Vermögen und Schulden

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Vermögen und Schulden

Neuer Beitragvon Elfriede » Dienstag 13. Juli 2004, 16:23

Guten Tag Forum!

wir sind eine Familie mit 2 Kindern. Wir haben Sozialhilfe beantragt, Sie wurde wegen Vermögen abgelehnt. Unser Vermögen beträgt 5650 Euro in Form von Sparbüchern. Ich dachte immer ein Notgroschen wäre erlaubt?
Der Sachbearbeiter meinte ein Hilfeempfänger darf kein Vermögen haben, sonst könnte ja jeder Reiche kommen. Als ob das reich wäre :cry:

Wie sollen wir nun weiter vorgehen, da ich offen gesagt keine Lust habe das Geld zu verleben. Wir haben auch Schulden - Überziehung auf der Bank (1500 €). Ja, ich weiß, eigentlich unvernünftig :wink:

Bitte helft uns.

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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Dienstag 13. Juli 2004, 21:52

Hello Elfriede,

es gibt in der Sozialhilfe ein s.g. Schonvermögen. Das beträgt für Euch ca. 2.400 € (1.279+614+256+256).

Ihr habt also 3.245 € zuviel in der Vermögenskasse. Die gilt es zu vernichten. 8-)
Zuvorderst würde ich die Überziehung ausgleichen. Danach verbleiben 1.745 €.
Jetzt könnt Ihr ein paar sinnvolle Sachen kaufen oder einen Monat davon leben und dann einen neuen Antrag stellen.

Falls Ihr Sachen anschafft und überhaupt, sind die Belege (Quittungen) entscheidend; nicht daß man Euch vorwirft Ihr hättet Euch entreichert :-P

Ein Beleg ist hier wie Bargeld.

Verbleibt Euch bei einem Neuantrag etwas mehr als die Schongrenze von 2.400 €, dann muß trotzdem Hilfe geleistet werden und der Überhang vom Hilfebedarf abgezogen werden.

Auf korrekte Mietzahlungen achten.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Freitag 16. Juli 2004, 08:30

huhuuuuu

ich würde sofort den betrag bei der bank ablösen... und dann mal schauen, was kinder so zu weihnachten bekommen könnten ;-))
ist ja nicht mehr lang dahin...

und welches kind will nicht mal den disneypark in paris besuchen ;-) als geburtstagsgeschenk ;-)))

lg
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Neuer Beitragvon Holger von oben » Samstag 17. Juli 2004, 18:21

Hallo Susi,

Streeter hat vollkommen Recht und es sehr ausführlich geschildert. Dem ist eigentlich auch nichts mehr hinzuzufügen. Vielleicht eine Kleinigkeit noch für den Fall der Fälle:
Angenommen, Ihr möchtet das Geld nicht unbedingt ausgeben und es ist nicht auf den Sparbüchern der Eltern, sondern auf den Sparbüchern der Kinder, dann braucht das Geld nicht für den Lebensunterhalt der Eltern eingesetzt zu werden. Das Vermögen der Kinder dient nur zur Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes, nicht dem der Eltern.

Allerdings würden dann die Kinder keine Sozialhilfe beziehen können, bis sie ihr Vermögen auf den Schonbetrag hinab aufgebraucht hätten.

Liebe Grüsse

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Neuer Beitragvon susi1975 » Sonntag 18. Juli 2004, 07:54

hallo holger

könnte man bei der geburt eines kindes ein sparbuch einrichten und das geld einzahlen, wenn man z.b. 2000 euro über eignes schonvermögen läuft?

so das man doch sozialhilfe bekommt und einen kleinen rückhalt hat für´s kind???
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Neuer Beitragvon susi1975 » Sonntag 18. Juli 2004, 07:56

PS: aber der dispo bei der bank muss ja nu wirklich nicht sein, wenn ich zinsen von sparbuch vergleiche und zinsen bei bankschulden.. den würde ich sofort ablösen...
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Neuer Beitragvon Eleonore » Sonntag 18. Juli 2004, 20:34

Hallo Susi,

da meist die Kinder einer Familie Sozialhilfe beziehen, lohnen sich solche Aktionen eigentlich nicht. Es sei denn, das Kind hat richtig Vermögen 8-)

Warum das Geld eigentlich aufs Sparbuch tun?
Ich habe meinen Notgroschen zu Hause in einer Stahlcassette. Man weiß ja nie :-P

Liebe Grüße

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Neuer Beitragvon Holger von oben » Montag 19. Juli 2004, 11:21

Hallo Susi,

klar kannst Du bei der Geburt eines Kindes ein Sparkonto einrichten und Geld einzahlen. Macht aber nur Sinn, wenn Du nicht Sozialhilfeempfänger bist. Sonst fragt das Sozialamt nämlich, woher das Geld stammt und warum Du es nicht für Deinen Lebensunterhalt eingesetzt hast.

Wenn Du so ein Sparbuch einrichtest, um Dich dadurch erst bedürftig zu machen, ist das allerdings auch wieder ein Schuss in den Ofen. Das wäre eine Schenkung, die vom Sozialamt wieder rückgängig gemacht werden könnte.

Liebe Grüsse

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Vermögen und Schulden

Neuer Beitragvon Dummkopf » Montag 19. Juli 2004, 15:57

Hallo Elfriede,
das Wichtige wurde (insbesondere von Mr. Streeter war's glaube ich) schon ganz zu Anfang gesagt.
Ein wenig vorsichtig wäre ich mit dem Tip, mit den Kindern nach Disneyland zu fahren. Zwar seid Ihr zur Zeit keine Sozialhilfeempfänger und könnt folglich mit Eurem Geld machen, was Ihr wollt, dennoch gilt es zwei Vorschriften im BSHG zu beachten, auf die ein Sozialhilfesachbearbeiter in einem Fall wie bei Euch schon mal kommen könnte - und das würde zumindest eine Menge Ärger bringen:

Einmal gibt es den § 25 Abs. 2 Ziff 1 BSHG, wonach die Hilfe zum Lebensunterhalt gekürzt werden kann bei einem Hilfesuchenden, der sein VErmögen vermindet hat in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Hilfe herbeizuführen.

Zwar ist diese Vorschrift schon aus Beweisgründen nur sehr schwer gegen Euch durchzusetzen, aber bis man dann mal soweit ist....

Die zweite Vorschrift, die "gefährlich" ist, ist § 2 Abs. 2 der Verordnung zu § 88 BSHG in Verbindung mit § 92a Abs. 1 Satz 1 BSHG. Danach kann in Fällen, wo der Hilfeempfänger die Hilfsbedürftigkeit durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat, der geschützte Vermögensbetrag herabgesetzt werden.

Auch das wahrscheinlich eine kaum durchzusetzende gestzliche Möglichkeit, aber wie gesagt: drauf kommen könnte man.

Was will ich damit sagen? Man sollte das Vermögen, soweit es die Schongrenze übersteigt, ein klein wenig subtiler verbrauchen, als man das mit einer Luxusreise machen würde. Schulden zahlen, auch eine "normale" Ferienreise mit den Kindern, Hausrat ergänzen (natürlich nur den, der nicht aus Sozialhilfemitteln auch später noch gedeckt werden kann) sind ganz sicher Möglichkeiten, die nicht zu Schwierigkeiten führen dürften.
Die Kreuzfahrt (oder eben Disneyland, was kostenmäßig kein großer Unterschied sein soll), würde ich eher lassen.
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Dienstag 20. Juli 2004, 08:59

Hello Elfriede,

lass Dich nicht verwirren (eigentlich hat es ja auch jeder erkannt).

Bei solchen Beträgen - mal ganz abgesehen von der quasi unmöglichen Führung des Nachweises wegen Vorsatz - gibt es in solchen Fällen keine Gefahr der Entreicherung.

Wer kein Sozialhilfeempfänger ist, kann mit seinem Geld tun und lassen was er will.

Wenn ich aber 100.000 € verschenke, um in den Genuss (wer ist schon so bescheurt?) von Sozialhilfe zu kommen, könnte man ggf. daraus eine Entreicherung machen. 8-)
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"Entreicherung"

Neuer Beitragvon Dummkopf » Donnerstag 22. Juli 2004, 09:29

Hallo Mr. Streeter,

mal abgesehen davon, dass ich niemanden verwirren wollte: Wenn jemandem die Hilfe z. Lebensunterhalt wegen eines Vermögens abgelehnt wurde, dass das Schonvermögen um sagen wir 5.000,- Euro übersteigt und er macht dann kurz später eine Reise nach Disneyland (ich weiß nicht, wie teuer das für eine mehrköpfige Familie wäre, kostet aber sicher einen schönen Batzen), kann er das wohl kaum nicht vorsätzlich machen. Das Problem - und das habe ich ja auch geschrieben - wäre eher der Kausalzusammenhang.
Mir ging es letztlich auch nicht wirklich darum, die beiden Alternativen als wahrscheinlich darzustellen, sondern darum, dass man sich bei Tips wie "fahr doch mal mit Deinen Kindern nach Disneyland" vielleicht ein paar Gedanken mehr machen sollte.
So einfach ist die Welt nun mal nicht.
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Neuer Beitragvon susi1975 » Donnerstag 22. Juli 2004, 11:27

huhuuuuu dummkopf


das mit disneyland ist auf mein mist gewachsen.... ich wollte damit eher sagen, das es event. zeit ist einem kind einen wunsch zu erfüllen ;-)

habe ja ähnliche situation... weil ich ein haus habe und sozie als darlehen beziehe...
ich versuche mein haus zu verkaufen und schuldenfrei zu sein zur geburt
...
aber lache nicht.. bei den ganzen problemen die ich habe, ist mein größter wunsch mal ins disneyland zu fahren ;-) wollte einfach auch mal was schönes sehen, da ich seit anfang meiner schwangerschaft nur ärger mit behörden habe... ich kann auf holz klopfen, das ich baby nicht verloren habe...
aufgrund von vorwehen

klar kann eine familie mit 2 kiddis auch in ein urlaub nach bayern fahren....
es sollte nicht als entreicherung angesehen werden

lg susi
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Donnerstag 22. Juli 2004, 18:35

Hello Dummkopf,

Du bist viel zu empfindlich!
Im zweiten Halbsatzsatz auch gut zu erkennen, daß Du nicht explizit gemeint warst.
Aber wenn wir schon dabei sind - eine Reise nach Disneyland kann nicht dazu führen, die Notlage mit Vorsatz herbeigeführt zu haben. Die gibt es schon relativ preiswert. Beträge unter 5.000 Euro sind nicht dazu geeignet, dem Hilfesuchenden Entreicherung zu unterstellen. Selbst wenn ich mir ein angemessenes Haus für 135.000 € kaufe, muß mir Sozialhilfe gewährt werden; auch dann, wenn mein ganzes Vermögen damit drauf geht und ich anschließend hilfebedürftig bin. Es wäre auch kein Kostenersatz nach § 92a BSHG zu leisten.
Die Welt ist in der Tat einfach - nur SB vom SA machen sie unnötig kompliziert.
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