Sozialhilfe als Darlehen! Baby Erstausstattung auch?

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Sozialhilfe als Darlehen! Baby Erstausstattung auch?

Neuer Beitragvon Scotchman » Dienstag 20. Juli 2004, 13:24

Hallo,

Meine Frau ist gleich nach Ihrer schulischen Ausbildung schwanger geworden und kann aufgrund von Shcwangerschaftskomplikationen nicht arbeiten, bekommt wegen der schulischen Ausbildung entsprehend auch keine arbeitslosen geld.

Ich bin in 7 Monaten mit meiner betrieblichen ausbildung fertig und bekomme natürlich kein Bafög (weil betrieblich) und kein BAB weil ich eine 2 jährige schulische "Ausbildung" schon absolviert habe, mit der aber auf dem Arbeitsmarkt nix anzufangen ist.

Sozialhilfe wurde abgelehnt, da ich meine betriebliche Ausbildung abbrechen sollte, um mit meiner Erstausbildung zu arbeiten, was aber unmöglich ist.

Somit habe ich jetzt die Sozialhilfe als Darlehen angenommen...

Wie sieht es da aus mit der einmaligen Zahlungen für die Baby Erstausstattung? Wird diese auch zurückverlangt?

Wär für Hilfe echt dankbar

Gruß, Big Daddy in Spee :wink:
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Re: Sozialhilfe als Darlehen! Baby Erstausstattung auch?

Neuer Beitragvon Cato » Dienstag 20. Juli 2004, 14:13

Hallo,

Scotchman hat geschrieben:Sozialhilfe wurde abgelehnt, da ich meine betriebliche Ausbildung abbrechen sollte, um mit meiner Erstausbildung zu arbeiten, was aber unmöglich ist.


es hätte genügt, wenn Du Dich "pro forma" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt hättest, um die Ausbildung abzubrechen, sobald ein konkreter Arbeitsbeginn irgendwo vorliegt. Wäre das eingetreten, bevor Du die Ausbildung beendet hättest, hättest Du ab da an die Karten immer noch neu mischen können.

Scotchman hat geschrieben:Wie sieht es da aus mit der einmaligen Zahlungen für die Baby Erstausstattung? Wird diese auch zurückverlangt?


Solange die Sozialhilfe als Darlehen gewährt wird, wird auch dieses nur im Rahmen des Darlehens gewährt.

Scotchman hat geschrieben:Somit habe ich jetzt die Sozialhilfe als Darlehen angenommen...


Eigentlich rechtswidrig. Außer Du hättest (z.B. bei Deinem Betrieb) einen absolut sicheren Arbeitsvertrag innerhalb eines Zeitraums von unter 6 Monaten bei Antragsstellung. Das wird aber aus Deinem Vortrag nicht klar, so daß ich auf Ratschläge hierzu verzichte.

TIP: Sobald die Sozialhilfe (aus welchen Gründen auch immer) nur einen Tag länger als 6 Monate darlehensweise gewährt wird, läßt sich das (gesamte!) Darlehen per Antrag (ggf. Widerspruch, Klage) kippen und in eine nicht rückzahlbare Hilfe umwandeln. Hierauf beim Abschluss von Arbeitsverträgen also achten. Spart Dir ggf. viel Geld.

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Neuer Beitragvon Scotchman » Dienstag 20. Juli 2004, 14:26

Hi,

ich war tatsächlich beim arbeitsamt, der hat mir aber nur nen wisch gegeben, das es aufgrund der momentanen situation auf dem arbeitsmarkt sicher sinnvoll und richtig wäre meine begonne asubildung zu beenden.
ich arbeite im informatik bereich und meine schulische erstausbildung war eine reine grundlagnvermittlung, deshalb habe ich diese spezielle betriebliche ausbildung oben drauf gesetzt.
wenn ich jetzt beim arbeitsamt mich als suchend melden würde kommt garantiert irgend ein job als tastatur putzer, und was dann?

Ich setze auf deine zweite alternative, weil ja die notlage definitif länger als 6 monate ist. Bin soz h berechtigt ab 01 juli und asubildung endet gegen ende Januar. Außerdem habe ihc KEINE definitive Zusage auf Übernahme, sondern nur eine tendenz.

also meinst du ich hätte chancen wenn ich da nen widerspruch einlege?
nich das die mir dann einfach für juli nix gewähren und dann sagen ab august sinds 6 monate...
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Hilfen gibt es wo anders

Neuer Beitragvon Emmaly » Dienstag 20. Juli 2004, 15:03

Hallo Scotchman,

deine Frau sollte so schnell als möglich eine Beratungsstelle aufsuchen. AWO, Profamilia oder ä. und Hilfe beantragen.
Ich zitiere einmal: "Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt schwangere Frauen, die sich während der Schwangerschaft in einer finanziellen Notlage befinden, mit einer einmaligen ergänzenden Leistung, um zum Beispiel notwendige Anschaffungen, die mit der Geburt des Kindes im Zusammenhang stehen, zu ermöglichen. Der Umfang der finanziellen Unterstützung ist einkommensabhängig und je nach individueller Notlage unterschiedlich. Es besteht kein Rechtsanspruch. ..."
Allerdings muss der Antrag wohl bis zur 20. SSW gestellt werden. Da muss das Sozialamt ebenfalls ausfüllen, was sie übernehmen.
Deine Frau sollte auch eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass sie z.Z. nicht arbeitsfähig ist.
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Neuer Beitragvon Moderator » Dienstag 20. Juli 2004, 16:51

Hallo Scotchman,

Du hast nichts darüber erzählt, was Du für Einnahmen hast während der berieblichen Ausbildung. Also, wie sieht es aus?

Den Tip von Emmaly kannst Du beherzigen, der ist nämlich zutreffend. Wichtig ist eigentlich nur, vor der Geburt dort vorzusprechen. Wird meist durch die Wohlfahrtsverbände realisiert.
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Neuer Beitragvon Scotchman » Mittwoch 21. Juli 2004, 06:35

Moin Moin,

Also erst einmal zu Emmaly:
Wir haben bei ProFamilia bereits einen Termin, aber diese Stiftung deckt natürlich "nur" den Bedarf an Mitteln die direkt mit der Schwangerschaft zu tun haben. Dies muss auch nachgewiesen werden. Aber es ist natürlich trotzdme eine bedeutende Hilfe.

Was meinen Verdienst während der betrieblichen Ausbildung angeht:
Ich bekomme z.Zt 700€ Brutto und ab August nen Hunni mehr. Aber davon kommen natürlich on Mass Abzüge, die ich aber schon alle angegeben habe. Dem Grunde nach bin ich ja auch Vörderungsfähig wenn es um meine finanzielle Sache geht, nämlich mit ca. 400€

Diese werde ich auch bekommen, allerdings als Darlehen, wogegen ich noch Einspruch einreichen werde. Meine Ausibldung geht nämlichbis Ende januar, und da ich ab 01. Juli Anspruch hätte auf Soz. H liegt meine "vorübergehende Notlage" NICHT innerhalb der 6 Monate. Und als Darlehen darf Soz. H nur gezahlt werden wenn die Notlage höchstens 6 Monate besteht. Hoffe mal dass ich bei dem Ansatz Chancen auf nen Einspruch habe und das sie mir dann nicht einfach für Juli gar nix geben und dann sagen, dass ich erst ab August für 6 Monate das Darlehen bekomme.

Gruß, Stefan
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Neuer Beitragvon Scotchman » Mittwoch 21. Juli 2004, 06:36

ab ich wirklich Vörderungsfähig geschrieben???
SORRY!
Meine natürlich Förderungsfähig :wink:
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Neuer Beitragvon Moderator » Mittwoch 21. Juli 2004, 12:35

Hallo Scotchman,

Du bist aus zwei Gründen kein Hilfeempfänger. Erstens wegen Deiner Ausbildung und zweitens wegen Deines Einkommens; sofern Dein Nettoeinkomen Deinen sozialhilferechtlichen Bedarf (RS + Mietanteil) abdeckt. Somit unterliegst Du auch nicht den Schikanen des sich als Vertreter des Sozialstaates aufspielenden Sachbearbeiters.

Nur Deine schwangere Frau (und später dann noch das Kind) ist hilfebedürftig, da jeder Bürger einen eigenen durch Berechnung festzustellenden Anspruch auf Hilfe hat.

Es besteht zwar eine Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Frau und Deines Kindes, aber die kann das Sozialamt hier nicht verwirklichen.
Ihr müßt so behandelt werden wie eine Familie, in welcher der Mann zu wenig verdient, um alle zu versorgen.
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