von Dummkopf » Montag 19. Juli 2004, 15:57
Hallo Elfriede,
das Wichtige wurde (insbesondere von Mr. Streeter war's glaube ich) schon ganz zu Anfang gesagt.
Ein wenig vorsichtig wäre ich mit dem Tip, mit den Kindern nach Disneyland zu fahren. Zwar seid Ihr zur Zeit keine Sozialhilfeempfänger und könnt folglich mit Eurem Geld machen, was Ihr wollt, dennoch gilt es zwei Vorschriften im BSHG zu beachten, auf die ein Sozialhilfesachbearbeiter in einem Fall wie bei Euch schon mal kommen könnte - und das würde zumindest eine Menge Ärger bringen:
Einmal gibt es den § 25 Abs. 2 Ziff 1 BSHG, wonach die Hilfe zum Lebensunterhalt gekürzt werden kann bei einem Hilfesuchenden, der sein VErmögen vermindet hat in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Hilfe herbeizuführen.
Zwar ist diese Vorschrift schon aus Beweisgründen nur sehr schwer gegen Euch durchzusetzen, aber bis man dann mal soweit ist....
Die zweite Vorschrift, die "gefährlich" ist, ist § 2 Abs. 2 der Verordnung zu § 88 BSHG in Verbindung mit § 92a Abs. 1 Satz 1 BSHG. Danach kann in Fällen, wo der Hilfeempfänger die Hilfsbedürftigkeit durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat, der geschützte Vermögensbetrag herabgesetzt werden.
Auch das wahrscheinlich eine kaum durchzusetzende gestzliche Möglichkeit, aber wie gesagt: drauf kommen könnte man.
Was will ich damit sagen? Man sollte das Vermögen, soweit es die Schongrenze übersteigt, ein klein wenig subtiler verbrauchen, als man das mit einer Luxusreise machen würde. Schulden zahlen, auch eine "normale" Ferienreise mit den Kindern, Hausrat ergänzen (natürlich nur den, der nicht aus Sozialhilfemitteln auch später noch gedeckt werden kann) sind ganz sicher Möglichkeiten, die nicht zu Schwierigkeiten führen dürften.
Die Kreuzfahrt (oder eben Disneyland, was kostenmäßig kein großer Unterschied sein soll), würde ich eher lassen.