Eigenes Haus

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Eigenes Haus

Neuer Beitragvon Gast » Montag 12. Juli 2004, 22:56

Hallo Forum,

wir, eine Familie mit 3 Kindern haben ein Haus in dem wir auch leben. Durch Krankheit wurde mein Mann bzw. wir alle zum Sozialfall.

Das Amt verlangt nun eine Sicherung als Hilfeersatz im Grundbuch. Ich dachte immer ein Haus, wwas man selbst bewohnt ist geschütz.

Wer kann uns weiterhelfen?

Danke schon mal.

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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Dienstag 13. Juli 2004, 08:31

Hello Gast,

Du hast Recht. Euer Haus ist unter bestimmten Bedingungen geschützt, sofern es angemessen ist.

Die Angemessenheit eines Grundstück oder selbstbewohnten Eigenheim hängt von bestimmten Faktoren ab. Diese da sind:

    Zahl der Bewohner

    Dem Wohnbedarf, wobei der Gesetzgeber selbst als Beispiel für zusätzlichen Wohnbedarf den von Behinderten, Blinde und Pflegebedürftigen nennt.

    Grundstücksgröße

    Hausgröße

    dem Zuschnitt des Wohngebäudes

    der Ausstattung des Wohngebäudes

    dem Wert des Grundstücks

    dem Wert des Wohngebäudes
Durch die Kombination dieser Merkmale ist die Entscheidung über den Begriff des angemessenen Haszgrundstücks im Einzelfall zu treffen. Dabei geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, daß der Wert ohne Berücksichtigung der Belastungen zugrunde gelegt wird.

Familienheime und Eigentumswohnungen sind in der Regel nicht unangemessen groß, wenn deren Wohnfläche die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigen.

Die Grenzen sind z.Z.

    130 m² für Familienheime (Häuser) mit einer Wohnung.

    120 m² für Eigentumswohnungen.
Die Überschreitung dieser Werte ist zulässig, wenn

    sie zu einer angemessenen Unterbringung vom mehr als 4 Personen ewrforderlich sind,

    die Mehrfläche zur angemessenen Berücksichtigung der besonderen oder beruflichen Bedürfnisse des WOhnungsinhabers erforderlich ist,

    die Überschreitung der Quadratmeter durch eine wirtschaftlich notwendig Grundrißgestaltung bedingt ist.

    häuslich Pflege geleistet wird um 20 %, demnach bei Häusern auf 156 m² und bei Eigentumswohnungen auf 144 m². In diesen Fällen kommt aber auch eine weitere Überschreitung in Betracht, wenn die ersten 3 gennanten Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sind.


Wenn Euer Haus in diesen Rahmen paßt, kannst die Sicherungshypothek vergessen; sie wäre nicht zulässig. Wie groß ist das Haus und Grundstück?

Wenn das Amt trotzdem darauf beharrt und die Hilfe einstellt, weil Du Dich weigerst, dann sofort zum Verwaltungsgericht und eine einstweilige Anordnung beantragen.
Parallel zum Staatsanwalt und eine Anzeige wegen Nötigung machen.

Nun, vielleicht sind sie auch einsichtig.
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Neuer Beitragvon Gast » Dienstag 13. Juli 2004, 16:14

Hallo Streeter,

vielen Dank für die Infos. Man, sowas kann man gut gebruachen. Danke!

Unser Haus hat 118 qm Wohnfläche und steht auf einem 250 qm großen Grundstück.

Ich werde mich mit dem Amt auseinandersetzen. Ich hoffe und wir werden sehen, wie es weitergeht.

Eine Frage hätte ich noch?

Was wird als Kosten für die Miete anerkannt?

Liebe Grüße

Chantal
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Neuer Beitragvon Mr.Streeter » Dienstag 13. Juli 2004, 21:27

Hello Chantal,

Euer Haus dürfte angemessen sein und das SA muß die Kosten (außer Tilgung - hoffe, Ihr habt nur 1 %) dafür als Unterkunftsbedarf anerkennen. Zinsen, Nebenkosten, Heizung gehören dazu. Auch die notwendigen Versicherungen sind zu berücksichtigen.

good luck

Streeter
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