag 26. Juli 2004, 17:12

Kaution

Neuer Beitragvon Angelika » Dienstag 17. August 2004, 12:43

Hallo

danke Schaf,habe ich gleich in die Tat umgesetzt



Angelika
Angelika
Hechler
Hechler
 
Beiträge: 36
Registriert: Mittwoch 28. Juli 2004, 12:04


Zurück zu Fragen und Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 66 Gäste



W e r b u n g
BoniMail klamm.de - Geld. News. Promotion! Jetzt bei McMailer.de anmelden
CCleaner - Freeware Windows Optimization
Kampagne: Kopfpauschale stoppen! Kampagne: Parteienfinanzierung reformieren Aktions- und Menschenkette