Ungerechtfertigte Kürzung von 25% Hilfe!

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Ungerechtfertigte Kürzung von 25% Hilfe!

Neuer Beitragvon Diddlmaus » Mittwoch 21. Juli 2004, 19:27

Hallo an alle,
ich bin völlig fertig mit den Nerven und hoffe sehr auf eure Hilfe!

Vor ca.14 Tagen hatte ich ein Telefongespräch mit meiner SB wegen meines anstehenden Umzugs.Dabei stellte sich heraus,daß sie mir (angeblich?) ein Schreiben mit der Aufforderung des Nachweises von Arbeitsbemühungen geschickt hat.
Ich war total erschrocken,denn ich habe es ehrlich nicht erhalten!!!Das habe ich ihr auch so gesagt!!!
Sie fragte mich sogar noch,ob dies öfter bei uns im Haus vorkommt.Das konnte ich bestätigen,da so etwas meiner Ex-Nachbarin auch schon öfter passiert ist.
Wie dem auch sei,sie meinte,ich solle dann Ende August mit Bewerbungen anfangen.
Das fand ich echt nett,da ich trotz zahlreicher Bemühungen keine Ferienbetreuung für mein Kind habe und schon fast mitten im Umzug stecke.
Ich ging dann davon aus,daß sie mir den Brief noch einmal zuschickt.Kam aber bis heute nichts!
Und heute hatte ich dann das Schreiben mit der Kürzung ab 01.08. im Briefkasten! :cry:
Sie kürzt übrigens nach §25,ist das überhaupt zulässig wenn man wie ich schon fast ein Jahr gemeinnützige leistet?
Ich bin ja gar kein "Arbeitsverweigerer"(?)
Was mache ich denn jetzt?
Wie soll ich denn bloß beweisen daß ich den Brief nicht bekommen habe?
Und wie kann ich erreichen,daß die volle SH im August ausbezahlt wird?
Ich brauche das Geld dringend!Ich muß eine Miete selber zahlen,für die Beköstigung der Renovierungs-und Umzugshelfer gibt es nichts vom Amt und Renovierungsbeihilfe bekomme ich erst nach Vorlage des Mietvertrages.
Den schickt mir die Wohnungsgesellschaft aber erst zu,wenn ich darin wohne.
Die machen auch keine Ausnahme für mich,habe schon nachgefragt.
Meine SB hat ja schon eine Mietbescheinigung und anhand dieser auch den Umzug bewilligt.Denn die neue ist ja günstiger.
Erst hieß es,ich soll die Maße einreichen,und jetzt muß es doch der Vertrag sein.
Somit muß ich das wohl auch noch selbst finanzieren.

Ich bitte dringend um Hilfe,weil ich weiß so schon nicht,wie mein Sohn und ich den August überleben sollen.Und jetzt fehlen noch mal 74 Euro!

Vielen herzlichen Dank,
Diddlmaus
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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 21. Juli 2004, 19:57

Hallo Diddlmaus,

jetzt beruhige Dich erst mal!

In Zukunft sollte Du kein Vertrauen in einen Sachbearbeiter eines Sozialamtes - und schon gar nicht in NRW - investieren. Es lohnt nicht. Man wird immer wieder enttäuscht.

Du solltest natürlich gegen diese Kürzung vorgehen, denn die meisten dieser Kürzungen sind so dilettantisch ausgearbeitet, daß ein Widerspruch immer lohnen kann.
Allerdings mußt Du wissen, daß das Wehren auch mit Strapazen verbunden ist. Ganz besonders deswegen, weil sich Sachbearbeiter immer weniger um die Rechtslage kümmern (da sie ja nicht betraft werden können) und Dir die Hilfe auch rechtswidrig sperren können.

Du legst also erst mal Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Ich suche derweil die entsprechenden Urteile raus; insbesondere wegen Nichterhalten von Briefen. Anschließend mal ein paar Vorgänge zum Nachlesen.

Folgen der Arbeitsverweigerung

Leitsatz:

Die Folgen bei Arbeitsverweigerung bzw., nicht ausreichender Arbeitssuche eines Sozialhilfeempfängers richten sich ausschließlich nach § 25 BSHG und nicht nach § 2 BSHG.

OVG Hamburg vom 12.12.2003 – 4 BS 525/2003



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Eigenbemühungen

Neuer Beitragvon Gast » Mittwoch 21. Juli 2004, 20:22

Mal eine Frage dazu.
Soweit mir bekannt ist, entbindet gemeinnützige Arbeit nicht von weiteren Eigenbemühungen.
Du müsstest diese theoretisch nachweisen können.
Warum hast Du dann nicht bei dem Telefongespräch vor 14 Tagen gleich einen Termin ausgemacht, zu dem Du Deine Eigenbemühungen vorlegen kannst?
Ich kenne Betroffene, die regelmäßig unaufgeforert ihre Bemühungen nachweisen.
Wenn Du schon durch das Telefonat wusstest, dass was im Busche ist, dann frag ich mich, worauf Du noch gewartet hast.

Welche rechtlichen Mittel Du gegen die Kürzung anbringen kannst, weiß ich leider nicht.
Das können Dir sicher die Spezialisten in diesem Forum sagen.
Vielleicht suchst Du nochmal ein Gespräch mit dem SA, und reichst die Eigenbemühungen nach.

LG
Jens
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Neuer Beitragvon Diddlmaus » Mittwoch 21. Juli 2004, 22:06

Hallo Moderator,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das ist supernett von dir,daß du mir Urteile dazu raussuchst!

Ich denke auch über eine EA nach,da ich das Geld ja dringend brauche und Widersprüche sich ja ewig lange hinziehen können.
Würde dem wohl stattgegeben werden?


@Jens

>Warum hast Du dann nicht bei dem Telefongespräch vor 14 Tagen gleich einen Termin ausgemacht, zu dem Du Deine Eigenbemühungen vorlegen kannst?<

Weil sie meinte,daß es ihr dann reicht,wenn ich Ende August anfange mich zu bewerben.Und zwar aus dem einfachen Grunde,weil sie weiß,daß jetzt 6 Wochen Ferien sind und ich somit zu diesem Zeitpunkt keine Stelle antreten könnte.
So sind wir dann verblieben.

Außerdem weiß ich bis heute nicht,in welcher Form und welchem Umfang ich mich bewerben soll.
Denn das ist bei mir alles gar nicht so einfach mit der Verfügbarkeit.
Ich lese ja auch regelmäßig Stellenangebote und da kommen mir regelmäßig die Tränen.
Entweder muß man flexibel sein,oder ich habe nicht die Ausbildung,meistens ist die Arbeit zu weit weg um pünktlich zu erscheinen und dauert dann auch länger als die Schulzeit meines Sohnes.

Das Problem ist nämlich,daß ich nur Vormittags zur Verfügung stehe und in den Ferien z.Z. gar nicht.
Darum zahlt das AA auch nicht,für die stehe ich gar nicht zur Verfügung.
Wenn ich also z.B. im September irgendwo anfangen könnte,muß ich ja sagen,daß ich in den Herbstferien schon wieder Urlaub haben muß.
Die sind im Oktober.
Und Weihnachten wieder.
Da freut sich der Chef aber gewaltig!
Und mir ist das so peinlich!

Einen Urlaubsanspruch hat man ja auch erst nach 6 Monaten.

Na ja,ich hoffe noch auf eine Einstellung bei meiner Gz-Stelle.
Oder durch das ALG II werden Betreuungsplätze aus dem Ärmel geschüttelt :wink:
Das wäre doch mal was :D

Lieber Gruß,

Diddlmaus
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hinterhältig

Neuer Beitragvon putenschnitzel » Mittwoch 21. Juli 2004, 23:31

Hallo Diddelmaus,

als ich meine Antwort schrieb, war Moderators Antwort noch nicht im Forum.
Zwischendurch brach hier wieder mal alles zusammen (neuerdings üblich bei Gewitterregen), weshalb mein Text wohl auch von Gast rein geflogen ist.
Weil sie meinte,daß es ihr dann reicht,wenn ich Ende August anfange mich zu bewerben.Und zwar aus dem einfachen Grunde,weil sie weiß,daß jetzt 6 Wochen Ferien sind und ich somit zu diesem Zeitpunkt keine Stelle antreten könnte.

Dir nach so einer Aussage eine Kürzung rein zu würgen, ist allerdings äußers hinterhältig.
Nun weißt Du, dass Du mündlichen Aussagen wenig trauen kannst.
Deshalb geben einige, die ich kenne lieber einmal mehr ihre Bemühungen ab, um allem vorprogrammierten Ärger aus dem Wege zu gehen, und irgend welchen spitzfindigen SB's den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Moderator hat sich ja schon hilfreich angeboten, Dir aus der Patsche zu helfen.
Ich drück Dir alle Daumen, dass es Euch auch gelingt.
Es wäre für mich auch interessant, den Fall mit zu verfolgen.

LG
Jens
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Urteil OVG Lüneburg

Neuer Beitragvon Dummkopf » Donnerstag 22. Juli 2004, 09:46

Hallo Diddlemaus,

das OVG Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 30.10.03 (Az: 4 ME 393/03) folgendes entschieden, das ganz genau auf Deine Situation passt:

"Der Sozialhilfeträger verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn er einem Hilfeempfänger, den er zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit herangezogen hat und der diese leistet, die Hilfe zum Lebensunterhalt mit der Begründung kürzt, er bemühe sich daneben nicht genügend um Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. "

Das ist nur der Leitsatz, das vollständige Urteil findest Du in der Urteilsdatenbank des OVG Lüneburg unter folgender Adresse:

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 03934%20ME
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Neuer Beitragvon Diddlmaus » Donnerstag 22. Juli 2004, 16:28

Hallo an alle!
ich habe supergute Nachrichten :D !
Habe heute bei meiner SB vorgesprochen und sie nochmal freundlich auf unser Telefonat hingewiesen.
Sie nimmt nun die Kürzung zurück und den Aufforderungsbescheid für die Nachweise hat sie mir auch mitgegeben mit Frist zur Vorlage bis zum 15.09.
Ich soll nun in den nächsten Tagen den geänderten SH-Bescheid
mit der ungekürzten Hilfe bekommen(dann glaube ich es auch erst wirklich).

Auf jeden Fall möchte ich euch ganz herzlich danken,auch @dummkopf für das Urteil.Wenn ich es doch noch mal brauche,weiß ich ja jetzt,wo ich es finde :wink:
Ohne eure Hilfe hier wäre ich heute wohl weniger gelassen und selbstsicher an die Sache rangegangen.


Vielen vielen Dank!!!!

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Neuer Beitragvon Moderator » Donnerstag 22. Juli 2004, 23:52

Hallo Diddlmaus,

da freuen wir uns doch glatt mit Dir!

So ist es allemal besser.


Auch weiterhin viel Glück und Freu(n)de im Leben!
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Neuer Beitragvon Holger von oben » Freitag 23. Juli 2004, 17:44

Hallo an alle,

hier noch ein kleiner (aber wesentlicher Aspekt), an den bislang noch niemand gedacht hat:

Eine Kürzung wegen angeblicher Arbeitsverweigerung darf nur erfolgen, wenn die Arbeitsverweigerung andauert. Wenn hier eine Kürzung zum 01.08.2004 geplant war, kann man jedem Sachbearbeiter den Wind aus den Segeln nehmen, indem man vorher mitteilt, auf jeden Fall bereit zu sein, zumutbare Arbeit anzunehmen - am besten noch mit der Bitte ans Sozialamt, doch mitzuteilen, wie man sich am besten verhalten soll (die haben ja eine Beratungspflicht). Damit haben die den schwarzen Peter und können später nicht behaupten, die Bemühungen seien nicht ausreichend gewesen.

Das bedeutet dann, dass man zum Zeitpunkt der geplanten Kürzung sich nicht (mehr) weigert, zumutbare Arbeit anzunehmen und daraus ergibt sich, dass die angedrohte Kürzung nicht mehr erfolgen darf. (BVerwG 17.05.1995, NDV-RD 1996, S. 62)

Liebe Grüsse

Holger von oben
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