WG gründen

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WG gründen

Neuer Beitragvon Angelika » Donnerstag 22. Juli 2004, 14:51

Hallo

habe da eine Frage,wir möchten eine WG gründen,da wir denken,das es billiger ist,wenn man alles teilt,wir wären mit 4 Erwachsene,und 1 Kind,also: Mutter mit Erwachsenen Töchtern, wo eine einen Freund hat,und das 2. Kind erwartet ,wie wird da die Sozialhilfe berechnet? ist da jeder einzelne Erwachsene Haushaltsvorstand?wie und wer sollte den Mietvertrag unterschreiben?

MfG


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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Donnerstag 22. Juli 2004, 19:51

Hello Angelika,

grundsätzlich hat jeder Bürger einen eigenen durch Berechnung festzustellenden Anspruch auf Sozialhilfe.

In einer Wohn- und Wirschaftgemeinschaft gilt als Haushaltsvorstand, wer die meiste Kohle ins Haus bringt.
Nur, in einer Wohngemeinschaft ist dies schwierig zu ermitteln. Oft ist es so, daß alle zu gleichen Teilen zu den Kosten der Wohnung beitragen.

Da sich Mehrbedarfe nach den entsprechenden Regelsätzen richtet, wäre es natürlich vorteilhafter, wenn die Schwangere als HV angesehen werden könnte. Aber Ämter sind immer geleitet vom Sparzwang.

Wer den Mietvertrag unterschreibt, müßt Ihr mit dem Vermieter ausmachen.

In Anbetracht der Änderungen ab dem 01.01.2005 ist jedoch eine WG ungünstig, bzw. dauert es, bis man seine Rechte durchgesetzt hat.
There's no business like that social.

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WG gründen

Neuer Beitragvon Angelika » Donnerstag 22. Juli 2004, 19:54

Hallo

danke für die Antwort,und wenn man es noch vor 2005 macht?wäre das besser?


MfG


Angelika
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Neuer Beitragvon Holger von oben » Freitag 10. September 2004, 20:09

Hallo Angelika,

wenn man sich die Paragraphen genau ansieht, ändert sich eigentlich gar nicht so viel bei Wohngemeinschaften (egal ob Zweckgemeinschaft, Lebensgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft, Lebensabschnittsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft, Wirtschaftsgemeinschaft und wie sie noch alle heißen).

Einziges Problem ist, dass die Sachbearbeiter der Sozialämter die Begriffe nicht auseinanderhalten können und ständig alles durcheinander bringen. Ich kenne Fälle, wo man einer Hilfebedürftigen eine eheähnliche Gemeinschaft mit ihrem Vermieter unterstellen wollte, der allerdings verheiratet war und in einer ganz anderen Straße wohnte. Der Sachbearbeiter meinte, verheiratet sein wäre kein Hindernis, zusätzlich eine eheähnliche Gemeinschaft einzugehen.

Für die angebliche eheähnliche Gemeinschaft gab es nämlich ein untrügerisches Indiz: Der Vermieter hatte seine Mieterin mehrmals besucht, was die lieben Nachbarn sogleich gemeldet hatten. Den Einwand, dass es sich um zwei Besuche handelte, weil der Vermieter mit seiner Mieterin über den bestehenen Mietrückstand eine Zahlungsvereinbarung treffen wollte, ließ der Sachbearbeiter nicht gelten. Schließlich hatte der Sachbearbeiter zuvor selbst die rechtzeitige Mietzahlung verschlampt ...

Vor Gericht ist das Sozialamt damit natürlich nicht durchgekommen, aber es ist schon eine Zumutung gegenüber dem Steuerzahler, dass es überhaupt so weit kommen muss und ein Bürger seine ihm zustehenden Rechte immer häufiger gerichtlich geltend machen muss - was selbstverständlich weitere Steuergelder kostet.

Also lass Dich nicht von irgendwelchen Auskünften der Sozialamtsmitarbeiter beunruhigen. Frag lieber bei unabhängigen Beratungsstellen nach oder in Foren wie diesem hier, hier laufen auch ziemlich oft kompetente Leute herum.

Liebe Grüsse

Holger von oben


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Holger von oben
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